Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2024-09-25
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2024-09-25
Wortprotokoll
Das Änderungsprotokoll ist das Resultat von Verhandlungen, die in erster Linie aufgenommen wurden, um das Doppelbesteuerungsabkommen mit Serbien Mindeststandards anzupassen. Insbesondere werden damit die Mindeststandards aus dem Projekt der OECD/G-20 zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung, dem Beps-Projekt, umgesetzt. Es[NB]sind[NB]dies[NB]unter[NB]anderem die zwei folgenden Mindeststandards:
1.[NB]Verhinderung von Abkommensmissbräuchen: Das Protokoll zum DBA enthält eine Ergänzung der Präambel und eine Missbrauchsklausel in der Form eines Hauptzwecktests, gemäss dem Bericht zu Massnahme 6 des Beps-Projekts. [PAGE 1861]
2.[NB]Verbesserung der Streitbeilegung: Die Korrektur des steuerbaren Gewinns eines Unternehmens, die den Gewinn einer Betriebsstätte betrifft, muss künftig innert fünf Jahren vorgenommen werden, dies gemäss Massnahme 14 des Beps-Projekts.
Das Änderungsprotokoll zum Abkommen mit Serbien sieht ausserdem die Aufnahme einer Bestimmung betreffend den Informationsaustausch auf Ersuchen vor, dies nach dem Wortlaut des OECD-Musterabkommens.
Das DBA wurde zu einer Zeit geschlossen, als Serbien und Montenegro noch einen einzigen Staat bildeten. Inzwischen hat sich die Föderation aufgelöst, und Serbien und Montenegro bilden zwei getrennte Staaten. Die Bestimmungen dieses Änderungsprotokolls gelten nur für die Republik Serbien, nicht aber für Montenegro. Dort gilt weiterhin das bestehende Abkommen.
Mit diesen Änderungen wird das DBA mit Serbien zukünftig die Mindeststandards in Bezug auf DBA erfüllen; die Schweiz als Mitgliedstaat der OECD hat sich dazu verpflichtet.
Ich danke Ihnen, wenn Sie auf diese Vorlage eintreten und das Änderungsprotokoll gutheissen.