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Stocker Simon · Ständerat · 2024-09-25

Stocker Simon · Ständerat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-09-25

Wortprotokoll

Ich muss Sie von der weltpolitischen Lage zurück in die Niederungen der Provinz holen. Das ist gedanklich eine Herausforderung, aber es wird uns allen gelingen.

Mich hat Anfang Jahr der Präsident einer kleinen Genossenschaft im malerischen Stein am Rhein angerufen; Sie wissen, das ist im Kanton Schaffhausen. Sie hätten viel Geld in die Hand nehmen müssen, um eine Revision ihrer Genossenschaft vorzunehmen. Das sei ein Aufwand gewesen, den sie lange Jahre nicht gehabt hätten und der sie vor finanzielle und bürokratische Probleme stelle. Man solle doch bitte die Einführung dieser Pflicht wieder rückgängig machen, so der Appell dieses Kollegen aus Stein am Rhein.

Das neue Obligationenrecht trat am 1.[NB]Januar 2023 in Kraft. Es sieht neu eine Revisionspflicht für Genossenschaften vor. Jetzt, nachdem die Gesetzesanpassung in Kraft getreten ist, entfaltet sich deren Wirkung, und kleine Genossenschaften spüren es konkret im Alltag. Sie spüren durchaus negative Auswirkungen.

Wir machen Gesetze in der Erwartung und im Glauben, dass sie positive Effekte erzielen, und zwar Effekte, die wir uns im Vorfeld überlegen, diskutieren und nachher beschliessen. Hier zeigt sich dann jedoch immer mal wieder der Spiegel der Realität. So zeigt sich jetzt, dass die Umsetzung dieser Gesetzesanpassung unnötigen Mehraufwand verursacht. Wir müssen deshalb attestieren: Wir haben uns in diesem Punkt geirrt.

Die Antwort des Bundesrates zu diesem Vorstoss vermag mich auch nicht zu überzeugen. Erstens erachtet der Bundesrat nämlich die von ihm ursprünglich vorgesehene Lösung als zielführender, weshalb er meinen Lösungsvorschlag ablehnt. Aber eben: Die Lösung, die von ihm ursprünglich vorgeschlagen wurde, wurde ja vom Parlament abgelehnt. Die nun von mir vorgeschlagene Abgrenzung bietet deshalb eine andere, eine praxisnahe und verständliche Lösung, die kleine Genossenschaften von unnötigen administrativen und finanziellen Belastungen befreit und gleichzeitig eine klare Grenze setzt. Ich habe diese Lösung übrigens auch mit dem Schweizerischen Dachverband für Genossenschaften besprochen. Sie ist durchaus hinterlegt mit der Erfahrung von vielen kleinen Genossenschaften, die in diesem Bereich tätig sind und die Gesetzesanpassung auch spüren.

Zweitens ist der Bundesrat der Meinung, dass die Revision zu wenig lang zurückliege und es nicht angezeigt sei, bereits jetzt wieder eine Revision durchzuführen. Der Bundesrat war sich des Problems bewusst und hat eine entsprechende Änderung sogar angedacht, jedoch darauf verzichtet. Ich finde: Zeigen wir doch, dass wir lernfähig sind und konkrete Probleme auch wieder schnell lösen können.

Insgesamt würde eine solche Gesetzesanpassung zur Entlastung kleiner Genossenschaften beitragen und ihre operative Flexibilität erhöhen, ohne dabei den Schutz und die Transparenz, die die öffentliche Beurkundung bieten soll, zu gefährden.

Ich bitte Sie deshalb, meine Motion anzunehmen.