Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2024-09-25
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2024-09-25
Wortprotokoll
Die digitale Transformation hat für die öffentliche Verwaltung eine grosse Bedeutung, ist eine dringende Notwendigkeit. Die Bevölkerung erwartet heute von der Verwaltung, dass sie einfach und digital zugänglich ist. Das Gleiche gilt übrigens auch für die Wirtschaft. Auch dort wird erwartet, dass die Transaktionen, der Verkehr mit der Verwaltung vereinfacht werden, dass die Arbeitsabläufe effizienter werden. An der digitalen Transformation führt also kein Weg vorbei. Mit ihr steigt auch die Nachfrage nach innovativen IT-Lösungen, und es steigen die Anforderungen an eine leistungsfähige, zuverlässige und sichere IT-Infrastruktur, auf welcher diese Lösungen gebaut und betrieben werden können. Der Einsatz von Cloud-Diensten wird dabei eine wichtige Rolle spielen.
Heute existiert im Bund noch keine IT-Infrastruktur, mit welcher diesen neuen und steigenden Anforderungen in Zukunft vollumfänglich begegnet werden kann. Aus diesem Grund hat sich der Bundesrat entschieden, das BIT mit dem Aufbau der Swiss Government Cloud, kurz SGC, zu beauftragen. Mit der SGC ist der Aufbau einer neuen, auf die Anforderungen und Bedürfnisse des Bundes zugeschnittenen Hybrid-Multi-Cloud-Infrastruktur geplant. Die SGC soll also sowohl Public-Cloud-Angebote mehrerer externer Anbieter als auch Private-Cloud-Angebote der Bundesverwaltung in sich vereinen. Mit Public-Cloud-Angeboten meine ich Angebote aus einer Cloud-Umgebung eines privatwirtschaftlichen Anbieters. Private-Cloud-Angebote sind Angebote, die in den Rechenzentren des Bundes betrieben werden. Damit soll es die SGC dem Bund künftig ermöglichen, das Massengeschäft im Cloud-Bereich über einheitliche Gesamtlösungen abzuwickeln. Datenschutz und Informationssicherheit stehen dabei als zentrale Kernanforderung an die zukünftige IT-Infrastruktur im Vordergrund.
Sie haben der Botschaft entnommen, dass das Vorhaben über den Aufbau der SGC hinaus Investitionen in weitere Bereiche vorsieht, so die Cybersicherheit und die Netzwerkinfrastruktur. Dem Bundesrat war es wichtig, ein Gesamtpaket zu schnüren, welches transparent alle Bereiche ausweist, in denen Investitionen anfallen, um diese SGC zu verwirklichen. Insgesamt fallen über die gesamte Laufzeit des Vorhabens von acht Jahren Kosten in der Höhe von 319,4 Millionen Franken an. Davon beantragt der Bundesrat dem Parlament 246,9 Millionen Franken als Verpflichtungskredit.
Die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz setzt voraus, dass die Schweiz auch im digitalen Bereich mit den globalen Entwicklungen Schritt hält. Mit den Investitionen in die SGC leistet der Bund einen wichtigen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit der Bundes-IT auch über das unmittelbare Cloud-Umfeld hinaus. So liefert die SGC das geeignete technische Fundament, auf dem künftige Digitalisierungsvorhaben aufbauen können. Auch Kantone, Städte und Gemeinden sollen bei Interesse für ihre Digitalisierung auf die SGC setzen können. Mehrere Kantone haben hier Interesse bekundet. Zudem zeigen Berechnungen, dass die Kosten für die Weiterführung der derzeitigen Situation diejenigen für den Aufbau der SGC langfristig übersteigen werden. Es ist daher wichtig, frühzeitig mit dem Aufbau einer neuen Lösung zu beginnen. So können wir anstehenden Digitalisierungsherausforderungen begegnen und gleichzeitig den Anstieg der IT-Kosten drosseln.
Die SGC ermöglicht dem Bund, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen, indem sie einen Zugang zu notwendigen Innovationen im IT-Bereich bietet. Mit ihrer aus drei Teilen bestehenden Lösung ist sie in der Lage, die verschiedenen Vorteile von privatwirtschaftlichen und bundeseigenen Cloud-Angeboten zu kombinieren. Den verschiedenen Anforderungen des Bundes kann mit der SGC im jeweils geforderten Umfang begegnet werden.
Die Finanzkommission des Nationalrates hat an ihrer Sitzung vom 3.[NB]September Artikel 1 des Entwurfes des Bundesbeschlusses zu einem Zweckartikel ausgebaut. Der Bundesrat ist mit dieser Ergänzung einverstanden. Damit werden die mit der SGC verfolgten Ziele und deren Zweck korrekt beschrieben. In Absatz 4 der vorgeschlagenen neuen Fassung von Artikel 1 wird festgehalten, dass bei der Beschaffung im Zusammenhang mit der SGC "wenn möglich offene Standards, Open-Source-Software und Unternehmen mit Sitz in der Schweiz bevorzugt behandelt" werden sollen. Der Bundesrat und die Verwaltung begrüssen die Formulierung "wenn möglich", denn die Nutzung von offenen Standards und Open-Source-Software in einer staatlichen Private-Cloud-Lösung bietet zahlreiche Vorteile, wie Transparenz, Flexibilität und Kosteneffizienz. Dennoch ist es für die Verwaltung wichtig, die notwendige Flexibilität zu erhalten, um je nach Anforderung auf Open-Source- oder proprietäre Lösungen zurückgreifen zu können. Nur so kann sichergestellt werden, dass das Potenzial beider Welten zielgerichtet[NB]ausgeschöpft werden kann. Eine Kombination aus [PAGE 1859] Open-Source- und kommerziellen Lösungen liefert in vielen Fällen die besten Ergebnisse.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und dem Bundesbeschluss zuzustimmen. In Bezug auf die Abstimmung kann ich sagen, dass der Bundesrat mit den Änderungen, die die Kommission beantragt, einverstanden ist. Ich bedanke mich für die Zusammenarbeit mit der Kommission und das Entgegenkommen.