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Walti Beat · Nationalrat · 2024-09-25

Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2024-09-25

Wortprotokoll

Seit dem Abschluss des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen der Schweiz und Serbien im Jahre 2005 haben sich im Bereich des Informationsaustauschs auf Ersuchen sowie auch infolge des Projekts der OECD und der G-20-Staaten zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und -verlagerung (Base Erosion and Profit Shifting, Beps) neue Mindeststandards für DBA entwickelt, die mit dem vorliegenden Änderungsprotokoll umgesetzt werden sollen. Die Kantone und die interessierten Kreise haben das Änderungsprotokoll ausdrücklich begrüsst. Das Änderungsprotokoll wurde am 19.[NB]September 2023 unterzeichnet.

La modification de la convention correspond, sur la plupart des éléments principaux, aux standards tels que nous les connaissons à travers de nombreuses autres adaptations de conventions contre les doubles impositions (CDI) ces dernières années. C'est notamment le cas en ce qui concerne: l'obligation des Etats contractants d'améliorer l'efficacité des mécanismes de règlement des différends; les exigences en matière d'échange de renseignements fiscaux sur demande, y compris les demandes groupées; les dispositions visant à éviter l'utilisation abusive des avantages de l'accord - "principal purpose test rule".

Es gibt auch einige Besonderheiten dieser Abkommensmodifikation, auf die ich Sie gerne aufmerksam mache:

1.[NB]Weil nach serbischem Recht auch Personengesellschaften Steuersubjekte sind - anders als in der Schweiz -, wird Artikel 13 DBA-RS, in der modifizierten Version dieses DBA, auch auf die Veräusserung von Rechten an solchen Konstruktionen ausgedehnt.

2.[NB]Artikel 23 Absatz 2 Ziffer 4 DBA-RS wird durch eine sogenannte Switch-over-Klausel ergänzt, die der Schweiz die Durchsetzung der sogenannten Top-up Tax aus der beschlossenen OECD-Mindestbesteuerung gegenüber Schweizer Steuerpflichtigen mit einer Betriebsstätte in Serbien erlaubt.

3.[NB]Schliesslich ist noch festzuhalten, dass die Bestimmungen des Änderungsprotokolls nur für die Republik Serbien gelten, nicht aber für Montenegro, das seit Abschluss des ursprünglichen DBA ein eigenständiger Staat geworden ist und für das weiterhin das bestehende Abkommen gilt.

Ihre Kommission hat das Geschäft am 24.[NB]Juni in rekordverdächtiger Geschwindigkeit und Einmütigkeit beraten.

L'entrée en matière n'a pas été contestée et la commission vous recommande, par 14 voix contre 6 et 2 abstentions, d'approuver le projet.