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Müller Leo · Nationalrat · 2024-09-25

Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-09-25

Wortprotokoll

Bei der Vorlage 17.400 haben wir zwei Differenzen zu bereinigen. Die Mitte-Fraktion bittet Sie eindringlich, bei den beiden Differenzen der Mehrheit zu folgen.

Zur ersten Differenz: Hier geht es um den Systemwechsel. Es stellt sich die Frage, ob der Systemwechsel vollständig vollzogen werden soll, wie das die Mehrheit der Kommission will, oder nur bei der erstbewohnten Wohnung. Wir sind klar der Meinung, dass es einen vollständigen Systemwechsel braucht, und zwar aus folgenden Gründen:

Erstens besteht die Missbrauchsgefahr, dass der Wohnort zwischen Wohnungen gewechselt werden kann, wenn Unterhaltsarbeiten anstehen. Man kann dann in die Wohnung ziehen, wo keine Abzüge zugelassen sind, und jene Wohnung renovieren und die Abzüge dort geltend machen, wo der Abzug möglich ist, und dann wieder zurückwechseln. Hier öffnet man Missbräuchen Tür und Tor.

Zweitens besteht das Missbrauchspotenzial, dass Sie Hypothekarschulden dann auf jene Wohnung verlegen, wo Sie den Hypothekarzins weiterhin abziehen können. Wir sind hier in diesem Raum, um korrekt zu legiferieren, und eine solche Legiferierung würde unseren Ansprüchen an uns als Gesetzgeber nicht genügen.

Dann weise ich noch darauf hin, dass sich der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme vom 25.[NB]August 2021 klar und deutlich für den vollständigen Systemwechsel aussprach. Er hielt fest, dass nur ein vollständiger Systemwechsel konzeptionell zu überzeugen vermöge. Andernfalls müssten zwei Parallelsysteme aufrechterhalten werden; verwaltungsökonomisch sei das schwerfällig und ungünstig. Das Vereinfachungspotenzial eines Systemwechsels werde dadurch nicht ausgeschöpft. Ich bitte Sie also, bei Artikel 21 Absatz 1 Buchstabe b DBG der Mehrheit zu folgen.

Ebenso bitte ich Sie, bei der zweiten Differenz, bei den Schuldzinsabzügen, die in Artikel 33 Absatz 1 DBG und entsprechend im Steuerharmonisierungsgesetz geregelt sind, auch der Mehrheit zu folgen. Wir hatten jetzt zwei Beschlüsse: Der Nationalrat wollte noch 40 Prozent der Vermögenserträge zum Abzug zulassen, der Ständerat 70 Prozent. Beide Varianten vermochten nicht zu überzeugen. Wir haben uns jetzt aufgrund eines ausführlichen Berichtes der Verwaltung nochmals intensiv damit auseinandergesetzt und uns für die quotal-restriktive Methode entschieden. Das heisst, dass nur noch Schuldzinsen im Verhältnis der belasteten und nicht bewohnten Immobilien zum Gesamtvermögen abgezogen werden dürfen. Das ist die Quote, die dann zum Abzug zugelassen wird.

Jetzt wird argumentiert, ja, es gebe andere Nachteile. Diese können nicht ganz aus der Welt geschaffen werden. Aber wenn Sie den Systemwechsel wollen, müssen Sie jetzt dem Kompromiss zustimmen. Alle, die weitere Schuldzinsabzüge zulassen wollen, nehmen hier und heute in Kauf, dass der Systemwechsel nicht gelingt - das wollen wir hoffentlich alle nicht.

Ich bitte Sie also, hier jeweils der Mehrheit zuzustimmen.

Ich komme noch kurz zur Vorlage zur Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften. Hier, das haben Sie gehört, hat die Kommission Eintreten und Zustimmung beantragt. Das mache ich im Namen unserer Fraktion auch. Denn es geht darum, dass die Kantone, die bei Zweitwohnungen von Steuerausfällen betroffen sind, ein Instrument in die Hand bekommen, um weitere Steuern erheben zu können; dies, um die Steuerausfälle zu kompensieren, die entstehen, wenn der Eigenmietwert nicht mehr besteuert wird.

Ich komme zum Schluss. Wir haben ein Projekt erarbeitet, das eine Mehrheit finden könnte. Es ist mit Freude zur Kenntnis zu nehmen, dass der Mieterinnen- und Mieterverband Schweiz bei den Empfehlungen zu dieser Session die Empfehlung abgegeben hat, jeweils der Mehrheit der Kommission zu folgen. Ich bitte Sie, das zu tun, denn damit könnten wir hier Historisches schaffen.