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Ryser Franziska · Nationalrat · 2024-09-25

Ryser Franziska · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2024-09-25

Wortprotokoll

Die Individualbesteuerung bringt einen grundlegenden Wechsel in der Besteuerung von Ehepaaren. Die Ehepartner bewahren ihre steuerliche Eigenständigkeit, da keine Veranlagungsgemeinschaft mehr gebildet wird, was bei 80 Prozent der Ehepaare den Frauen zugutekommt. Damit wird das Steuersystem nicht nur endlich zivilstandsunabhängig und damit verfassungskonform, es beseitigt auch die unerwünschten negativen Erwerbsanreize für - grossmehrheitlich - Frauen.

Diese Vorlage soll aber nicht zu einer Steuerentlastungsreform verkommen. Wir müssen sie so ausgestalten, dass es zu einer gerechten Verteilung der Steuerlast kommt, ohne dass sie zu Ausfällen beim Bund führt. Wir befinden uns finanzpolitisch in einer angespannten Situation. Die Sparmassnahmen, die im Raum stehen, kommen in den Bereichen Klimaschutz, Bildung und Sozialstaat einem Kahlschlag gleich. Es wäre kurzsichtig, den Bundeshaushalt jetzt mit einer weiteren Milliarde pro Jahr zu belasten. Vor diesem Hintergrund ist es das Mindeste, diese Reform aufwandneutral umzusetzen. Mit einer Anpassung der Tarife und einer leichten Zunahme der Progression kann die Individualbesteuerung eingeführt werden, ohne dass dadurch noch weitere unnötige Löcher in die Staatskasse gerissen werden.

Der indirekte Gegenvorschlag, also die technische Umsetzung der Individualbesteuerung, ist in vielen Punkten gut. Dies zeigt sich in der Aufteilung der kinderrelevanten Abzüge auf beide Eltern, der punktuellen Erhöhung bei den Kinderabzügen, um eine Mehrbelastung durch den Systemwechsel abzufedern, oder dem Fehlen unnötiger Spielereien wie eines Ersterwerbsabzugs, der die Ziele der Reform und die Erwerbsanreize zunichtegemacht hätte. (Zwischenruf des Präsidenten: Es ist zu laut im Saal. Bitte folgen Sie der Debatte. Gespräche können Sie ausserhalb des Saales führen. Bitte, Frau Ryser.) Besten Dank, denn jetzt kommt der wichtigste Punkt: Der indirekte Gegenvorschlag ist gut, einzig die Tarife überzeugen noch nicht. Sie nehmen Personen im obersten Einkommensdezil zu wenig in die Pflicht. Dieses Ungleichgewicht steht einer Unterstützung der Reform gefährlich im Weg.

Mit meiner Minderheit I beantrage ich ein Tarifsystem, das ohne Mindereinnahmen auskommt. Trotz einer steileren Progression würden gegenüber heute immer noch 45 Prozent der steuerpflichtigen Personen profitieren, und nur 19 Prozent der Personen würden zusätzlich, und das in einem vertretbaren Umfang, belastet. Für ein Einkommen bis 100[NB]000 Franken wären zusätzliche Steuerbeträge im Rahmen von 30 bis 300 Franken pro Person geschuldet. In den kommenden Jahren wird die Reform zudem dynamische Effekte bringen. Eine bessere Erwerbsbeteiligung bringt höhere Löhne und erweitert damit in den kommenden Jahren auch die Steuerbasis. Deshalb soll die Anpassung der Tarife zehn Jahre nach Einführung überprüft und sollen die Tarife gegebenenfalls wieder auf ein tieferes Niveau gesenkt werden.

Mit dem Antrag meiner Minderheit bleiben alle Vorteile einer Reform gewahrt, für die Gleichstellung, für den Arbeitsmarkt, für die Wirtschaft, ohne dass der Staat zur Kasse gebeten wird. Die Kosten werden auch bei einer Volksabstimmung thematisiert werden. Jetzt besteht die Chance, einen[NB]ausgewogenen[NB]und finanziell tragbaren Gegenvorschlag zu bauen.