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Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2024-09-25

Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2024-09-25

Wortprotokoll

Ich möchte kurz auf vier Punkte eingehen, welche in der Debatte zur Sprache gekommen sind: auf die Initiative der Mitte, auf die Volksabstimmung, auf die Komplexität und auf die Beschäftigungseffekte.

Als erster Punkt ein kurzer Exkurs zur neuen Initiative der Mitte, welche in der Kommission auch zur Sprache kam, und das schon vor Jahren, nämlich im Rahmen der Beratung zur Vorlage zur alternativen Steuerberechnung: Sie fordert eine solche Berechnung oder ein Splitting; auch das hatten wir in der Kommission. Die alternative Steuerberechnung wurde mit der Vorlage 18.034, "Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung)", bereits einmal vorgelegt und in unserem Rat verworfen, und das nicht so knapp, nämlich mit 113 zu 80 Stimmen bei 1 Enthaltung; das war im Dezember 2019. Auch die Finanzdirektorenkonferenz beantragte damals nicht, auf die alternative Steuerberechnung einzutreten. Das Modell der alternativen Belastungsrechnung schaffe neue Verzerrungen, missachte den Harmonisierungsauftrag der Bundesverfassung und kompliziere das Steuersystem. Es sei administrativ komplex, ein solches Doppelsystem zu führen.

Man kam damals zum Schluss, dass es zwar viel koste, aber viel weniger bringe. Das Nutzen-Kosten-Verhältnis war also viel schlechter als dasjenige für die Individualbesteuerung. Den Beschäftigungseffekt veranschlagte der Bundesrat damals weit tiefer, mit rund 15[NB]000 Vollzeitstellen, und das bei höheren Kosten, bei Steuerausfällen von rund 1,2 Milliarden Franken. Dabei wäre es nicht oder zumindest nicht in diesem Ausmass zu diesen Verhaltensänderungen gekommen, die wir hier bei der Individualbesteuerung erwarten. Darum wies unser Rat im Dezember 2019 die Vorlage zur alternativen Berechnung mit dem Auftrag zurück, eine Individualbesteuerung vorzulegen. Das eine Modell, das jetzt auch noch zur [PAGE 1876] Debatte gebracht wurde, wurde also bereits einmal, deutlich und aus guten Gründen, verworfen.

Zum anderen Modell, das wir dann in der Detailberatung noch besprechen können, zum Splitting-Modell, wurde vorhin die Frage gestellt, was das koste. Wir haben Berechnungen zur Hand, die der Kommission vorgelegen sind: Ein Vollsplitting würde rund 3 Milliarden Franken an Mindereinnahmen generieren, auch das ohne diese positiven Verhaltensänderungen, welche wir bei der Individualbesteuerung erwarten. Das zum ersten Punkt.

Zum zweiten Punkt: Es wurde verschiedentlich gesagt, die Initiantinnen und Initianten sollten ihre Initiative doch einfach der Bevölkerung vorlegen. Ich möchte nochmals betonen, dass diese Umsetzung der Individualbesteuerung nicht nur deswegen vorliegt, weil ausreichend viele Unterschriften für eine Volksinitiative gesammelt worden sind, sondern auch, weil wir diese alternative Steuerberechnung an den Bundesrat zurückgewiesen und eine Individualbesteuerung verlangt haben. Dies hat auch damit zu tun, dass unser Rat eine Motion Markwalder angenommen hat und dass wir im Rahmen der Legislaturplanung 2019-2023 den Auftrag erteilt haben, diese Individualbesteuerung vorzulegen. Wir diskutieren heute also die Umsetzung eines Auftrags der Mehrheit beider Räte, was jetzt parallel zur Initiative geschieht, zu welcher darum bereits der Umsetzungsvorschlag vorliegt.

Dann noch zum dritten Punkt, zur Komplexität: Die Vorlage wurde nach der Vernehmlassung angepasst, was möglicherweise nicht alle mitgekriegt haben. Sie ist nicht mehr so komplex wie vorher. Insbesondere wurde das Anliegen der Kantone aufgenommen, auf die Abhängigkeiten, die Interdependenzen zwischen Ehe- und Konkubinatspaaren zu verzichten, um die Veranlagung zu vereinfachen. Wer macht den Kinderabzug? Wer kriegt den Familientarif? Diese Abhängigkeiten, diese Doppeltarife fallen in Zukunft weg, und es wird darum eben auch einfacher. Man kann mehr automatisieren und die Ehepaare schlicht getrennt veranlagen. Das haben uns Veranlagungsexperten in der Kommission aufgezeigt. Im Grundsatz gibt es keine gegenseitigen Abhängigkeiten mehr. Und auch der Bezug wird einfacher. So muss man beispielsweise keine komplizierten Rechtsmittelverfahren einleiten, wenn Ehepaare, die zum Beispiel in Trennung sind, nicht zahlen.

Wir hatten unter anderem drei Experten in der Kommission, welche selber veranlagen, und zwar in einem Kanton oder in einer der grössten Gemeinden, und sie teilen das Bürokratieargument nicht. Es gibt einen Initialaufwand, das ist richtig, aber der bürokratische Aufwand wurde von ihrer Seite nicht angesprochen. Das ist ein Argument der Gegner. Es wurde in der Kommission nicht genannt vonseiten jener, die die Veranlagungen machen. Vielmehr haben sie eben auch betont, was einfacher wird.

Dann komme ich noch zum vierten Punkt, den Beschäftigungsanreizen. Die Erwerbsanreize bei der Individualbesteuerung verbessern sich, wenn der Grenzsteuersatz, der das zweite Einkommen belastet, neu bei null beginnt und eben nicht der erste Einkommensfranken der Frau oder auch des Mannes zum Grenzsteuersatz des Erstverdieners versteuert wird. Der Grund, weshalb die Individualbesteuerung diese Beschäftigungseffekte hervorbringt, ist, dass sie insbesondere auf Steuerpflichtige abzielt, welche besonders elastisch sind, also stark reagieren auf Veränderungen bei den Steuern, auf Veränderungen des Einkommens. Und man weiss aus der ökonomischen Literatur, dass insbesondere verheiratete Frauen mit Kindern stärker mit einer Verhaltensänderung reagieren, zum Beispiel mit einer Pensenanpassung, als beispielsweise Männer oder Frauen ohne Kinder. Es gibt drei Studien, die diese Effekte in der Schweiz geschätzt haben. Sie kommen auf Beschäftigungseffekte, die sich in Form von zwischen 40[NB]000 und 60[NB]000 zusätzlichen Vollzeitäquivalenten zeigen. Das ist auch eine Forderung, welche uns die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) seit über zehn Jahren empfiehlt, weil sie positive Beschäftigungseffekte hätte.

Der Vorteil der Individualbesteuerung ist, dass sie die Frauen abholt, indem die Steuerbelastung für diese bei null beginnt, wenn sie das Zweiteinkommen erzielen. Das erreichen wir nur mit einer Individualbesteuerung, nicht mit einer gemeinsamen Veranlagung, nicht mit einem Splitting, nur sehr beschränkt mit einer alternativen Steuerberechnung und nicht durch eine allgemeine Senkung des Steuersatzes.

Ich bitte Sie namens der Kommission, auf den Entwurf des Bundesrates einzutreten.