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Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2024-09-25

Wortprotokoll

Die Minderheiten IV und V verlangen ein Splitting-Modell als Alternative zur vorgeschlagenen Individualbesteuerung. Ich will nicht viel Zeit auf diese Minderheiten verwenden, weil sie das Ziel und den Auftrag aus der Motion, die wir angenommen haben, komplett verfehlen. Sie lösen einen Teil des Problems, aber sie schaffen ebenso viele neue. Ich würde mir nie anmassen, die vorgetragenen Argumente als lächerlich abzutun. Allerdings finde ich es bedauerlich, dass Sie nicht einfach offen und frei sagen, dass es Ihnen am Herzen liegt, das traditionelle Familienmodell durch [PAGE 1881] unterschiedliche fiskalische Belastungen zu bevorzugen. Das ist nicht ehrenrührig, man darf dazu stehen. Wir halten das aus liberaler Sicht für den komplett falschen Weg.

Deshalb beschäftige ich mich gerne mit den Minderheiten I bis III. Diese treten mit dem Anspruch an, die errechneten Mindereinnahmen bei der Bundessteuer mit unterschiedlich gelegten Progressionskurven zu reduzieren, die alle im Vergleich zur bundesrätlichen Variante noch etwas steiler oder gestauchter sind. Das Einkommen, bei dem die maximale Bundessteuerbelastung erreicht wird, ist bei der Minderheit[NB]I bei 687[NB]000 Franken angesetzt und bei der Minderheit II sogar schon knapp unter 600[NB]000 Franken. Der Antrag der Minderheit III ist die originellste Variante, da sie noch die Frage der Kinderbetreuung mit der Steuerfrage verknüpft. Das halten wir für ein unbehilfliches Unterfangen und können alleine schon wegen des Beigeschmacks, hier werde versucht, einen Kuhhandel abzuschliessen, diese Variante nicht unterstützen. Den Minderheiten I und II darf man immerhin zugutehalten, dass sie noch sozusagen Review Points oder eine Sunset-Klausel mitliefern, was angesichts der dynamischen Entwicklung der Steuererträge sicher eine grundsätzlich gute Idee ist, die Anträge der Minderheiten aber insgesamt doch nicht besser macht. Weshalb nicht?

Der Anspruch dieser Minderheiten ist es - das wird so vorgetragen -, die Steuerlast fairer zu verteilen, also bei den hohen Einkommen mehr abzuschöpfen und damit eben die errechneten Ausfälle zu reduzieren. Das gelingt aber nicht, wenn Sie schauen, was das in der Realität bewirkt. Genau die Spitzeneinkommen, also die sehr hohen Einkommen, werden nämlich mit diesen Minderheitsanträgen nicht mehr belastet, weil diese ohnehin mit dem grössten Teil ihres Einkommens bereits in den Spitzensteuersätzen drin sind; sie werden also im Effekt kaum mehr belastet. Hingegen wird beim oberen Mittelstand deutlich stärker abgeschöpft: Dort, wo die Progressionskurve anfängt zu steigen, wird das in den Steuerrechnungen sehr spürbar sein. Damit neutralisieren sie die positiven Erwerbsanreize genau bei den Menschen - also vor allem bei jenen mit Zweiteinkommen -, bei denen diese Steuerreform eigentlich einen positiven Effekt auslösen sollte. Das ist weder aus gesellschaftspolitischer noch aus finanzpolitischer Sicht sehr clever.

Ich erinnere gerne auch nochmals daran, dass die Elastizität der Zweiteinkommen vor allem auf die steuerliche Belastung bezogen sehr hoch ist. Diese reagieren also sehr gut auf die unterschiedliche steuerliche Belastung respektive Entlastung. Und mit den Anträgen gemäss den Minderheiten I und[NB]II würde eben ein schöner Teil dieser Entlastungen wieder zunichtegemacht.

Die Gerechtigkeit ist auch gewahrt. Ich erinnere gerne an die Steuerstatistik: 1 Prozent der Steuerpflichtigen bei den natürlichen Personen liefert 40 Prozent der Bundessteuer ab, 5 Prozent liefern über 70 Prozent der Steuern ab. Das ist eine, glaube ich, sehr ausgeprägte soziale Komponente in unserem Steuersystem, die man eigentlich nicht verschärfen muss.

Der Bundesrat präsentiert eine ausgewogene Vorlage. Von der Erhöhung des Freibetrags wie auch vom erhöhten Kinderabzug profitieren die unteren Einkommen. Und wir dürfen damit rechnen, dass die dynamischen Effekte bald auch durch die bessere Ausschöpfung des Steuersubstrats zu einem höheren Steuerertrag führen. Insofern sind 1 Milliarde Franken an errechneten Mindereinnahmen angesichts von 11 Milliarden Steuererträgen für die Bundessteuer bei den natürlichen Personen durchaus angemessen.

Ich bitte Sie also deshalb, der Kommissionsmehrheit zu folgen und die Minderheitsanträge ausnahmslos abzulehnen.

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