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AB 346441

Pamini Paolo · Nationalrat · Tessin · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-09-25

Wortprotokoll

Beim Antrag meiner Minderheit IV geht es darum, das Problem der Heiratsstrafe mittels der sogenannten Splitting-Methode zu lösen. Wir sind uns alle einig, das haben wir heute und auch letzte Woche mehrmals gehört, dass die Heiratsstrafe abgeschafft gehört. Die Individualbesteuerung ist natürlich eine mögliche Methode, um dieses Ziel zu erreichen, sie ist aber nicht die einzige.

Die Hauptargumente für die Individualbesteuerung sind neben dem Umstand, dass endlich eine Lösung für die Heiratsstrafe gefunden werden muss, Beschäftigungseffekte, wie wir sie hier mehrmals betont und besprochen haben. Diese sind jedoch lächerlich, das habe ich schon letzte Woche gesagt: Der Bundesrat hat sie hochgerechnet und auf einen einmaligen Effekt von 10[NB]000 bis 44[NB]000 Vollzeitäquivalenten geschätzt. Das ist nichts. Jährlich kommen 80[NB]000 Einwanderer in die Schweiz, jährlich! Jedes Jahr werden es 80[NB]000 Leute mehr, und hier haben wir als Argument für die Individualbesteuerung 44[NB]000 Vollzeitäquivalente. Letzte Woche erklärte ich schon, das entspräche - wenn man das grosszügig hochrechnet - etwa 2 bis 8 Prozent der erwerbsfähigen Frauen, wenn sie einen Tag pro Woche, also 20 Prozent, mehr arbeiten würden.

Warum betone ich das? Wenn die Beschäftigungseffekte als Argument wegfallen, dann bleibt eigentlich nur die Frage der Heiratsstrafe auf dem Tisch. Und die Heiratsstrafe könnte man effizienter, straffer und direkter lösen, indem man eben zum Beispiel ein Splitting-Verfahren einführt. Splitting ist keine Erfindung von Herrn Pamini. Die Splitting-Methode kennen 14 von 26 Kantonen, das sind: Schwyz, Nidwalden, Glarus, Freiburg, Solothurn, Basel-Landschaft, Schaffhausen, Appenzell Innerrhoden, St.[NB]Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Neuenburg und Genf. Diese 14 Kantone kennen schon heute, teilweise seit den Achtzigerjahren, ein Splitting-Verfahren. Über die Frage, was besser geeignet ist, Vollsplitting oder Teilsplitting, können wir hier natürlich noch streiten.

Warum diskutieren wir das überhaupt? 1984 sagte das Bundesgericht im Urteil Hegetschweiler bekanntlich, dass die Heiratsstrafe abgeschafft gehöre - und die Kantone haben das natürlich gemacht. Ein Splitting-Verfahren liegt wirklich auf der Hand. Beim Vollsplitting, das ist das, was ich vorschlage, brauchen wir einfach das Gesamteinkommen des Ehepaars - gleichgeschlechtliche Ehepaare würden auch profitieren - und teilen es durch zwei. Als satzbestimmendes [PAGE 1879] Einkommen würden wir genau diese Hälfte nehmen. In dieser Splitting-Fiktion gehen wir davon aus, dass beide Ehegatten dasselbe verdienen. Ich glaube, das ist wirklich die einfachste und schnellste Lösung, um das Problem der Heiratsstrafe zu lösen.

Natürlich ist das Splitting keine inhaltliche Antwort auf die Initiative, aber im Sinne eines Gegenvorschlags zur Bekämpfung der Heiratsstrafe ist es absolut vertretbar. Zugegebenermassen, das sagt auch die Botschaft, geht diese Lösung natürlich nicht mit denselben Auswirkungen wie die[NB]Individualbesteuerung[NB]einher, aber auch ein Splitting-Verfahren motiviert mehr Leute, nicht nur Frauen, Teilzeit zu arbeiten.

Aber eben: Auch nach der Detailberatung in der Kommission wissen wir, dass diese Beschäftigungseffekte als Argument lächerlich sind. Ich sage das bewusst: Sie sind lächerlich - man muss sich einfach die Zahlen anschauen. Das kann nicht das Argument für eine Individualbesteuerung sein. Natürlich respektieren wir alle Meinungen. Man kann sagen, diese Lösung vernichtet die Wertvorstellung von traditionellen Familien, von homosexuellen Paaren, verheirateten Paaren. Das sind alles vertretbare Argumente. Aber die Beschäftigungseffekte sind kein Argument. Das steht ganz klar, schwarz auf weiss, in der Botschaft.

Das Splitting ist übrigens eine der möglichen Lösungen, die mit dem Anliegen der Volksinitiative konsistent sind. Es ist natürlich nicht die einzige, das wissen wir. Aber das Splitting würde den Bürgerinnen und Bürgern eine entsprechende Antwort geben, die den Initiativtext unterzeichnet haben.