Stark Jakob · Ständerat · 2024-09-26
Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-09-26
Wortprotokoll
Je vous prie de suivre la minorité concernant le point 2: non à une stratégie nationale contre la pauvreté sous la direction du Conseil fédéral.
Ich möchte im Voraus einige Feststellungen machen und kurz die Fakten beleuchten. Die Armutsquote ist das Verhältnis der einkommensarmen Einwohnerinnen und Einwohner zur Gesamtzahl der Wohnbevölkerung. Sie stieg gemäss dem Begründungstext der Motionäre von 2014 bis 2021 stetig bis auf 8,7 Prozent an. Wir müssen aber zur Kenntnis nehmen, dass die Armutsquote 2022 wieder auf 8,2 Prozent gesunken ist. Die Armutsgrenze wird von den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos) abgeleitet: Sie betrug im Jahr 2022 durchschnittlich 2284 Franken im Monat für eine Einzelperson und 4010 Franken für ein Paar mit Kindern. Davon müssen die Ausgaben des täglichen Bedarfs - also Essen, Hygiene, Mobilität usw. - sowie die Wohnkosten bezahlt werden, nicht jedoch die Krankenkassenprämien. Sie werden, wie die Sozialversicherungsbeiträge, Steuern und allfällige Alimente, vorgängig von diesem Einkommen abgezogen. Ein allfälliger Vermögensverzehr wird ebenso nicht berücksichtigt. [PAGE 964]
Wer also unter diese definierte Armutsgrenze zu fallen droht, wird von den kommunalen Sozialämtern unterstützt. Wird die Sozialhilfe verweigert, steht der Rechtsweg an die kantonalen Instanzen offen. So viel zu den Fakten.
Ich möchte noch etwas zur Verankerung in der Bundesverfassung sagen. Ist es eine Aufgabe des Bundes oder nicht, hier die Sozialziele umzusetzen? In Artikel 41 Absatz 1 steht: "Bund und Kantone setzen sich in Ergänzung zu persönlicher Verantwortung und privater Initiative dafür ein, dass" - Buchstabe a - "jede Person an der sozialen Sicherheit teilhat [...]." In Artikel 41 Absatz 3 steht: "Sie" - Bund und Kantone - "streben die Sozialziele im Rahmen ihrer verfassungsmässigen Zuständigkeiten und ihrer verfügbaren Mittel an." Wichtig ist auch Artikel 115 zur Unterstützung Bedürftiger, ich zitiere: "Bedürftige werden von ihrem Wohnkanton unterstützt. Der Bund regelt die Ausnahmen und Zuständigkeiten."
Ich habe mich durch diese Fakten gekämpft und möchte nun ganz kurz noch sagen, weshalb ich Ihnen empfehle, dem Antrag der Minderheit zu folgen und die Forderung abzulehnen, dem Bundesrat heute den Auftrag zu geben, eine nationale Strategie zur Bekämpfung der Armut zu erarbeiten:
1.[NB]Es gibt bereits ein etabliertes nationales Armutsmonitoring. Ob dieses zu einer ständigen nationalen Plattform zur Prävention und Bekämpfung von Armut ausgebaut werden soll, will der Bundesrat, wie gehört, bis Ende dieses Jahres entscheiden. Weil der Entscheid über eine nationale Strategie zur Bekämpfung der Armut wesentlich damit zusammenhängt, sollte auch in diesem Punkt dem Entscheid des Bundesrates nicht vorgegriffen werden.
2.[NB]Rechtlich liegt die Federführung - ich habe versucht, Ihnen die Fakten darzulegen - klar und unbestrittenermassen bei den Kantonen, welche den Vollzug der Sozialhilfe in der Regel den Gemeinden und Städten übertragen haben. Eine nationale Strategie zur Bekämpfung der Armut muss deshalb von den Kantonen bzw. von der Sozialdirektorenkonferenz ausgearbeitet werden. Eine Beteiligung des Bundes an einer solchen Strategie, insbesondere aus der Perspektive der Prävention, ist durchaus möglich, aber nicht unter seiner Federführung. Wenn es in der Motion heisst: "unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips", dann kann das nur bedeuten, dass diese nationale Strategie eben von den Kantonen verantwortet werden muss und dass der Bund mitwirkt.
3.[NB]Die Ausarbeitung und die Umsetzung einer nationalen Strategie zur Armutsbekämpfung unter Federführung des Bundes wären auch mit entsprechend hohen Folgekosten verbunden. Und diese kann sich der Bund in der heutigen Finanzlage ganz einfach nicht leisten.
4.[NB]Eben wurde, Sie wissen das, ein grosses Aufgabenentflechtungsprojekt zwischen dem Bund und den Kantonen gestartet. Dieses wird infrage gestellt, wenn der Ständerat heute in einer klar den Kantonen zugeordneten Aufgabe dem Bund die Federführung überträgt.
Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Minderheit zu folgen.