Rösti Albert · Bundesrat · 2024-09-26
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-09-26
Wortprotokoll
Diesen Sommer haben wir wieder mehrfach gesehen, was Hochwasser anrichten kann und wie wichtig dieses Thema ist und auch bleibt. Von entsprechend grosser Bedeutung ist das vorliegende Geschäft. Ich bin froh, dass praktisch alle Fraktionssprecher hier auch die Unterstützung für dieses Projekt bekundet haben.
Im unteren Rheintal ist die Hochwassergefahr ein bekanntes Risiko. Die Schweiz und Österreich haben deshalb beschlossen, den Hochwasserschutz an der gemeinsamen Rheinstrecke auszubauen. Die Schweiz und Österreich - das ist eine Erfolgsgeschichte - arbeiten bereits seit 1892 Hand in Hand. Bisher wurden drei Staatsverträge zum grenzüberschreitenden Hochwasserschutz abgeschlossen.
Gegenstand der vorliegenden Botschaft ist das Hochwasserschutzprojekt Alpenrhein. Das Projekt hat zum Ziel, die Hochwassersicherheit von rund 300[NB]000 Menschen und über 500 Unternehmen im Rheintal zu verbessern. Durch das Projekt werden die umliegenden Gebiete gegen ein 300-jährliches Hochwasser geschützt. Damit können bei einem solchen Ereignis schätzungsweise Schäden im Umfang von über 13 Milliarden Schweizerfranken vermieden werden. Auch für den Fall von noch stärkeren Hochwasserereignissen wird das Risiko deutlich reduziert. Dazu werden die Dämme so gesichert, dass kein Damm bricht und nur das überschüssige Wasser ausströmen kann. Um das Projekt gemeinsam mit Österreich zu realisieren, sind auf Bundesebene ein Staatsvertrag mit Österreich, ein Bundesgesetz und Verpflichtungskredite notwendig.
Zum Staatsvertrag: Der neu ausgehandelte Staatsvertrag stellt die rechtliche Grundlage für das Hochwasserschutzprojekt dar. Mit dem Staatsvertrag verpflichten sich die beiden Staaten gegenseitig, das zweistaatliche Hochwasserschutzprojekt zusammen umzusetzen und zu finanzieren. Die Schweiz und Österreich gehen mehrjährige finanzielle Verpflichtungen ein. Die Projektkosten werden hälftig von [PAGE 1946] beiden Staaten getragen. Der Finanzbedarf der Schweiz beläuft sich über einen Zeitraum von 27 Jahren auf 1,04 Milliarden Franken. Diese Milliarde wird sich entsprechend über die Zeit verteilen, es handelt sich um ein wichtiges Generationenprojekt. Der Bund bezahlt 80 Prozent, der Kanton St.[NB]Gallen 20 Prozent. Daraus ergeben sich für den Bund durchschnittlich jährliche Kosten von rund 38,5 Millionen Franken. Für den Anteil der Schweiz genehmigt das Parlament den gesamten Verpflichtungskredit. Auch der Kanton St.[NB]Gallen und das Bundesland Vorarlberg unterstützen den neuen Staatsvertrag und das Hochwasserschutzprojekt vollumfänglich; so viel zum Staatsvertrag.
Zum zweiten Element, hier geht es um eine Gesetzesvorlage: Das Alpenrheingesetz dient der innerstaatlichen Umsetzung des neuen Staatsvertrags. Das Gesetz regelt verschiedene wichtige Aspekte, darunter die Aufteilung der Kosten zwischen dem Bund und dem Kanton St.[NB]Gallen. Der Bundesrat wird ausserdem ermächtigt, den Verpflichtungskredit im Umfang der teuerungsbedingten Mehrkosten sowie der Mehrkosten bei einer allfälligen Anpassung der Mehrwertsteuersätze in der Schweiz zu erhöhen. Das neue Bundesgesetz ist wichtig für die innerstaatliche Umsetzung des Staatsvertrags, insbesondere was den Kostenteiler und das Plangenehmigungsverfahren betrifft.
Nun zum dritten Element, dem Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit für die Schweizer Beteiligung an der Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein von der Illmündung bis zum Bodensee: Für die Finanzierung des Hochwasserschutzprojekts beantragt der Bundesrat einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 1,04 Milliarden Franken. Über den Verpflichtungskredit sollen während der Realisierungsdauer von 27 Jahren diejenigen Aufwände für das Projekt verpflichtet werden, die in der Schweiz zur Zahlung kommen.
Ich möchte noch etwas zum Landbedarf sagen: Natürlich müssen wir hier einen Verlust von 156 Hektaren Grasland in Kauf nehmen. Das ist viel, und ich habe dies im Rahmen der Projektentwicklung auch kritisch hinterfragt. Wichtig ist zu wissen, dass die Bauern und Bäuerinnen, die hier dieses Land bewirtschaften, die Extensivierung erst dann werden vornehmen müssen, wenn gebaut wird. Es wird ja phasenweise gebaut, das heisst, es wird Orte geben, bei denen das Land noch relativ lange bewirtschaftet werden kann. Hinzu kommt, dass im Hinterland Aufwertungen getätigt werden, Aufwertungen, die letztlich zu fruchtbarem Land führen oder fruchtbares Land noch besser machen. Die Landwirtschaft im Kanton St.[NB]Gallen kann somit auch insgesamt von diesem Projekt profitieren.
Das ist ein schwacher Trost für die unmittelbar Betroffenen, dessen bin ich mir bewusst. Letztlich geht es hier aber auch um ein öffentliches Interesse, insbesondere um den Schutz der Bevölkerung und der Industrie vor Ort. Wir sprechen hier von möglichen Schäden in Höhe von 13 Milliarden Franken; diese dürfen wir nicht in Kauf nehmen.
Wichtig ist noch zu sagen, dass die UREK-N mit der beantragten Ergänzung des Gesetzes um den neuen Artikel 7a eine wichtige Unterstützung leistet, damit die Landwirtschaft im Hinterland profitieren kann, ohne dass im Rahmen der Melioration zusätzlich noch Ausgleichsmassnahmen getätigt werden müssen. Der Kanton St.[NB]Gallen hat uns mitgeteilt, dass dies durchaus in seinem Interesse ist und wir diesen Artikel so unterstützen sollen. Der Bundesrat schliesst sich hier der Ergänzung der Kommission an, die eine wichtige Änderung ist. Letztlich gibt es ja Renaturierungen durch die[NB]Flusslaufsanierung. Es wäre dann falsch, wegen einer Melioration im Hinterland noch zusätzliche Ausgleichsmassnahmen zu verlangen. Mit diesem Artikel können wir diese verhindern; er schafft Klarheit. Das war ein wichtiger und guter Input der UREK-N.
Die UREK-N beantragt auch die zusätzliche Einfügung des eher formellen Absatzes 3 bei Artikel 9, der besagt, dass Gesetz und Bundesbeschluss nur gemeinsam in Kraft treten sollen. Auch hier schliesst sich der Bundesrat der Haltung Ihrer Kommission an.
Damit habe ich auch gerade zur Detailberatung Stellung bezogen und werde nachher nicht noch einmal sprechen. Ich bitte Sie im Interesse des Schutzes von Bevölkerung[NB]und[NB]Industrie[NB]in[NB]dieser Gegend, auf das Geschäft einzutreten.
Das österreichische Parlament hat diesem Projekt auch zugestimmt. Ich konnte den Vertrag mit dem Landwirtschaftsminister Österreichs unterzeichnen. Auch die Landwirtschaft Österreichs steht hier dahinter, trotz einem gewissen Verlust. Ich denke, gerade dieser Sommer hat gezeigt, dass solche Verbauungen wichtig sind. Wir setzen hier eine hundertjährige Tradition fort. Die Zusammenarbeit läuft einwandfrei. Im Unterschied etwa zur Rhonekorrektion im Kanton Wallis läuft dieses Projekt über den Bund und unter der Federführung des Bundesamtes für Umwelt, weil hier letztlich zwei Staaten betroffen sind.
Ich bitte Sie, einzutreten und den Anträgen der Kommission zu folgen.