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Vincenz-Stauffacher Susanne · Nationalrat · 2024-09-26

Vincenz-Stauffacher Susanne · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2024-09-26

Wortprotokoll

Auf der einen Seite sind Hochwasserschutzprojekte gerade in diesem Jahr mit massiven Schadensereignissen in den Fokus der öffentlichen Diskussion gerückt. Auf der anderen Seite sind in Zeiten des Spardrucks neue Verpflichtungskredite besonders sorgsam zu prüfen. Vorliegend handelt es sich um einen Verpflichtungskredit von 1040,40 Millionen Franken. Vor dem Hintergrund der Realisierungsdauer von 27 Jahren bedeutet dies eine jährliche Verpflichtung von rund 38,53 Millionen Franken. Sie ist aber in der Relation zu den Konsequenzen eines mangelhaften Schutzes zu betrachten: Wenn sich heute ein 300-jährliches Hochwasser ereignen würde, würden gemäss Schätzungen Schäden von rund 13,5 Milliarden Franken resultieren. Es ist daher wichtig und neben der Gewährleistung der Sicherheit für die Bevölkerung - es leben rund 300[NB]000 Menschen entlang dieses Rheinabschnitts - auch volkswirtschaftlich geboten, dass die entsprechende Region, es handelt sich um einen internationalen Wirtschaftsraum, auf ein 300-jährliches Hochwasser vorbereitet ist. Genau dies ist das Ziel des vorliegenden Projekts.

Die Abflusskapazität des Rheins wird erhöht, und die seit 1892 erbauten Hochwasserschutzdämme werden saniert oder erneuert. Das heutige Schutzniveau ist auf ein Jahrhundertereignis ausgerichtet. Angesichts der Klimaveränderungen reicht dies schlicht nicht mehr aus. Die Wahrscheinlichkeit für häufigere und intensivere Extremhochwasser nimmt zu - dies müssen wir zur Kenntnis nehmen.

Für die Realisierung des Hochwasserschutzprojekts hat die Schweiz mit Österreich einen neuen Staatsvertrag ausgehandelt. Der Staatsvertrag ist bereits der vierte seiner Art und ergänzt die bestehenden Staatsverträge insbesondere um das gemeinsame Werk sowie um dessen Finanzierung, Umsetzung und künftige Instandhaltung. Es handelt sich also um die Weiterführung einer bereits 130-jährigen Zusammenarbeit.

Dieser Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Österreich wurde von Bundesrat Rösti namens der Schweiz am 17.[NB]Mai 2024 unterzeichnet. Die Genehmigung dieses Staatsvertrags und die Ermächtigung des Bundesrates zur Ratifizierung sind Gegenstand der Vorlage 3 in diesem Paket. Die FDP-Liberale Fraktion erachtet den Staatsvertrag als ausgewogene Verhandlungslösung, welche die Anliegen der Schweiz erfüllt. Wir werden dementsprechend zustimmen.

Zur Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Staatsvertrag und damit zur Verbesserung des Hochwasserschutzes im unteren Rheintal ist über die neue Vorlage, das Bundesgesetz über die Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein von der Illmündung bis zum Bodensee (Alpenrheingesetz), zu befinden. Das Gesetz beinhaltet die Erfüllung des Staatsvertrags in der Schweiz. Es ist unserer Ansicht nach vom Inhalt her sachgerecht.

Ihre UREK-N hat nun aber eine zusätzliche Bestimmung zur Vorlage des Bundesrates aufgenommen. Es ist dies Artikel 7a. Dabei geht es um Bodenverbesserungsmassnahmen ausserhalb des Projektperimeters. Konkret geht es um Folgendes: Als Folge der Melioration im Hinterland des Rheins haben die Böden aufgrund von Absenkungen gelitten. Nun ist vorgesehen, dass das wertvolle Bodenmaterial aus dem linksseitigen Rheinvorland, das beim Bau des Hochwasserschutzprojekts nicht direkt eingebaut werden kann, für die Bodenverbesserungen im St.[NB]Galler Rheintal verwendet wird. Der Benefit für die Landwirtschaft, und hier ist die Landwirtschaft angesprochen, ist klar: Die landwirtschaftlichen Böden im Hinterland können damit ertragreicher gestaltet werden. Damit dieser Nutzen für die Landwirtschaft aber ungeschmälert garantiert ist, soll sichergestellt werden, dass die betroffenen Landwirte und Landwirtinnen keine zusätzlichen Ausgleichsmassnahmen ergreifen müssen. Es ist uns sehr wichtig, dass hier eben auch für die landwirtschaftliche Bevölkerung Sicherheit herrscht. Die FDP-Liberale Fraktion wird der Vorlage in der Fassung Ihrer vorberatenden Kommission zustimmen.

Das dritte Geschäft besteht aus dem Verpflichtungskredit zur Finanzierung des Hochwasserschutzprojekts. Die beiden Staaten teilen sich die Nettokosten je hälftig. Auch dies erscheint uns angemessen.

Zusammenfassend halte ich fest: Die FDP-Liberale Fraktion wird auf die drei Vorlagen eintreten und ihnen zustimmen bzw. den Staatsvertrag genehmigen. Ich bitte Sie, es uns gleichzutun.