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Günter Paul · Nationalrat · 2003-06-11

Günter Paul · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-06-11

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen Rückweisung der Vorlage an die Kommission mit dem Auftrag, eine Vorlage vorzubereiten, die die bisherige Kompetenzverteilung in den Bereichen Sonderschulung behinderter Kinder, Eingliederung Invalider und der Werkstätten und Wohnheime beibehält.

Vorerst meine Interessenbindung: Ich bin Vater einer schwerbehinderten 35-jährigen Tochter, die im Heim "Sunneschyn" in Meiringen lebt und an drei von vier Wochenenden nach Hause kommt. Anfang der Achtzigerjahre war ich während vier Jahren Präsident von Insieme, der Schweizerischen Vereinigung der Elternvereine für Menschen mit einer geistigen Behinderung. Im Vorstand waren etliche Eltern, welche die Zeit erlebt haben, bevor sich der Bund um die Schulung der Behinderten und die Heime zu kümmern begann. Es waren harte Zeiten für die Eltern von Behinderten, Zeiten voller Sorge um deren Schulung, aber auch Sorgen darüber, was geschehen würde, wenn wir Eltern ins Alter kommen oder sterben würden. Es waren nicht nur die armen Kantone, welche in diesem Bereich zu wenig gemacht hatten. Ich erinnere mich an Geschehnisse z. B. im Kanton Aargau, wo mit grösster Mühe von den sowieso schon schwer betroffenen Eltern die dringendsten Heime errichtet wurden; und wir waren alle sehr froh, dass es Gruppen wie die Anthroposophen gab, die mithalfen, die gröbsten Lücken zu schliessen. Es war für alle eine Erlösung, als der Bund für eine flächendeckende, gerechte Verteilung der Mittel zu sorgen begann. Die Förderung wurde besser, die Mittel wurden gezielt eingesetzt, die Effizienz stieg, und ein grösserer Teil der Gelder konnte nun für die Behinderten eingesetzt werden und musste nicht z. B. zur Finanzierung von Sammelaktionen geopfert werden.

Mit dem heutigen Entwurf gefährden Sie, meine Damen und Herren "Kantonalisierer", eine sowieso schon benachteiligte Gruppe. Sie haben aber etwas vergessen, Frau Goll hat schon davon gesprochen: Es gibt viele Behinderte, und es gibt noch mehr Angehörige von Behinderten. Allein Insieme hat 30 000 Mitglieder. Rund 200 000 Menschen in diesem Land sind so stark geistig behindert, dass sie Sondermassnahmen benötigen. Daneben gibt es Organisationen wie Procap, das ist der frühere Invalidenverband, Cerebral, die SAEB, Pro Infirmis und viele weitere. Sie alle werden sich gegen dieses Gesetz wehren.

Im "Kompetenzschacher" zwischen den Finanzspezialisten des Bundes und der Kantone sind die Behinderten geopfert worden. Zwar sagen die Befürworter der Vorlage, im Gesetz würden Sicherheiten eingebaut, und die Kantone, Herr Weyeneth, wüssten es am besten, was ihren Behinderten fromme. Wenn dem wirklich so wäre, dann hätte man eine Klausel ins Gesetz eingebaut, dass die Bundesmittel zweckgebunden verwendet werden müssen. Genau das hat man aber abgelehnt, und das kann nichts anderes heissen, als dass der Finanzdirektor eines Kantons mit dem Bundesgeld, das den Behinderten genommen wird, nun auch Strassen bauen oder Steuern senken kann. Wir, die wir uns für die Interessen der Behinderten einsetzen, wollen uns nicht auf diesen Poker einlassen, der unsere Schützlinge der "Gnade" der kantonalen Finanzpolitiker aussetzt.

Wenn diese Kantonalisierung durchkommt, werden wir daher das ganze Gesetz ablehnen, völlig ungeachtet dessen, was sonst vielleicht noch an Schönem drinsteht. Wir, das sind alle einschlägigen Behindertenorganisationen. Frau Goll hat schon davon gesprochen, dass es an der Basis brodelt. Einen Vorgeschmack von der Mobilisationsfähigkeit [PAGE 938] haben Sie erlebt: In zehn Wochen wurden 178 000 Unterschriften für eine Petition gesammelt, die unsere Anliegen unterstützt. Diese Petition wurde Ihnen allen zugestellt.

Es werden aber in der Volksabstimmung nicht nur die Behindertenorganisationen mit der Nein-Parole antreten, sondern ebenso alle Heimorganisationen und alle einschlägigen Berufsorganisationen. Alle diejenigen, denen etwas an einem irgendwie gearteten Finanzausgleich liegt, die sollten nun der Minderheit Goll, oder wenn sie das nicht wollen, meinem Antrag zustimmen. Er ist die unterste Limite, die wir akzeptieren können.

Noch eine Anmerkung: Anfang der Achtzigerjahre wurde die jetzt diskutierte Idee bereits einmal unter dem Titel "Neue Aufgabenverteilung" (NAV) lanciert. Bereits damals sollten die Behinderten die Morgengabe des Bundes an die Kantone sein. Damals machten die Behindertenorganisationen bereits in der Vernehmlassungsphase mobil. Es war die Freisinnige Partei, die auf Betreiben des damaligen FDP-Nationalrates Karl Weber (Schwyz) zur Einsicht kam, dass es so nicht geht. Die FDP Schweiz gab eine negative Vernehmlassungsantwort ab. Zusammen mit unserer negativen Vernehmlassungsantwort von der SP-Seite führte das dazu, dass das Projekt NAV für Jahrzehnte verlassen wurde - zum Wohl der Behinderten. Es wäre schön, wenn heute einige freisinnige Ratsmitglieder auch wieder zur Einsicht kommen könnten, dass Behinderte, Betagte und Hinterlassene in unserem Land nicht zum Spielball der Finanzjongleure werden dürfen.

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