Jans Beat · Bundesrat · 2024-12-02
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-12-02
Wortprotokoll
Geschätzte Frau Nationalrätin Marti, vielen Dank für diese Frage. Das ist eine wichtige Frage; im Hinblick auf die Materialien und einen möglichen Abstimmungskampf dürfte das zu diskutieren geben. Ich möchte diese Frage deshalb genau beantworten.
Zunächst gilt, dass bei der Online-Beantragung eine Identitätsprüfung stattfindet, und zwar ist vorgesehen, dass Sie mit Ihrem Smartphone im ersten Schritt Ihr analoges Ausweisdokument fotografieren. Bei Schweizerinnen und Schweizern können das die ID oder der Pass sein, bei Ausländerinnen und Ausländern mit Aufenthaltsberechtigung der entsprechende Ausländerausweis. Im zweiten Schritt fertigen Sie dann eine kurze Videosequenz von Ihrem Gesicht an, das sogenannte Gesichtsbild. Im dritten Schritt übermitteln Sie diese Daten an das Bundesamt für Polizei (Fedpol). Das Fedpol vergleicht dann diese Daten mit jenen, die bereits in der Ausweisdatenbank des Fedpol vorhanden sind. Stimmen die Angaben überein, dann wird Ihnen die E-ID vom Fedpol ausgestellt.
So weit, so gut. Aber was passiert nun mit diesen biometrischen Daten, also mit Ihrem Gesichtsbild? Das Fedpol ist berechtigt, diese Daten zum Schutz vor Identitätsdiebstahl zu speichern. Das heisst, dass das Fedpol diese Daten ausschliesslich verwenden darf, um die allfällige Erschleichung einer E-ID untersuchen zu können. Mit anderen Worten: Die Verwendung dieser Daten ist zweckgebunden. Die maximale Speicherzeit beträgt fünf Jahre nach dem Ablaufdatum der E-ID.
Nun können Sie aber - und das hat der Gesetzgeber ganz bewusst so vorgeschlagen - die Identitätsprüfung für die E-ID auch vor Ort am Schalter Ihres kantonalen Passbüros oder bei einer vom Bundesrat bezeichneten Stelle oder Behörde im Ausland machen. Wenn Sie heute vor Ort einen neuen Pass oder eine neue ID ausstellen möchten, kann für die Identitätsprüfung ein maschineller Gesichtsbildabgleich durchgeführt werden. Dieses System soll auch für die Identitätsprüfung im Rahmen der Ausstellung einer E-ID zur Verfügung stehen.
Ob aber ein Passbüro bei der Identitätsprüfung den Gesichtsbildabgleich durch eine Person oder eine Maschine vornimmt, ist den Kantonen überlassen. Ein maschineller Gesichtsbildabgleich macht dann Sinn, wenn die Schalterperson unsicher ist, zum Beispiel bei eineiigen Zwillingen. Er macht auch Sinn, wenn ein Kanton eine grosse Anzahl von Identitätsprüfungen im Rahmen der Ausstellung von E-ID machen wird.
Doch nun zurück zu Ihrer Frage: "Maschinelle Überprüfung" heisst, dass auch bei der Vor-Ort-Beantragung der E-ID eine Videosequenz angefertigt wird und damit biometrische Daten anfallen. Aber der Kanton hat keine gesetzliche Grundlage, diese biometrischen Daten zu speichern oder gar an das Fedpol weiterzuleiten. Das heisst mit anderen Worten: Die biometrischen Daten werden bei der Vor-Ort-Beantragung einer E-ID umgehend wieder gelöscht.