Jans Beat · Bundesrat · 2024-12-02
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-12-02
Wortprotokoll
Geschätzter Herr Aebischer, Sie haben recht: Als das Wappenschutzgesetz verabschiedet wurde, war ich auch im Rat.
Sie haben gesagt, seither habe sich etwas verändert. Ja, dem stimme ich zu, es hat sich etwas verändert. Es hat sich nämlich gezeigt, dass das Wappenschutzgesetz sogar Krisen überstehen kann und Probleme gelöst werden können, ohne dass man dieses Gesetz verändert. Deshalb beantrage ich Ihnen, diese Motion abzulehnen.
Zuerst möchte ich mich bedanken. Der Streit um das Schweizerwappen auf den Trikots der Schweizer Eishockey-Nationalmannschaft ist beigelegt. Am 14.[NB]November, das ist noch nicht so lange her, haben die Swiss Ice Hockey Federation und das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) eine Vereinbarung unterzeichnet. Die Schweizer Eishockey-Nationalmannschaft darf bis Ende 2026, also auch an der Heim-WM in der Schweiz, auf die ich mich jetzt schon freue und Sie sich wahrscheinlich auch, im alten Trikot spielen. Auf den 1.[NB]Januar im folgenden Jahr wird dann die Swiss Ice Hockey Federation das Trikot neu gestalten. Wie alle anderen Schweizer Nationalmannschaften werden die Eishockeyaner die Schweiz dann wohl mit dem Schweizerkreuz vertreten, vielleicht sogar als Weltmeister.
Bis dahin lässt das IGE den Verband gewähren und interveniert nicht, auch das steht in der Vereinbarung. Für diese Lösung danke ich dem Verband, dem IGE und den Motionären, Ständerat Damian Müller und Nationalrat Matthias Aebischer. Sie alle haben ihren Teil dazu beigetragen. Damit können wir den Streit beilegen, der in den letzten Monaten darüber entbrannt ist, welches Zeichen die Schweizer im Sport besser vertritt: die Schweizerfahne auf der Brust des Schweizer Fussballgoalies Gregor Kobel oder das [PAGE 2047] Schweizerwappen auf der Brust des Schweizer Eishockeygoalies Leonardo Genoni. Wir sind uns alle einig: Es muss ein weisses Kreuz auf rotem Grund sein, das ist Swissness. Den Konflikt hatten wir wegen der Form "Rechteck" oder "Wappenschild". Das war die Ausgangslage, für die wir gemeinsam und ganz nach dem Motto Fairplay einen für alle Beteiligten gangbaren Weg gesucht haben. Die Vereinbarung zeigt, dass wir gute, tragfähige Lösungen finden können, wenn wir uns zusammenraufen.
Nun entscheiden Sie, ob es jetzt trotzdem noch eine Revision des Wappenschutzgesetzes braucht. Eine Revision würde nicht nur den Einzelfall betreffen, den diese Motion behandeln will, sondern die ganze Swissness-Gesetzgebung, die Anfang 2017 in Kraft getreten ist. Diese ist das Resultat eines schwer errungenen Kompromisses; das Wappenschutzgesetz war Teil dieser zähen und langjährigen Debatte.
Die Swissness-Gesetzgebung und auch das Wappenschutzgesetz funktionieren bis heute gut. Die Gesetzgebung hat sich nach acht Jahren in der Wirtschaft etabliert und generiert der Schweizer Volkswirtschaft den gewünschten Mehrwert. Dies ist möglich, weil das IGE das geltende Recht im In- und Ausland effektiv durchsetzt und damit für Rechtssicherheit sorgt. Wir sind immer noch ein Rechtsstaat. Dies möchte ich insbesondere jenen auf den Weg mitgeben, die eine Behörde dafür kritisieren, dass sie das Gesetz korrekt und für alle gleich umsetzt. Ich danke dem IGE dafür, dass es sich von solchen Angriffen nicht beirren lässt.
Rechtssicherheit haben wir aber nur, wenn wir das Wappenschutzgesetz nicht bereits jetzt wieder revidieren und damit die Swissness-Gesetzgebung als Ganzes infrage stellen. Dieser Ansicht ist auch Economiesuisse. Sie ist gegen diese Revision des Wappenschutzgesetzes.
Ich habe gehört, dass es in der Kommission Unklarheiten wegen der Verwendung der Wappen von Kantonen und Gemeinden gab. Darüber sprechen wir heute zwar nicht, der Motionstext bezieht sich klar nur auf das Schweizerwappen. Es wurde kritisiert, dass die Rechtslage bei den Kantonen und Gemeinden unklar sei. Dem muss ich widersprechen. Nach heute geltendem Recht sind die Kantone zuständig für die Wappen und Fahnen im Kanton und in den Gemeinden. Es gibt deshalb auch keinen Handlungsbedarf. Wenn die Kantone die Benutzung ihrer Wappen erlauben wollen, können sie das bereits heute tun. Das IGE würde in diesem Fall nicht einschreiten.
Ich bitte Sie, diese Motion abzulehnen, es braucht sie wirklich nicht. Wir haben in diesen Zeiten viel zu tun. Belasten Sie uns und sich selbst nicht mit unnötiger Arbeit.