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Aebischer Matthias · Nationalrat · 2024-12-02

Aebischer Matthias · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-12-02

Wortprotokoll

Über den vorliegenden Vorstoss Müller Damian wurde im letzten Halbjahr sehr viel geschrieben und berichtet, und ich darf Ihnen auch als Kommissionssprecher sagen: Es ist mir etwas unangenehm. Ich sage das, weil ich eine gleichlautende Motion eingereicht habe, die ich selbstverständlich bei Annahme der Motion Müller Damian 24.3143 zurückziehen werde.

Warum ist es mir unangenehm? Der Vorstoss bezieht sich auf das Wappenschutzgesetz im Zusammenhang mit den Sport-Nationalmannschaften, insbesondere mit dem Schweizer Eishockeyteam. Wie Sie wohl gelesen haben, hat sich das Problem erledigt. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes haben sich die Swiss Ice Hockey Federation und das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) geeinigt. Die Schweizer Eishockeyteams dürfen noch bis Ende 2026 mit dem Schweizerwappen auflaufen und werden dann mit einem neuen Trikot ausgestattet, das mit einem Schweizerkreuz und nicht mehr mit einem Schweizerwappen bestückt ist.

Das IGE wurde von der Presse im letzten Halbjahr - und dazu trugen auch unsere Motionen bei - nicht immer korrekt behandelt. Das tut mir leid, denn der Fehler liegt ja vielmehr beim Parlament, welches vor gut zehn Jahren im Rahmen der Swissness-Gesetzgebung beim Wappenschutzgesetz zu wenig genau gearbeitet hat. Wir spielten damals nicht sämtliche Eventualitäten durch, obwohl schon in der Botschaft auf die Problematik hingewiesen worden war. So steht dort zu Artikel 8 des Wappenschutzgesetzes: "Das Schweizerwappen sowie die Wappen der Kantone, Bezirke, Kreise und Gemeinden sind Ausdruck staatlicher Macht und Würde des entsprechenden Gemeinwesens. Der Gebrauch dieser Zeichen soll deshalb in Zukunft grundsätzlich dem betreffenden Gemeinwesen vorbehalten bleiben [...]. Folgerichtig ist vor diesem Hintergrund, dass das Gemeinwesen für diese Zeichen keine Lizenzen an Private erteilen und die Zeichen auch nicht übertragen kann. Mit einer Lizenz oder einer Übertragung räumt der berechtigte Zeicheninhaber Dritten ein Gebrauchsrecht an diesem Zeichen ein." Und jetzt kommt es: "Dieses privatrechtlich gewährte Gebrauchsrecht wird jedoch durch das gesetzliche Gebrauchsverbot unwirksam." Das steht in der Botschaft vom 18.[NB]November 2009 zur Änderung des Markenschutzgesetzes und zu einem Bundesgesetz über den Schutz des Schweizerwappens und anderer öffentlicher Zeichen. Dieser Sachverhalt wurde mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 15.[NB]Oktober 2024 bestätigt.

Wir hätten also die Problematik schon damals erahnen können. Das Schweizerkreuz im dreieckigen Wappenschild auf dem Trikot der Eishockey-Nationalmannschaft war also nur der Auslöser, der uns die Unebenheit im Gesetz aufgezeigt hat. Das EJPD hat diesen Sachverhalt bestätigt.

Es geht somit nicht nur um die Eishockeyteams, sondern auch um den örtlichen Turnverein, der mit dem Gemeindewappen auf dem T-Shirt unterwegs ist, oder es geht auch um den Flyer zum "Buurezmorge", der mit dem Wappen des [PAGE 2046] Kantons verziert ist. Dies wäre gemäss geltendem Gesetz alles illegal und müsste geahndet werden.

Das will sicher niemand so haben, und deshalb hat sich die Kommission mit 19 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen klar entschieden, hier nachzubessern. Wichtig ist - und deshalb betone ich das als Kommissionssprecher -, dass es bei dieser Nachbesserung nicht mehr, wie in der Motion geschrieben, um die Schweizer Nationalteams geht, sondern um die Klärung der Verwendung aller Wappen auf Stufe Gemeinde, Kanton und Bund. Dies wäre denn auch der Auftrag der Mehrheit unserer Kommission.

Abschliessend wiederhole ich noch einmal: Es ist weder das Problem des IGE noch das Problem des Bundesrates, sondern es ist unser Problem. Okay, man kann sagen: Der heutige Bundesrat Jans sass damals noch im Parlament, also ist es auch ein bisschen sein Problem.

Ich bitte Sie, der klaren Mehrheit unserer Kommission zu folgen.