Engler Stefan · Ständerat · 2024-12-03
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-12-03
Wortprotokoll
Ich glaube, sowohl zu grosse Euphorie wie auch Aufregung über den Entscheid des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention sind fehl am Platz. Was werden die Auswirkungen des Entscheides sein? Der Wolf wird, wie auch das Steinwild, ein geschütztes Tier bleiben. Immerhin hat eine Forderung, die 2010 von unserem früheren Kollegen Fournier in diesem Rat eingereicht wurde, 14 Jahre später gefruchtet. Nicht mehr nur die Schweiz, sondern auch eine Vielzahl anderer europäischer Länder wollen das Thema Wolf und den Umgang mit dem Wolf neu geregelt haben. [PAGE 1023]
Die Rückstufung wird für uns zur Folge haben, dass wir uns nicht mehr auf Ausnahmeartikel der Berner Konvention berufen müssen, sondern in Zukunft die Ausnahme die Regel darstellen wird. Mit der Rückstufung wird den Umweltorganisationen, die im Kanton Wallis und im Kanton Graubünden gegen die Abschüsse Beschwerde erhoben haben, der juristische Boden entzogen; dies wird dort der Fall sein, wo man sich bezüglich der Schadensschwelle, der Schadenshöhe und bezüglich der Möglichkeiten, überhaupt zu regulieren, auf die Berner Konvention berufen hat. Das wird zu einer Beruhigung führen. Die Kantone werden mehr Rechtssicherheit erhalten, weil das, was heute in der Berner Konvention als Ausnahme gilt, neu die Regel sein wird.
Trotzdem wird man auch in Zukunft beachten müssen, dass es sich um ein geschütztes Tier handelt. Die Regulierungsmassnahmen werden sich an den Grundsätzen der Bestandeserhaltung ausrichten müssen, auch sind wildbiologische Überlegungen zu beachten - wie beim geschützten Steinwild, bei dem schon über viele Jahre eine Regulierungsjagd stattfindet. Insofern ist dieser Entscheid des Ständigen Ausschusses ein Fortschritt und stützt die schweizerische Politik bezüglich ihres Umgangs mit dem Wolf.
Kollege Stocker hat vorhin gesagt, die Bevölkerung habe das Jagdgesetz im Jahr 2020 grossmehrheitlich abgelehnt. Es waren jedoch gerade 51,9 Prozent, die es abgelehnt haben. Im Nachhinein haben wir eine neue Gesetzesrevision beschlossen, gegen die kein Referendum ergriffen wurde. Diese letzte Gesetzesrevision bildet die Basis für all die Konzepte, die in der Zwischenzeit gestützt auf die Verordnung des Bundesrates installiert wurden.
Ich glaube auch, dass man bezüglich der Organisation und Konzepte lernfähig sein muss und dass man eine gewisse Zeit braucht, um beurteilen zu können, welche Massnahmen sich wo am besten bewähren. Entsprechend wollen die Vorstösse, die wir hier diskutieren, dem Bundesrat die Möglichkeit eröffnen, diese laufenden Erkenntnisse in die Verordnung einzubringen und damit eine für alle Beteiligten bestmögliche Wirkung zu erzielen. Auch mein Kanton sagt - es wurde vorhin gesagt, die Gebirgskantone würden sich soundso verhalten -, dass für eine zielgerichtete Regulierung der Wölfe weniger Bürokratie notwendig ist. Kollege Rieder hat es ausgeführt, auch Kollege Würth; ich möchte dies nicht wiederholen. Es gibt durchaus schon erste Erkenntniswerte aus der ersten und der zweiten Regulierungsjagd, die man durchaus in[NB]eine[NB]künftige[NB]Revision[NB]der[NB]Verordnung[NB]aufnehmen[NB]könnte.
Mir ist es wichtig, zu sagen, dass alle lernen müssen, mit der Wolfsregulierung umzugehen. Die Wildhüter, die Jäger, die Landwirte, aber auch die Umweltorganisationen müssen lernen, damit umzugehen, und wir alle müssen uns die Zeit nehmen, während einigen Jahren entsprechende Erfahrungen zu sammeln. Die Motion der UREK-S will eigentlich nicht mehr als eine Weiterentwicklung dieser Konzepte, jetzt nach der Rückstufung des Schutzgrades des Wolfs, auf einer noch besseren juristischen Grundlage, nicht mehr und nicht weniger.
Deshalb bitte ich Sie, die entsprechenden Entscheidungen der UREK-S zu unterstützen.