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Rösti Albert · Bundesrat · 2024-12-03

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-12-03

Wortprotokoll

Ich gebe Ihnen gerne die Position des Bundesrates bekannt. Frau Ständerätin Graf sagte es richtig: Im Rahmen der Umsetzung der parlamentarischen Initiative 09.474, "Flexibilisierung der Waldflächenpolitik", wurden bereits einige Ausnahmen von der Realersatzpflicht beschlossen. Demnach können in Gebieten mit zunehmender Waldfläche sowie ausnahmsweise zur Schonung von landwirtschaftlichem Kulturland bereits heute anstelle von Aufforstungen Massnahmen zugunsten des Natur- und Landschaftsschutzes getroffen werden. Beim Hochwasserschutz, bei der Revitalisierung von Gewässern, dem Erhalt und der Aufwertung von Biotopen und der Zurückgewinnung von landwirtschaftlichem Kulturland kann im Ausnahmefall ebenfalls auf Realersatz verzichtet werden.

Wir stellen aber trotzdem immer wieder fest, dass diese Ausnahmen sehr eingeschränkt möglich sind und dass eine gewisse Lockerung geprüft werden könnte, um Probleme anzugehen, deren Lösung aufgrund der fixen Definition des Rodungsverbots einfach nicht möglich ist. Wir stellen bei kleinen Projekten vielfach fest, dass es um ein paar Quadratmeter oder um ein paar Aren Waldfläche geht, die ein Projekt unter Umständen verunmöglichen. Auch Verschiebungen sind beispielsweise manchmal nicht möglich, in der Regel wegen des absoluten Verbots.

Mit diesen 50 Prozent im Bereich des qualitativen Waldschutzes als Rodungsersatz würde eine gewisse, wenn auch sehr beschränkte Flexibilität ermöglicht. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass es sich lohnt, das zu prüfen, und hat deshalb die Annahme der Motion empfohlen; natürlich soll dies, wie gesagt, im Sinne der Erfüllung der Verfassungsgrundlage erfolgen, wonach der Wald seine Nutzfunktion behalten muss. Es geht darum, eine gewisse minimale Flexibilisierung hinzubekommen. Ich könnte Ihnen konkrete Probleme nennen, die heute im Bereich dieses absoluten Schutzes bestehen. Der [PAGE 1029] Bundesrat möchte dieses Anliegen gerne prüfen und Ihnen dann eine entsprechende Anpassung des Waldgesetzes in diese Richtung vorschlagen, die Sie dann umfassend diskutieren können.

Wir stellen einen enormen Flächendruck von allen Seiten fest, insbesondere im Mittelland. Während der Wald in den Randgebieten massiv wächst, existiert im Mittelland, genau wie von Herrn Ständerat Fässler gesagt wurde, eine direkte Konkurrenz zum Landwirtschaftsland, die dann in der Abwägung wirklich Probleme schafft. Hier braucht es in Anbetracht der zunehmenden Bedürfnisse von allen Seiten diese minimale Flexibilität.

Deshalb empfiehlt Ihnen der Bundesrat, die Motion anzunehmen.