Rösti Albert · Bundesrat · 2024-12-03
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-12-03
Wortprotokoll
Herr Ständerat Engler, konkret hat mich auch Herr Broulis gefragt. Ich wollte aber nicht schon abweichen. Gerne knüpfe ich indes an Herrn Ständerat Broulis und seine Ausführungen an, obwohl ich zuerst wohl besser auf die konkrete Frage von Herrn Ständerat Juillard eingehe.
Dass wir für ein Gesamtprojekt keine fixen Finanzierungszusagen machen, hängt natürlich damit zusammen, dass sich die Realisierung vielfach verzögert. Die aktuelle gesetzliche Grundlage ermöglicht es uns eben, über die Dauer flexibel mit den Finanzen umzugehen und kurzfristig, wenn es die Liquidität erlaubt, auch andere Projekte zu finanzieren. Von daher wäre es also falsch, glaube ich, zum Beispiel für ein grösseres Gesamtprojekt über fünfzehn Jahre die Mittel einfach zu fixieren. Ich glaube, es muss sichergestellt werden, dass die Mittel für alle beschlossenen Projekte insgesamt zwar ausreichen, aber dass wir innerhalb der Jahre flexibler reagieren können. Dieses System haben wir bereits heute. Daher würde ich Ihnen eigentlich anraten, es auch in Zukunft so zu belassen. Wie gesagt, Vorfinanzierungen sind möglich, wenn das Projekt grundsätzlich beschlossen worden ist. Das war alles zu dieser allgemeinen Auskunft.
Jetzt noch einmal: Solche Mehrkosten sind unschön. Ich will mir nicht anmassen, diese jetzt schon zu beurteilen. Es war gar nicht möglich, die 80 Projekte jetzt schon im Detail zu analysieren. Diese Arbeit läuft bzw. ist jüngst angelaufen. Ich kann Ihnen einfach versichern, dass ich keine Kenntnis von dieser Zahl hatte. Vor der Sommerpause habe ich mich sicher in der Kommission geäussert, dass wir zusätzliche Mittel hätten. Dort zeigten wir eine Grafik, auf der stand, dass wir ab 2033 zusätzliche Mittel für neue Projekte haben. Von daher haben wir es nun mit einer neuen Ausgangslage zu tun, die es anzuschauen gilt. Mehr kann ich zu diesen Mitteln im Moment nicht sagen.
Aber, Frau Herzog, ich kann Ihnen gerne antworten, dass wir genau das im Kopf haben. Am Schluss können wir oder, besser gesagt, die SBB und die Bahnunternehmen ja nicht mehr als eine bestimmte Summe - ich nenne jetzt eine Zahl: zwischen 1,5 und 2 Milliarden Franken pro Jahr - verbauen. Und diese 2 Milliarden müssen gewiss, wenn auch nicht solidarisch, einem Angebotskonzept entsprechen und einigermassen über die Schweiz verteilt sein, damit das Ganze akzeptabel ist. Diesbezüglich will ich natürlich wissen: Wo, d.[NB]h. in welchen Regionen, liegen die zusätzlichen Projekte, die [PAGE 1033] zusätzlichen Ausgaben bis zum Ausbauschritt 2035? Varianten dieser Frage könnten dann sein: Worauf kann verzichtet werden? Was bedeutet das für die betreffende Region, wenn wir anstelle der vollständigen Umsetzung, wie sie jetzt auf dem Tisch liegt, beispielsweise Projekte wie den erwähnten Tiefbahnhof Luzern oder jenen in Basel umsetzen? Ich möchte nämlich schon, natürlich mit einer konkreten Empfehlung des Bundesrates, dass Sie am Schluss entscheiden können, was das richtige Mass ist.
Wenn ich diese Zahlendimension bei allen neuen Projekten nun vor mir sehe, sprechen wir ja wiederum von etwa 20 Milliarden Franken. Gerne zähle ich nochmals alle zusätzlichen Projekte auf, die wir - beim Stand Ausbau - im vorletzten Sommer dargelegt haben: die Kapazitätserweiterungen Lausanne-Bern, Aarau-Zürich und Winterthur-St.[NB]Gallen und namentlich die zwei Bahnhöfe Luzern und Basel, die im Grunde genommen bei den neuen Projekten anzusiedeln sind.
Ich glaube, es wird schwierig sein, einfach zu sagen, wir behalten den Rhythmus des Baus dieser Bahninfrastrukturprojekte bei. Denn was meiner Meinung nach nicht geht, ist, dass wir ein Projekt beschliessen, das dann irgendwann 2055 oder 2060 gebaut werden kann, weil vorher so viel ansteht. Und deshalb ist jetzt, glaube ich, schon der Zeitpunkt für die Formulierung eines Grundkonzepts: Was wollen wir in den nächsten zwanzig Jahren realisieren? Was beinhaltet das? Das ist dann das Gesamtkonzept. Nochmals: Für mich ist klar, dass darin auch neue Projekte enthalten sein können. Am Schluss liegt die Entscheidungshoheit bei der Kommission und beim Parlament. Aber wir wollen das sauber analysieren.