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Rösti Albert · Bundesrat · 2024-12-03

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-12-03

Wortprotokoll

Herr Kommissionssprecher, ich habe natürlich gehofft, ich könne diese Neuigkeit bringen. Aber ich stelle fest, dass der Ständerat immer etwas voraus ist. Tatsächlich wurde heute Morgen, ich kann das nochmals [PAGE 1025] bestätigen, mit der Stimme der Schweiz der Wolf in der Konvention nach unten gestuft. "Mit der Stimme der Schweiz" bedeutet, dass damit eigentlich auch ein Punkt der Motion 24.4257 der UREK des Ständerates erfüllt worden ist.

Ich möchte zuerst, bevor ich zu den Antworten des Bundesrates komme, nochmals grundsätzlich sagen, was wir tun. Der Bundesrat ist sich absolut bewusst, dass die Problematik des Wolfsdrucks auf die Nutztiere einer Lösung bedarf und diese konsequent umgesetzt werden muss. Das weiss ich aufgrund verschiedener Beispiele, die ich selbst kenne: Es ist für die betroffenen Bauernfamilien, die Nutztiere halten, unerträglich, wenn Wolfsrisse stattfinden. Da fühlt man sich von der Behörde alleingelassen. Diese Bilder sind schrecklich. Dass hier Handlungsbedarf besteht, weiss ich nicht seit heute, sondern seit Langem. Der Bundesrat hat auch entsprechend gehandelt. Sie wissen es, es gibt die andere Seite: Der Wolf ist geschützt. Dass er dies, Herr Ständerat Engler hat es gesagt, auch nach dieser Rückstufung bleibt, dürfen wir dabei nicht vergessen.

In diesem Korsett gilt es, die nötigen Massnahmen zu treffen. Ich meine, der Bundesrat hat hier einiges getan. Ich weiss, dass Sie es wissen, aber lassen Sie es mich nochmals öffentlich sagen: Ganz wichtig ist, dass nach der Ablehnung des Jagdgesetzes - das sage ich mehr zuhanden der Öffentlichkeit als zu Ihnen - in diesem Rat ein neues Jagdgesetz verabschiedet wurde, das eine proaktive Regulierung erlaubt. Es wurde nämlich über zwei Jahre lang gesagt, der Bundesrat habe hier, nachdem das Jagdgesetz abgelehnt wurde, die demokratischen Gepflogenheiten nicht berücksichtigt. Ich bin froh, dass auch Mitglieder dieses Rates einmal mehr bestätigt haben: Der Bundesrat traf nach der Verabschiedung des neuen Jagdgesetzes, gegen das kein Referendum ergriffen wurde, das also akzeptiert wurde, in zwei Schritten die nötigen Dispositionen.

Er beschloss als erste Massnahme bereits im Sommer 2023 eine Verordnungsänderung, bei der die reaktive Wolfsregulierung vereinfacht wurde - über die sprach man kaum -: Die Anzahl Nutztiere wurde heruntergesetzt, von zehn auf acht, wenn sie von einem Wolfsrudel gerissen wurden, bzw. auf sechs Ziegen oder Schafe oder ein Grosstier, wenn sie von einem einzelnen Wolf gerissen wurden. Ein angegriffenes, verletztes Grosstier reicht also, um einen schadenstiftenden Wolf zu schiessen. Da kann man in allen Regionen reagieren. Das war die erste Massnahme.

Die zweite Massnahme war im Herbst 2023 die kurzfristige Inkraftsetzung der Verordnung zum Jagdgesetz; die Vernehmlassung dazu musste verkürzt werden, aufgrund der Zeitverhältnisse wurde die Verordnung bis Januar 2025 befristet. Hier gestatte ich mir, aufgrund der von Ihnen erhaltenen Rückmeldung - Sie stärken ja damit dem Bundesrat auch den Rücken - trotzdem zu sagen: Ich habe während diesen zwei Jahren die betroffenen Kantone nicht gehört. Man hat da sehr demokratisch gehandelt, diese Dringlichkeit war nötig. Das sage ich Ihnen jetzt einfach. Ich habe sie nicht gehört. Aber das sei mal einfach so dahingestellt. Das tut weiter nichts zur Sache, das ist ein Faktum. Vielleicht war diese Verordnung bei den Jagdverwaltungen in den Kantonen auch nicht überall so genehm, wie man jetzt hier den Anschein erwecken möchte. Einfach das auch als Rückmeldung an die Betroffenen.

Jetzt ist klar: Auf den 1. Februar 2025 gibt es eine neue Verordnung. Diese neue Verordnung geht in den nächsten Tagen in den Bundesrat. Ich gehe davon aus, dass wir diese verabschieden. Dort werden wir so weit wie möglich die Forderungen der Motionen umsetzen. Frau Ständerätin Friedli hat es gesagt: Es werden hier Massnahmen umgesetzt, die noch nicht möglich waren, auch was den Einzelwolfabschuss anbelangt. Wir werden dem Bundesrat vorschlagen, hier auf der gleichen Linie zu bleiben wie die Verordnung, die mit beschränkter Frist in Kraft ist. Wir hatten die gleichen Gegenstimmen und Befürworter wie schon früher, die sich in etwa aufheben: Es gibt jene, die noch weniger Rudel wollen, und jene, die eine deutlich höhere Schwelle wollen.

Zu betonen ist, dass wir nicht einfach zwanzig Rudel abschiessen können. Vielmehr droht - das sage ich vor allem auch zu den Kritikern dieser Schwelle -, dass die Rudel einen Schaden verursachen. Wir können nicht einfach sagen, dass wir, gestützt auf das Gesetz, auf zwölf Rudel runtergehen. Vielmehr können wir nur dort eingreifen, wo die Kantone ein Gesuch stellen und belegen, dass die Wölfe potenziell schadenstiftend sind und eine Gefährdung für Nutztiere oder Menschen darstellen. Das war in diesem Herbst bei neun Rudeln der Fall. Die Entnahmen wurden bei allen Gesuchen bewilligt. Zudem haben wir zusätzlich bei sechzehn Rudeln Teilregulierungen bewilligt. Bis heute wurden 56 Wölfe entfernt. Damit diese Regulierung stattfinden kann, braucht es noch einen weiteren[NB]Einsatz[NB]der[NB]betroffenen[NB]Wildhuten bis Ende Januar.

Wichtig scheint mir, dass wir jetzt diesen Weg konsequent weiterverfolgen. Ich will es nicht schönreden und bin mir bewusst, dass jedes gerissene Nutztier eines zu viel ist. Wir können aber immerhin feststellen, dass nach diesem ersten Jahr das exponentielle Wachstum gebrochen und die Schadenszahl reduziert werden konnte - sicher auch aufgrund von Herdenschutzmassnahmen, aber nicht nur, da ja jeder Wolf, der geschossen ist, keine Junge mehr hat und keine Schafe mehr reissen kann. Ob das genügend sein wird, möchte ich heute offenlassen. Ich sage einfach, dass wir diesen Weg weiterverfolgen müssen, zumal die meisten Voten dies bestärkt haben: Wir müssen jetzt konsequent auf diesem Weg fortfahren. Das tun wir auch in der Erwartung, dass wir die Schadenszahl massiv reduzieren können. Ansonsten bin auch ich absolut bereit, dem Bundesrat eine neue Gesetzesvorlage vorzulegen.

Ich sage den Kritikern der Wolfsmassnahmen auch, dass dies auch im Interesse des Wolfes ist. Ansonsten werden nämlich die Massnahmen so extrem, dass die Bereitschaft, die Art zu erhalten, dann vielleicht einmal gar nicht mehr da ist.

Lassen Sie also den Bundesrat jetzt diese Massnahmen vollziehen. Ich sage es nochmals: Es braucht dazu auch die kantonalen Jagdverwaltungen, die hier natürlich die grösste Arbeit haben - das ist zu anerkennen -, oder die Wildhut, die dann mit den Jägerinnen und Jägern vollziehen muss. Das ist klar. Lassen Sie uns diese Arbeit, das Monitoring, machen und dann entsprechend reagieren.

Der Bundesrat lehnt die Motionen ab. Er tut dies nicht, weil er das Problem nicht sieht. Wir sehen das Problem. Vielmehr ist er der Auffassung, dass wir mit diesen Massnahmen das Nötige eingeleitet haben und jetzt die Wirkung abwarten sollten. Wir werden rasch reagieren, wenn dies nicht die gewünschte Wirkung hat. Der Bundesrat lehnt, wie er es vielfach macht, die Motionen in dem Sinne ab, dass die Umsetzung von bereits ergriffenen Massnahmen abgewartet werden sollte.

Ziffer 2 der Motion Regazzi 22.3477, die eine beschleunigte genetische Analyse verlangt, wurde eigentlich schon Rechnung getragen, indem die Untersuchungskapazitäten verdoppelt wurden. Dadurch liegen die Resultate rascher vor. Diese Daten sind für die Überwachung der Wölfe von Bedeutung.

In Bezug auf die Rudelregulierung und den Einzelwolfabschuss will ich Folgendes betonen: Weder beim Einzelabschuss noch bei der Regulierung wird verlangt, dass der Riss mittels genetischer Analyse einem Wolf zugeordnet wird. Entscheidend dafür ist die eindeutige Zuordnung durch die Wildhut. Das BAFU prüft übrigens die Regulierungsgesuche der Kantone innert 15 Tagen; ich komme noch darauf zu sprechen.

Ziffer 3 der Motion betreffend einen Ausbau der Finanzhilfen und der Herdenschutzmassnahmen ist umgesetzt. Sie haben es gesagt: Im Budget sind 7 Millionen Franken eingeplant, die nach unserer Berechnung für diese notwendigen und zwingenden Massnahmen eigentlich ausreichen sollten. Deshalb erachtet der Bundesrat die Motion Regazzi auch hier als erfüllt.

Über die wolfsfreien Zonen wurde gesprochen. Das ist etwas, das fast nicht möglich ist. Es gäbe wahrscheinlich eine Zone in der Schweiz, wenn wir das umsetzen wollten, sonst ist es praktisch nicht umsetzbar. Deshalb hat auch die Kommission diese dritte Motion zur Ablehnung empfohlen.

Ich möchte noch etwas zur Bürokratie sagen. Herr Ständerat Rieder, Sie wissen es: Ich bin der Erste, der mit dem Kanton zusammensitzt und diese Geschichte anschaut. Von den 400 Seiten weiss ich nichts. Sie können mir gerne zeigen, was da [PAGE 1026] alles erhoben wurde. Ich habe mir bewusst ein vollständiges Gesuch zeigen lassen. Darin ist auf etwa fünf, sechs Seiten beschrieben, weshalb das betreffende Rudel gefährlich ist. Das müssen wir haben, denn am Schluss haben wir auch Einsprachen und Beschwerden. Am Schluss können Organisationen bei der Kantonsverwaltung Einsprachen machen. Wenn wir keine gute Begründung haben, dann stoppen wir das Gesamte. Diese Gefahr bestand. Wir hatten in diesem Herbst aber keinerlei Einsprachen. Wir können also vollziehen. Das ist letztlich auch so, weil der Vollzug einigermassen funktioniert.

Ich will aber nicht sagen, es sei alles gut. Sie wissen es selbst: Wenn man ein Problem hat, kann man zu mir kommen, und wenn es gut läuft, haben wir innerhalb eines Wochenendes eine Lösung. Das möchte ich schon klar sagen. Dafür stehe ich auch, und dafür steht meine Verwaltung. Ich sage aber ganz bewusst: Man kann sich immer verbessern. Aber wir können das nicht auf null runterschrauben. Fünf Seiten sind das eine. Danach kommen meist viele Seiten mit Karten und Statistiken. Das ist dann nicht einfach eine Beschreibung. Ich möchte die Verwaltung in Schutz nehmen, wenn Sie das gestatten. Aber wie gesagt, ich bin bereit, das in Bezug auf die Motion anzuschauen. Dazu braucht es keine Gesetzesänderung, sondern gesunden Menschenverstand, dass wir das zusammen machen. Da sollen die Verwaltungen mit unserer Verwaltung, mit dem BAFU, Kontakt aufnehmen, wenn das nicht fruchtet, dann direkt mit mir.

Also summa summarum: Es ist nicht alles gut. Wir haben das Problem nicht abschliessend gelöst. Dessen bin ich mir absolut bewusst. Wichtig ist, dass Sie mir den Rücken stärken - das tun Sie hier -, dass wir die Massnahmen, wie sie jetzt in der Verordnung sind, umsetzen können, dass wir sie so vollziehen, dass es keine Einsprachen gibt. Wenn das in ein, zwei Jahren nicht genügend fruchtet, bin ich der Erste, der eine neue Gesetzgebung beantragt. In der Verordnung, meine ich, werden wir dem Bundesrat das unter der bestehenden Gesetzgebung Mögliche beantragen, und das soll dann auch umgesetzt werden.

Aus den genannten Gründen sind wir der Auffassung, dass es keine zusätzlichen Motionen braucht. Wir werden so vollziehen wie eben dargelegt.

[VS]