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Fässler Daniel · Ständerat · 2024-12-03

Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-12-03

Wortprotokoll

Sie wissen, dass ich Präsident von Wald Schweiz bin, also von jenem Verband, der von Frau Ständerätin Graf angesprochen wurde. Ich bin aber in diesem Rat nicht als Präsident von Wald Schweiz vertreten, ich bin hier Vertreter des Standes Appenzell Innerrhoden. Und als Ständerat von Appenzell Innerrhoden habe ich im Grundsatz Verständnis dafür, dass wir über die Flexibilisierung der Waldflächenpolitik Beratungen durchführen.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass das Parlament im Jahre 2012 eine Änderung des Waldgesetzes vornahm. Damals wurde auf Initiative der UREK unseres Rates bereits sehr intensiv über dieses Thema gesprochen. Es gibt auch einen noch heute sehr lesenswerten Bericht der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie unseres Rates vom 3.[NB]Februar 2011, in dem die Probleme und die Ausgangslage dargestellt und auch die Überlegungen dargelegt wurden, die letztlich zu einer Revision des Waldgesetzes führten.

Ja, in der Bundesverfassung ist ein Walderhaltungsgebot verankert. Wir haben nur faktisch die Situation, dass die Walderhaltung, betrachten wir die Sache schweizweit, in keiner Weise gefährdet ist. Vor allem in höheren Lagen, es wurde bereits gesagt, gibt es eine Ausdehnung der Waldfläche; im Mittelland und teilweise auch im Jurabogen ist demgegenüber die Waldfläche gesamthaft unter Druck.

Faktisch haben wir aber doch ein Problem. Insbesondere wenn Infrastrukturanlagen gebaut werden - sei das ein zusätzliches Gleis für den öffentlichen Verkehr, sei das ein Radweg, oder sei das die Verbreiterung einer Strasse -, fällt diesen Projekten dann sehr oft Wald zum Opfer. Die Waldfläche, die dadurch reduziert wird, ist dann zu kompensieren. Nicht selten geht diese Kompensation dann faktisch zulasten des Kulturlandes. In diesem Sinne besteht ein Interessenkonflikt zwischen der Erhaltung des Waldes auf der einen Seite und dem Erhalt des Kulturlandes auf der anderen Seite. Ich meine, es lohnt sich, über diesen Interessengegensatz zu diskutieren und darüber zu beraten, einen Ausgleich zu finden. In diesem Sinne habe ich Verständnis für die mit der Motion Würth formulierte Idee.

Im Grundsatz hätte ich es begrüsst, wenn wir diese Motion der zuständigen Kommission zur Vorprüfung zugewiesen hätten. Ich habe aber keinen entsprechenden Antrag eingereicht, weil der Bundesrat die Annahme der Motion beantragt. Vor diesem Hintergrund meine ich, dass der Zweitrat bzw. die zuständige Kommission des Zweitrates, sollte unser Rat die Motion annehmen, die Gelegenheit hat und auch gefordert ist, sich mit dieser Motion vertiefter zu befassen und das Ganze auch im Lichte der Revision des Waldgesetzes vom 16.[NB]März 2012 zu prüfen.

Als Präsident von Wald Schweiz konnte ich nicht schweigen, da Sie ein entsprechendes Schreiben dieses Verbandes auf dem Tisch haben, das Ihnen empfiehlt, die Motion abzulehnen. Ich wollte Ihnen als Präsident von Wald Schweiz und als Ständerat von Appenzell Innerrhoden darlegen, dass ich Sympathie für die Motion habe und dass ich es geschätzt hätte, wenn wir das in unserem Rat vertiefter hätten prüfen können. Da dies nicht möglich ist, werde ich mich enthalten.

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