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Michel Matthias · Ständerat · 2024-12-04

Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2024-12-04

Wortprotokoll

Ich unterstütze klar das von der Kommission ausgearbeitete Modell der Betreuungszulage, das sich auf das Familienzulagengesetz stützt, und damit das Eintreten auf die Vorlage, wie dies die klare Mehrheit der Kommission beantragt.

Die Frage, wie wir in der Schweiz unser eigenes Arbeitskräftepotenzial besser ausschöpfen könnten, um weniger stark auf Arbeitskräftezuwanderung angewiesen zu sein, hat längst eine nationale Dimension angenommen. Deshalb darf und muss das Thema auch national beraten werden, unabhängig von der schlussendlich zu findenden Lösung. Nichteintreten hiesse, sich dieser Diskussion in unserem Parlament nicht zu stellen, im Wissen darum, dass wir uns spätestens im Rahmen der Beratung der vorhin erwähnten Kita-Initiative ohnehin damit befassen müssen. Ich bevorzuge es, dass wir dieses Thema proaktiv angehen. Das können wir heute tun, umso mehr, als der Kommissionssprecher gesagt hat, unsere Vorlage sei ein indirekter Gegenvorschlag zur Kita-Initiative.

Nun wird von der Minderheit moniert - wir haben es von Kollege Stark gehört -, die Finanzierung von Kitas oder generell der familienexternen Betreuung sei keine Bundesaufgabe; das wird auch rechtlich unterlegt. Wir haben diesen Punkt in der Kommission sehr genau angeschaut, zusammen mit Rechtsgutachterinnen und Rechtsgutachtern. Unbestritten ist, dass die Regelung der Familienzulagen, gestützt auf Artikel 116 Absatz 2 der Bundesverfassung, eine Bundeskompetenz ist. Und deshalb ist es folgerichtig, dass ein Teil dieser Familienzulagen - wir reden eigentlich von einem ergänzenden Teil der Zulage, nämlich von der Betreuungszulage - nun auch in der Bundeskompetenz ist; der Bund kann das regeln.

Bei der Betreuungszulage kommen ja noch spezielle Voraussetzungen zum Tragen, es wurde erwähnt: Die Kinder müssen in einer Institution betreut werden, es fallen Kosten an, und es braucht ein Arbeitsverhältnis. Das ist eigentlich richtig. Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Eltern diese Zulagen.

Ich glaube, es besteht ein gemeinsames Interesse an diesen Zulagen: Natürlich sind sie im Interesse der Eltern, dann aber auch, wegen der benötigten Arbeitskräfte, im Interesse der Wirtschaft. Es besteht auch ein volkswirtschaftliches Interesse: Diese Zulagen generieren steuerbares Einkommen. Und, wie gesagt, wir wollen den Fachkräftemangel auch mit eigenen Kräften bewältigen. Es ist nicht ein linkes Anliegen, es ist nicht ein rechtes Anliegen, es ist ein Anliegen verschiedener Kreise und der Volkswirtschaft. Deshalb ist auch die Finanzierung gemeinsam zu tragen.

Gemeinden und Kantone unterstützen die entsprechenden Institutionen schon heute, sie kennen das. Die Eltern sind die Hauptfinanzierenden. Neu käme ein Beitrag der Wirtschaft in Form einer Betreuungszulage hinzu. Nach unserem Modell würde dies, es wurde erwähnt, ungefähr 0,17 Prozent der Lohnsumme ausmachen. Ob dies dann von den Arbeitgebern alleine oder mit der Beteiligung von Arbeitnehmern bezahlt würde, definiert der Kanton. Es ist also gleich wie heute bei den Familienzulagen. Man weiss das zwar nicht mehr so genau, aber es ist so, denn der Bund schreibt den Kantonen nicht vor, wie sie diese Verteilung zu machen haben. Er verbietet ihnen auch nicht, die Arbeitnehmenden zu beteiligen; ich glaube, der Kanton Wallis kennt ein solches Modell. Der Kanton kann auch entscheiden, selber einen Beitrag in die Familienausgleichskassen einzuschiessen. Es ist eine sehr föderale Lösung, also das Gegenteil dessen, was wir in zum Teil kritischen Stellungnahmen hören.

Ich meine, das Familienzulagengesetz ist eine sehr elegante Grundlage für die Betreuungszulage. Es besteht ein passendes, eingespieltes System. Das muss doch heute nach dem Eintreten diskutiert werden können. Die Mehrheit der Kantone, eine Mehrheit der politischen Organisationen und ungefähr die Hälfte der Arbeitgeberorganisationen haben diesem Modell mit gewissen Anpassungen im Detail zugestimmt. Ich glaube, diese Diskussion darf mit dem Eintreten geführt werden. Es muss ein Ruck durch dieses Land gehen, damit die Rahmenbedingungen für Familien wirklich verbessert werden. Gerade der Ständerat sollte sich dieser Diskussion nicht verweigern.

Noch etwas zu den Kantonen: Erstens sind es die Kantone, die den Finanzteiler bei den Familien- und Betreuungszulagen definieren. Zweitens habe ich mehrfach gehört, die Kantone hätten ja auch die Mittel, sich in diesem Bereich zu engagieren - und zwar ausschliesslich, ohne Bund und ohne Arbeitgebende -, denn sie hätten enorme Erträge aus der OECD-Mindeststeuer. Dies mag für einige Kantone stimmen, bei meinem Kanton stimmt das. In unserem Kanton ist man auch wegen der Erträge aus der OECD-Mindeststeuer daran, das Angebot mit Unterstützung des Kantons massiv auszubauen, während sich die Gemeinden verpflichten, ein bedarfsgerechtes Angebot an Kita-Plätzen zur Verfügung zu stellen. Deshalb könnte ich locker sagen: Ja gut, mein Kanton hat das Problem gelöst. Dann würden Sie mir sagen, das sei aber sehr egoistisch.

Mein Kanton kann sich die Finanzierung wegen der OECD-Mindeststeuer leisten, weil es ein erklecklicher Millionenbetrag ist. Aber Sie kennen die Situation in Ihren Kantonen. Die Lage ist sehr unterschiedlich. In einem Bericht der Finanzverwaltung vom 2.[NB]August 2023, für den von der Hälfte der Kantone Zahlen erhoben worden sind, sehen Sie, wie gross die Unterschiede sind. In den Kantonen Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Uri, Nidwalden, Jura, Aargau [PAGE 1041] und Schwyz sind die Beträge relativ klein. Vier der Kantone, von denen Zahlen erhoben worden sind, haben Mehrerträge von 20 und mehr Millionen Franken, alle anderen liegen darunter. Schauen Sie in Ihrem Kanton: Der Mehrertrag, der für die Kita-Betreuung eingesetzt werden soll, ist zum Teil relativ bescheiden.

Wie gesagt, als Zuger könnte ich sagen, dass dies für mich kein Problem sei. Grenzüberschreitend sollte es jedoch unter den Kantonen eine gewisse Waffengleichheit und Chancengleichheit geben bei der Möglichkeit, die Kitas zu finanzieren, und zwar über das Modell unserer WBK.

Zum Thema des Lastenausgleichs noch ein Gedanke, der vielleicht etwas zu kurz kommt: Ich glaube, dass gerade die kleinen Unternehmen, KMU mit Eltern als Arbeitnehmende oder KMU des zweiten Sektors, die vielleicht nicht so hohe Lohnsummen haben, profitieren. Es gibt einen Lastenausgleich. Wir haben in diesem Rat vor noch nicht langer Zeit einen obligatorischen Lastenausgleich unter den Familienausgleichskassen beschlossen. Das heisst, dass die Unternehmen mit hohen Lohnsummen an ein System beitragen werden, mit dem die KMU im zweiten Sektor mit tieferen Lohnsummen und tieferen Löhnen dann auch die Betreuungszulagen finanzieren können. Das ist auch Chancengleichheit.

Last, but not least: Das Engagement der Kantone war doch eigentlich etwas erstaunlich. Die meisten Kantone haben Ja gesagt zum Modell des Nationalrates. Nur die drei Kantone Graubünden, Bern und Zug haben Nein gesagt, weil sie gesagt haben, das sei Sache der Kantone. Der grosse Teil der Kantone hat gesagt, dass der Bund da finanzieren solle. Wenn Sie jetzt sagen, es sei Sache der Kantone, dann bitte ich Sie, sich dann auch dafür zu engagieren, dass auf Kantonsseite wirklich etwas passiert, und zwar auf jeden Fall, ob mit dieser Vorlage oder ohne sie.

Ich meine, wir sollten hier den ersten Stein setzen. Die Kantone, ich habe es gesagt, sind frei darin, wie sie die Familienzulagen finanzieren wollen. Ich bitte Sie darum, einzutreten, damit wir dieses Modell zumindest diskutieren können. Diesen Wert hat es.

Deshalb bitte ich Sie um Eintreten.