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Würth Benedikt · Ständerat · 2024-12-04

Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-12-04

Wortprotokoll

Ich nehme kurz zu drei Punkten Stellung: zur Verfassung, zur Zentralisierung und zur Wirksamkeit.

Zuerst zur Verfassung: Die Kritik bezüglich Verfassungsmässigkeit zielt ja vor allem, wenn ich es richtig verstanden habe, auf die Programmvereinbarungen. Ich appelliere an Sie: Diese Vorlage, ich habe es erläutert, hat zwei Pfeiler, nämlich die Betreuungszulage und die Programmvereinbarungen. Bei den Programmvereinbarungen gibt es einen Streichungsantrag zu den Artikeln 13 bis 16. Mit anderen Worten: Wenn Sie die Programmvereinbarungen nicht wollen, dann können Sie nachher darüber entscheiden. Aber zu sagen, Sie treten nicht ein, weil die Programmvereinbarungen verfassungswidrig seien, entbehrt jeglicher Grundlage, jeglicher Logik, denn die Betreuungszulage ist völlig unbestrittenermassen verfassungsmässig. Sonst wäre ja das bestehende Familienzulagensystem verfassungswidrig. Das wird ja niemand im Ernst behaupten.

Wir haben nach der Anhörung im Juli 2023 das Bundesamt für Justiz mit zusätzlichen Abklärungen in diesem Zusammenhang beauftragt. Ich möchte Ihnen aus der Antwort zitieren, denn das ist nun wichtig. Im Zusammenhang mit den Betreuungszulagen schreibt das Bundesamt für Justiz mit Bezug auf unsere Fragen Folgendes: "Die Verfassung macht inhaltlich keinerlei Vorgaben für die Ausgestaltung des Familienzulagenwesens, weder zur Höhe oder Art der Zulagen noch zur Art ihrer Finanzierung. Es ist auch keine Versicherungslösung vorgeschrieben, d.[NB]h., die Finanzierung der Familienzulage kann auch aus Steuermitteln erfolgen; der Bund ist ausserdem frei, wie er die Organisation der Familienzulagen regelt." Der Pfeiler Betreuungszulagen, das ist völlig klar, ist selbstverständlich verfassungsmässig. Und ich habe es im Eintretensvotum, bei den Programmvereinbarungen, gesagt: Es ist so, die herrschende Lehre sagt, es liege eine ausreichende Verfassungsgrundlage vor. Persönlich sage ich auch, dass man da kritischer hinschauen könnte. Aber ich bitte Sie einfach, diese Differenzierung zu machen.

In diesem Zusammenhang ist auch die NFA relevant. Bei der NFA ging es um verschiedene Fragen wie kollektive Leistungen für Familienorganisationen usw. Dort haben wir eine Entflechtung gemacht, ja. Aber die Betreuungszulage hat keinen Impact auf die NFA. Ich bitte Sie, wie gesagt, diese Differenzierung zu machen.

Dann zur Frage der Zentralisierung: Das Familienzulagensystem ist ja eigentlich ein hoch dezentrales System. Wir haben auch ermittelt, wie viele Stellen - ich rede jetzt nur von der Betreuungszulage, nicht von den Programmvereinbarungen - in der Bundesverwaltung zur Bewirtschaftung der Betreuungszulagen geschaffen werden müssen. Es sind eine bis anderthalb Stellen, es geht um die Aufsicht und die Familienregister usw. Es entbehrt also jeglicher Grundlage, zu sagen, es sei zentralistisch.

Die Leute kennen das System auch. Wenn Sie Kinder in der Ausbildung, an der Uni oder weiss ich wo haben, dann geben Sie heute online die Immatrikulationsbestätigung ein, und das läuft problemlos. Für die Leute ist das nichts Neues. Das kennen wir als Gesellschaft, das kennen wir als Unternehmen, das funktioniert. Es war ja auch das Ziel der Kommission, dass wir nicht einen neuen Komplex schaffen, sondern auf einem bestehenden Komplex, eben auf dem Familienzulagensystem, basieren.

Dann komme ich zur Frage der Zielgerichtetheit, der Wirksamkeit, zur Frage, ob wir die tatsächlichen Bedürfnisse der Familien treffen usw., und auch zur Frage nach Studien zu Korrelationen. Ich zitiere keine Studien. Ich befasse mich auch etwas mit Steuerrecht, und rein zufällig ist mir kürzlich ein Artikel von Frau Professorin Opel aus der "Steuer-Revue" 3/2021 in die Hände gekommen. In diesem Artikel hat sie ein Beispiel gemacht. Ich zitiere es, weil auch Herr Maillard es ausgeführt hat. Ich glaube, wir müssen einfach auch die Realitäten sehen.

Frau Opel macht folgendes Beispiel: Eine Familie mit zwei voll betreuungspflichtigen Kindern ist in der Stadt Zürich wohnhaft. Der Vater arbeitet Vollzeit zu einem Gehalt von 82[NB]000 Franken, die Mutter würde bei einem 100-Prozent-Pensum 72[NB]000 Franken verdienen. Die Kinder werden in einer städtischen Kita entsprechend dem Arbeitspensum der Ehefrau fremdbetreut. Ich muss Ihnen sagen, wenn Sie die Auswertung anschauen - und dies ist auch eine Antwort auf die Frage von Kollege Fässler -, dann sehen Sie, dass darin natürlich der Steuereffekt eine Rolle spielt, logisch, aber der entscheidende Faktor sind die Kita-Kosten; sie überschiessen die Steuereffekte um einen Faktor 4 bis 5. Im Ergebnis muss man sagen, dass es sich praktisch nicht lohnt, zu arbeiten bzw. das Pensum zu erhöhen. Dazu müssen Sie keine Studien zitieren, sondern konkrete Fallkonstellationen durchrechnen.

Natürlich gibt es eine gewisse Dynamik: Den Kinderbetreuungskostenabzug haben wir erhöht, die Kita-Tarife in der Stadt Zürich werden vielleicht verbessert und so weiter und so fort. Aber es ist doch unglaublich, dass sich das Arbeiten praktisch nicht lohnt. Diese Kombination von Steuerprogressionseffekten und Kita-Kosten schafft negative Beschäftigungsanreize, das ist ein Abhalteeffekt. Wir können hier im Ständerat jetzt versuchen, das schönzureden, wir können darüber diskutieren, ob die Kantone hier stärker tätig werden sollen. Ich meine namens der Kommission, wir übersteuern die Kantone nicht, sondern wir bauen - ich sage es nochmals - auf einem bestehenden Modell auf. Natürlich kann [PAGE 1046] man sagen, die öffentliche Hand solle diesen Ausgleich mit Steuermitteln finanzieren; dies bedeutet aber einfach, dass die Steuerzahlerin, der Steuerzahler hier voll in die Verantwortung gehen muss.

In der Anhörung hörten wir damals auch eine Position seitens der Wirtschaft. Die Vertretung sagte, es sei schon wichtig, dass wir hier etwas tun, das sei hauptsächlich eine Aufgabe des Staates. Das hat die Kommission nicht so gesehen. Die Kommission sagt, dass der Staat selbstverständlich seinen Teil leisten muss - das macht er auch, wir haben die Zahlen erhoben, die zeigen, was seitens der Kantone und Gemeinden geleistet wird. Aber auch die Wirtschaft muss ihren Beitrag leisten, um die Arbeitsanreize zu erhöhen.

Insofern kann ich Ihnen sagen: Das Modell ist wirksam, es ist gezielt, es geht auf die tatsächlichen Bedürfnisse der Familien ein. Es ist in diesem Sinne effizient. Das ist die Analyse, die wir in der Kommission gemacht haben. Sie müssen entscheiden.