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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2024-12-04

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2024-12-04

Wortprotokoll

Ich spreche zuerst zur Messgrösse, zum neuen Ziel zur Arbeitsmarktpolitik. Ich bitte Sie, dieses Ziel abzulehnen. Die Stärkung des inländischen Arbeitskräftepotenzials ist ein Legislaturziel des Bundesrates. Entsprechend ist im dortigen Ziel 9, "Die Schweiz stärkt das inländische Arbeitskräftepotenzial", als Messgrösse die Erwerbsquote der Frauen enthalten, mit dem qualitativen Ziel, diese Quote zu erhöhen. Wir sehen bei dem hier zusätzlich beantragten Ziel nicht, dass dieses realistisch oder zweckmässig wäre.

Dann zum Antrag zur Position "Schweiz Tourismus": Hier ist der Bundesrat einverstanden. Sie wissen, dass wir im Entlastungspaket auch eine Kürzung bei den Mitteln für Schweiz Tourismus vorsehen, und zwar um 20 Prozent, spätestens ab 2027. Wir erachten den vorliegenden Antrag als ersten Schritt. Es sind hier nur 5 Prozent, nicht 20 Prozent.

Gleiches gilt für den Antrag zur Position "Förderung von Innovationen und Zusammenarbeit im Tourismus"; wir sind auch hier einverstanden. Im Rahmen der Aufgaben- und Subventionsüberprüfung sollte nach Auffassung des Bundesrates spätestens ab 2027 am gesamten Entlastungsvolumen festgehalten werden. Auch diesen Antrag verstehen wir als ersten Schritt.

Dann zu den Anträgen bei der Neuen Regionalpolitik: Ich bitte Sie, hier die Minderheit Gredig zu unterstützen. Wir haben Ihnen einen schuldenbremsenkonformen Voranschlag unterbreitet. Es gilt hier zu bedenken, dass der Fonds für Regionalentwicklung auch ohne diese Einlage trotzdem mehr als 1,1 Milliarden Franken Fondsvermögen und, wenn ich das richtig im Kopf habe, etwa 560 Millionen Franken liquide Mittel hat. Es ist jetzt wirklich einfach, hier 12,5 Millionen Franken zuhanden des Budgets freizustellen, statt einen Fonds zu äufnen, der eigentlich schon überquillt. Die mehrjährigen Programme können problemlos erfüllt werden.

Zum Staatssekretariat für Wirtschaft, zur Position "Info über den Unternehmensstandort Schweiz": Hier gibt es eine Minderheit Zybach. Wir bitten Sie, den Antrag dieser Minderheit abzulehnen. Er verlangt, dass die Mittel für die Standortförderung bereits ab 2025 um 40 Prozent gekürzt werden. Mit einer solchen Kürzung stünden weniger Mittel zur Verfügung, um gezielt innovative ausländische Unternehmen anzusiedeln, die in der Schweiz Arbeitsplätze schaffen.

Dann zum Bundesamt für Landwirtschaft, zum "Landwirtschaftlichen Beratungswesen": Hier bitten wir Sie ebenfalls, den Antrag der Minderheit abzulehnen. Gemäss Entwurf stehen 2025 gleich viele Mittel wie 2024 zur Verfügung.

Zum Bundesamt für Landwirtschaft, zur Position "Entsorgungsbeiträge": Hier bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit Gredig abzulehnen. Der Bundesrat hat einen schuldenbremsenkonformen Voranschlag präsentiert. Die Kürzung hier ist nicht notwendig.

Das Gleiche gilt für die Position "Qualitäts- und Absatzförderung": Eine Kürzung ist nicht notwendig, um die Schuldenbremse einzuhalten. Ich bitte Sie, hier die Minderheit II (Gredig) zu unterstützen. Mit den beiden Anträgen zur Aufstockung bei den Direktzahlungen und bei der Qualitäts- und Absatzförderung würde die Landwirtschaft sonst vollständig von der Umsetzung der Kürzungsvorgabe des Bundesrates ausgenommen. [PAGE 2117]

Dann zum Antrag der Minderheit Gredig zu den "Beihilfen Viehwirtschaft": Auch hier erachten wir eine Kürzung nicht als notwendig, um einen Voranschlag zu erreichen, der schuldenbremsenkonform ist.

Zu den "Beihilfen Pflanzenbau": Wir lehnen den Minderheitsantrag ab. Bis 2026 legt das Landwirtschaftsgesetz einen fixen Beitrag des Bundes pro Hektare angepflanzter Zuckerrüben fest. Der vom Bundesrat budgetierte Rückgang von 2 Millionen Franken auf diesem Kredit gegenüber dem Voranschlag 2024 ist damit begründet, dass die Flächenentwicklung beim Zuckerrübenabbau voraussichtlich weiterhin deutlich hinter der von der Schweizer Zuckerwirtschaft angestrebten Anbaufläche von 20[NB]000 Hektaren zurückbleiben wird.

Zur Position "Direktzahlungen Landwirtschaft": Hier lehnen wir den Antrag der Minderheit Wermuth ab. Das BLW beabsichtigt, die Aufstockung - sollten Sie sie überhaupt beschliessen - 2025 proportional zu den ausgezahlten Direktzahlungen auszurichten.

Dann zum Antrag der Minderheit Funiciello zur Position "Direktzahlungen Landwirtschaft": Hier ist es einfach so, dass die Sparvorgabe des Bundesrates, die Querschnittkürzung, auf alle Bereiche angewendet wird. Ich räume ein - das wurde auch bereits gesagt -, dass die Landwirtschaft in den letzten Jahren keine zusätzlichen Mittel erhalten hat; das ist so. Auch wird manchmal in den Medien gefragt, warum die Arbeitsgruppe Gaillard diesen Bereich ausgespart hat. Wir haben hier eine gesetzliche Grundlage für das Direktzahlungssystem, und das betraf nicht den Auftrag dieser Arbeitsgruppe. Hier geht es um die bäuerlichen Einkommen; ich habe da ein gewisses Verständnis. Wir haben diese Kürzung im Sinne der Opfersymmetrie vorgenommen, denn alle Bereiche, alle mehrjährigen Finanzprogramme - das wissen Sie - wurden um 1,4 Prozent gekürzt.

Beim Bundesamt für Wohnungswesen bitte ich Sie, den Minderheitsantrag Wyss abzulehnen.

Dann beantragt die Finanzkommission im Nachtrag II noch zusätzliche Mittel in Höhe von 1 Million Franken für Schutzmassnahmen gegen den Wolf. Wir widersetzen uns hier nicht gänzlich. Ich muss einfach sagen, dass die Subventionssätze hier bei 80 Prozent liegen, und das ist das Problem. Die Ausschöpfung ist deshalb so gross, weil die Subventionssätze so hoch sind. Man muss daher über die Subventionssätze sprechen. Mit dem Antrag der Finanzkommission hierzu können wir, sage ich jetzt einmal, leben.