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Würth Benedikt · Ständerat · 2024-12-04

Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-12-04

Wortprotokoll

Hier geht es nun um die Frage, bis zu welchem Altersjahr die Betreuungszulage auszurichten ist. Die Mehrheit Ihrer Kommission schlägt vor, dass wir den Schnitt beim achten Altersjahr setzen, die Minderheit Crevoisier Crelier schlägt das zwölfte Altersjahr vor. Die Hauptüberlegung der Mehrheit ist, dass wir den Fokus auf die vorschulische Kinderbetreuung setzen müssen. Wir hatten die Diskussion, ob als Grenze das siebte oder das achte Altersjahr angebracht ist. Wir haben uns nach der Vernehmlassung für das achte Altersjahr entschieden, aber während der Schulphase erachten wir von der Kommissionsmehrheit die Kantone als integral zuständig. Das korreliert auch mit der kantonalen Schulhoheit. Ich habe die wesentlichen Elemente dazu bereits beim Eintreten ausgeführt.

Ein Element noch, die Kosten: Wenn wir nach der Minderheit Crevoisier Crelier das zwölfte Altersjahr festlegen, dann kostet dies nach Kalkulation der Verwaltung zusätzlich 209 Millionen Franken. Dann wäre die Vorlage neu also 810 Millionen Franken schwer anstatt 601 Millionen gemäss Mehrheit Ihrer Kommission. In der Kommission haben wir den Antrag, der jetzt als Minderheitsantrag vorliegt, mit 8 zu 5 Stimmen abgelehnt.

Ich bitte Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.