Rösti Albert · Bundesrat · 2024-12-05
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-12-05
Wortprotokoll
Ich nehme gerne Stellung. Der Bundesrat, Sie wissen es, beantragt Ihnen Nichteintreten auf den Entwurf der Kommission zur parlamentarischen Initiative Bulliard, und dies vor allem auch aus finanzpolitischen Gründen.
Selbstverständlich ist dem Bundesrat bewusst, dass die Unterstützung der Medien mit den Instrumenten, die uns zur Verfügung stehen, von Bedeutung ist. Er bestreitet auch nicht, dass die Medien unter einem sehr starken Wettbewerbsdruck leiden. Er hat deshalb entsprechende Dispositionen getroffen, die ich nun kurz allgemein darlege.
Wir haben trotz der allseitigen Sparanstrengungen und der Schnürung des Pakets basierend auf dem Bericht der Expertengruppe Gaillard entschieden, die Beiträge an Keystone/SDA von jährlich 4 Millionen Franken als Grundlagenunterstützung beizubehalten. Ihnen ist auch bekannt, dass der Bundesrat ein Gegenprojekt in Form einer Änderung der Verordnung zur SRG vorgelegt hat: Wir haben als Gegenvorschlag zur Volksinitiative "200 Franken sind genug!" vorgesehen, die Gebühr von 335 auf 300 Franken zu senken, um letztlich auch eine Hebelwirkung zugunsten der privaten Medien zu erzielen. Wir werden anschliessend, wenn die Initiative besprochen ist und das Volk diese ablehnt, eine neue Konzession für die SRG definieren und innerhalb dieser Konzession dann auch festlegen, was der SRG als öffentlich-rechtlicher Anstalt zusteht und was dann eben für private Medien bleibt. Ich denke, gerade im digitalen Bereich soll sich die SRG auf audiovisuelle Beiträge beschränken, während im Textbereich vor allem Raum für private Medien bestehen soll. Hier gibt es natürlich eine stärkere Hebelwirkung, auch finanziell, wenn die Gebührenbeiträge von heute gut 1,3 Milliarden Franken auf dann gut 1,2 Milliarden Franken gesenkt werden. Wir erhoffen uns und erwarten hier mehr Platz, auch für private Medien.
Auch beim Geschäft des Leistungsschutzrechts, vertreten von meinem Kollegen Bundesrat Beat Jans, soll ein Beitrag zugunsten der Medien, zugunsten des Urheberrechtsschutzes, geleistet werden.
Letztlich hat der Bundesrat auch im Wissen um den Druck auf die Medien die indirekte Presseförderung für die Medien nicht vollständig, sondern nur von 30 auf 25 Millionen Franken gesenkt. Im Bericht Gaillard wurde vorgeschlagen, die indirekte Presseförderung vollständig zu streichen. In Anbetracht der Situation hat der Bundesrat darauf im Wesentlichen verzichtet - das einfach als Hinweis.
Sie sehen, dass die Medienvielfalt auch dem Bundesrat wichtig ist und dass er auch hier den Druck absolut anerkennt und seine Politik entsprechend darauf ausrichtet. Aus der bereits dargelegten finanzpolitischen Überlegung heraus ist der Bundesrat aber gegen eine Erhöhung der indirekten Presseförderung, da diese eine gegenteilige Wirkung auf die Spar- bzw. Sanierungsmassnahmen hätte. Er bittet Sie deshalb, nicht auf diese Massnahme einzutreten und hier nicht 25 Millionen Franken mehr auszugeben, sondern beim Status quo zu bleiben. Wir werden natürlich anhand der aus der Aufgaben- und Subventionsüberprüfung resultierenden Anträge in der Sammelbotschaft in der Vernehmlassung sowieso nochmals darüber diskutieren können und das dann im Hinblick auf die Weiterführung ab 2027 fundiert anschauen. Sie werden auch die Gelegenheit haben, darüber intensiv zu diskutieren, wenn es um die Initiative "200 Franken sind genug!" geht und diese hier diskutiert wird.
Aus diesen Gründen bittet Sie der Bundesrat, hier nicht einzutreten.