Burkart Thierry · Ständerat · 2024-12-05
Burkart Thierry · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2024-12-05
Wortprotokoll
Bei der Motion 24.3817 handelt es sich um eine Motion, die in der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates ausgearbeitet und in den Nationalrat geschickt wurde. Der Nationalrat hat diese Motion am 26.[NB]September dieses Jahres mit 116 zu 72 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Die vorberatende KVF-S hat sich dieses Geschäftes am 21.[NB]November 2024 angenommen und beantragt Ihnen mit 8 zu 3 Stimmen, die Motion abzulehnen.
Was will diese Motion? Diese Motion will eine kanal- und geschäftsmodellunabhängige Förderung für elektronische Medien, das heisst eine direkte Subventionierung von elektronischen digitalen Medienplattformen. Dies soll einerseits geschehen, indem man die Förderung an der Anzahl der journalistischen Stellen bemisst und die Förderung entsprechend degressiv ausgestaltet. Das heisst, dass kleinere Medienunternehmen pro journalistische Stelle mehr Unterstützung erhalten als grosse. Andererseits soll die Förderung im Anschluss an die Subventionierung, wie wir sie gerade im vorangehenden Geschäft beschlossen haben, mit den entsprechenden Mitteln finanziert werden.
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen hat gesagt, man wolle nicht eintreten. Weshalb? Es ist unbestritten, dass wir uns im Bereich der Medien in einem grossen strukturellen Wandel insbesondere wirtschaftlicher und technologischer Natur befinden, und es ist auch unbestritten, dass die Medien demokratierelevante Informationen zugunsten der Bevölkerung zur Verfügung stellen. Die Herausforderungen sind bekannt, sie wurden vorhin in der Diskussion in diesem Rat bereits erörtert.
Gemäss aktuell bestehendem Konzept gibt es einerseits Leistungsaufträge des Bundes zugunsten der Radio- und Fernsehunternehmungen und andererseits eine indirekte Presseförderung, die wir vorhin eben verlängert haben. Bislang abgesehen hat man von direkten Förderungen für Medienunternehmen, namentlich im elektronischen Bereich.
Das Parlament hat vor etwas mehr als vier Jahren das Medienpaket beschlossen. Das Medienpaket wurde entsprechend auch zur Abstimmung gebracht, und in der Volksabstimmung wurde es am 13.[NB]Februar 2022 mit 54,56 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt. Dieses Medienpaket bestand im Wesentlichen aus drei Elementen: erstens aus der Verlängerung der indirekten Presseförderung, die wir gerade eben besprochen haben, zweitens aus der Subventionierung der Ausbildung im Medienbereich und drittens aus der direkten Förderung bzw. Subventionierung von elektronischen Medienplattformen.
Die Kommission hat erwogen, dass wir diesen Vorstoss im Wesentlichen aus zwei Gründen zur Ablehnung empfehlen: Erstens war man der Auffassung, dass es demokratiepolitisch fragwürdig ist, wenn man nun diese Teile des durch das Volk abgelehnten Medienpakets in Einzelschritten trotzdem beschliesst. Den einen Teil haben wir gerade vorhin gemacht, der zweite liegt hier jetzt auf dem Tisch. Dies wäre quasi eine Umgehung oder Nichtakzeptanz des entsprechenden Votums der Schweizer Bevölkerung, insbesondere deshalb - so die Meinung in der Kommission -, weil gerade dieser Teil, namentlich die direkte Subventionierung, eigentlich eines der umstrittenen und meistdiskutierten Elemente im Zusammenhang mit der Volksabstimmung war.
Es wurde zweitens aber auch eine grundsätzliche Frage diskutiert, die zum Entscheid der Kommission geführt hat. Es ging um die Frage, ob es staatspolitisch richtig sei, wenn der Bund direkt Medienunternehmen fördert, also eine direkte Förderung vorsieht, was eigentlich einer Abwandlung des bisherigen Konzepts der indirekten Presseförderung entspricht. Das ist staatspolitisch und auch demokratiepolitisch durchaus fragwürdig. In diesem Zusammenhang wurde natürlich auch finanzpolitisch diskutiert: Wo fängt eine Subventionierung an? Man würde einen neuen Subventionstatbestand einführen. Wo würde er aufhören? Wer genau hätte Anspruch darauf und wer nicht? Und was wären die Vorgaben, die an eine finanzielle Unterstützung geknüpft würden? Eine Klammerbemerkung: Eine Frage, die sich hier auch stellt, ist jene nach der Unabhängigkeit der Medien.
Diese Gründe - erstens demokratiepolitische Überlegungen und zweitens grundsätzliche Überlegungen im Zusammenhang mit der Finanzpolitik und der Staatspolitik - haben die Kommission dazu geführt, dem Rat in Übereinstimmung mit dem Antrag des Bundesrates die Ablehnung der Motion 24.3817 zu empfehlen.