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Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · 2003-06-12

Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-06-12

Wortprotokoll

Die SP-Fraktion unterstützt den Minderheitsantrag Vallender. Die Allgemeinverbindlicherklärung mit Beitrittsverpflichtung ist unserer Meinung nach eine staatspolitisch äusserst fragwürdige Innovation, die wir entschieden ablehnen. Es wird hier ohne ersichtliche Notwendigkeit eine neue, zweite Ebene der Gesetzgebung auf Bundesstufe eingeführt. Wir sehen den Grund dafür nicht ein, und wir sind schon gar nicht der Meinung, dass dies eine bessere Methode der Gesetzgebung wäre als die bisherige. Wenn wir einen bestimmten Gegenstand landesweit regeln wollen, dann machen wir ein Bundesgesetz. Wir, die eidgenössischen Räte, machen das Bundesgesetz; dafür sind wir gewählt, und dafür brauchen wir die Kantone nicht.

Der Ständerat hat versucht, diese unglückliche Idee in der bundesrätlichen Fassung - Artikel 48 Absatz 4 - zu verbessern durch eine konkrete und abschliessende Aufzählung jener Bereiche, in denen eine Allgemeinverbindlicherklärung möglich sein soll. Aber gerade diese Aufzählung beweist doch, wie falsch und wie unnötig dieses Prinzip ist. Wieso sollen zum Beispiel Bereiche wie die Abwasserreinigung, die Abfallbewirtschaftung oder der öffentliche Agglomerationsverkehr je einer landesweiten Regelung bedürfen? Das sind doch ihrer Natur nach regionale Aufgaben! Wenn in Bereichen wie Spitzenmedizin, überregionale Kultureinrichtungen oder Fachhochschulen landesweite Regelungen angezeigt sind - warum wollen wir sie dann über den beschwerlichen, komplizierten, tendenziell undemokratischen Weg des allgemein verbindlich erklärten Konkordates machen statt über den dafür vorgesehenen Weg des Bundesgesetzes?

Wie verdreht diese Geschichte ist, zeigt der ebenfalls in der Aufzählung enthaltene Bereich "Institutionen zur Eingliederung und Betreuung von Invaliden". Es ist doch gerade das Projekt NFA, das diesen Bereich kantonalisieren will, während in der gleichen Vorlage, nur an einem anderen Ort, die Rückkehr zu landesweiten Vorschriften vorbereitet wird. Das ist doch grotesk! Für die Gestaltung des politischen Raumes Schweiz erlassen wir die Gesetze. Für die Gestaltung der politischen Räume Kantone machen das die Kantonsräte. Für die Gestaltung der regionalen und interkantonalen Räume bilden die Beteiligten Zweckverbände, Konkordate, oder sie vereinbaren Agglomerationsprogramme. Das ist eine saubere und transparente Aufgaben- und Kompetenzverteilung. Wir sehen einfach nicht ein, warum nun da mittels Allgemeinverbindlicherklärung eine staats- und demokratiepolitisch fragwürdige Vermischung stattfinden soll.

Es dürfte übrigens auch für das Verhältnis unter den Kantonen alles andere als förderlich sein, wenn nun plötzlich der eine von ein paar anderen zu einem Schritt gezwungen werden kann, den er ausdrücklich nicht mitgehen will. Wenn es in diesem Bund Einheitlichkeit geben soll, soll sie auch vom Bund ausgehen und von den dafür vorgesehenen und gewählten Behörden vorgeschrieben werden.

Wir beantragen Ihnen die Streichung von Artikel 48a und damit natürlich auch von Artikel 48 Absatz 4. Sollten die beiden Anträge Graf zur Abstimmung kommen, werden wir sie beide ebenfalls unterstützen.