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Rösti Albert · Bundesrat · 2024-12-05

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-12-05

Wortprotokoll

Sie haben gesehen, dass der Bundesrat die Ablehnung der Motion beantragt. Ich habe aber festgestellt, dass es keine Minderheit gibt. Ich werde deshalb auf das Verlangen einer Abstimmung verzichten. Ich mache das auch vor dem Hintergrund, dass der Bundesrat bereits gesagt hat, dass er hier bereit ist, in der nächsten Revision des Gewässerschutzgesetzes, wenn Sie die Motion annehmen, die nötigen Anpassungen vorzunehmen.

Die Ablehnung hat folgenden Grund: Man gab im Zusammenhang mit der Agrarpolitik 2022 das Anliegen der damals angenommenen Motion Aebi Andreas, welche die gleiche Forderung stellte, in die Vernehmlassung. Die Beurteilung vonseiten der Kantone war jedoch negativ. Die Motion wurde ohne deren Umsetzung abgeschrieben. Wir sind uns aber [PAGE 1094] bewusst, dass der Gesamtrat die Umsetzung dieser Motion bereits verlangt hat.

Die nötigen Inhalte wurden dargelegt. Wie gesagt, wenn Sie die Motion annehmen, ist der Bundesrat bereit, das der Motion zugrunde liegende Anliegen im Rahmen der nächsten Revision des Gewässerschutzgesetzes anzuschauen.