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Salzmann Werner · Ständerat · 2024-12-05

Salzmann Werner · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-12-05

Wortprotokoll

Mit der vorliegenden Motion möchte ich, wie Herr Stark gesagt hat, das Gewässerschutzgesetz der praktizierten Nutztierhaltung anpassen.

Zur Geschichte: Am 9.[NB]Mai 2016 stimmte der Ständerat einer abgeänderten Motion von alt Nationalrat Aebi zu, die das Gewässerschutzgesetz eben der aktuellen Nutztierhaltung anpassen wollte. Aus mir unerklärlichen Gründen wurde die Motion nicht in die Agrarpolitik 2017 integriert und abgeschrieben. Dadurch wurde eigentlich der Wille des Parlamentes nicht umgesetzt, und für die betroffenen Nutztierhalter haben sich leider keine Verbesserungen ergeben.

Die Rechtsgrundlage, wie sie Herr Stark mit den acht Düngergrossvieheinheiten (DGVE) erläutert hat, stammt aus dem Jahr 1991. Die Haltung von Schafen, Ziegen, Pferden, Hühnern usw. hat in der Schweiz in den letzten zwanzig Jahren jedoch sehr stark zugenommen. Es gibt keinen Grund mehr, die Gewässerschutzbestimmungen nur auf Rindvieh- und Schweinehaltungen zu beschränken. Das Gewässerschutzgesetz an die heutige Nutztierhaltung anzupassen, indem die geltenden Bestimmungen für die Landwirtschaft bei der Verwertung des Abwassers auf alle Nutztierhaltungen ausgeweitet werden, ist aus meiner Sicht korrekt.

Ein Beispiel aus der Praxis, die hier ja interessiert: Eine Bauernfamilie im Emmental - ich kenne sie - hielt früher sehr viele Kühe und produzierte Milch. Sie gab die Milchproduktion auf und reduzierte die Anzahl Kühe auf sechs. Der Betrieb fällt somit also unter die acht DGVE. Er hat aber nun auch 150 Milchschafe. Dieser Familie soll jetzt verboten werden, die Gülle zu mischen. Das heisst, die Familie bräuchte einen ARA-Anschluss, in diesem Fall nach Langnau, welcher sie rund 80[NB]000 Franken kosten würde. Da sich der Betrieb zudem noch auf einem Moränenhügel befindet, ist er gezwungen, frisches Wasser zuzukaufen: Damit die Nährstoffe der Gülle von den Kulturen besser verwertet und ausgenutzt und Verbrennungen an den Kulturen vermieden werden, muss die Gülle mit Wasser verdünnt werden. Erfolgt dies mit dem sowieso anfallenden häuslichen Abwasser, kann Frischwasser eingespart werden. Das ist auf den erwähnten Betrieben essenziell. Wenn das nicht gemacht werden kann, dann braucht es den ARA-Anschluss für 80[NB]000 Franken und den Wasserzukauf. Dieser Betrieb liegt in einem topografisch steilen Gebiet. Das heisst, er kann den Schafmist, der anfällt, nicht einmal mit einem Mistzetter ausbringen: Er muss ihn verdünnen und sowieso flüssig ausbringen. Ich kann Ihnen sagen, diese Leute machen das gut und sogar hervorragend.

Das ist nur eines von vielen Beispielen, die ich Ihnen zum Berg- und Hügelgebiet, wo man sich mit der neuen Tierhaltung eben der Agrarpolitik angepasst hat, aufzählen könnte. Nun sollten wir diese Betriebe nicht weiter schikanieren. Denn es ist heute sehr gut möglich, mit der Vermischung von Mist und häuslichem Abwasser gute Gülle zu produzieren.

Ich bin Ihnen, auch im Namen von vielen Bauernfamilien, dankbar, wenn Sie dieser Motion zustimmen.