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Friedl Claudia · Nationalrat · 2024-12-05

Friedl Claudia · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-12-05

Wortprotokoll

Ich begründe hier meine vier Minderheitsanträge. Drei der Anträge betreffen Erhöhungen in den Bundesbeschlüssen 1 bis 3. Dabei handelt es sich einmal um meine Minderheit III, die beim Bundesbeschluss 1 über die Finanzierung der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit eine Erhöhung um 426 Millionen auf 1803 Millionen Franken beantragt. Meine Minderheit IV beantragt beim Bundesbeschluss 2 über die Finanzierung der Entwicklungszusammenarbeit, der humanitären Hilfe und der Ukraine und der Region eine Erhöhung des Verpflichtungskredits um 2531 Millionen, was 12[NB]190 Millionen Franken ergibt. Meine Minderheit II schliesslich beantragt beim Bundesbeschluss 3 über die Finanzierung von Massnahmen zur Friedensförderung und zur Stärkung der Menschenrechte eine Erhöhung des Verpflichtungskredits um 71 Millionen Franken.

Die Erhöhungsanträge, die ich Ihnen hier vorstelle, sind nicht einfach aus der Luft gegriffen. Sie beziehen sich auf einen im Jahr 2008 vom Parlament angenommenen und deshalb verbindlichen Bundesbeschluss. Damals wurde das Ziel [PAGE 2166] festgelegt, dass wir jährlich 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens für die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit einsetzen sollten. Die internationalen Erwartungen an reiche Länder liegen heute bei 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens. Es gibt natürlich Länder, die das bereits erfüllen; die Schweiz liegt aber noch immer deutlich darunter. Wenn wir umsetzen, was jetzt vorgesehen ist, kommen wir auf eine Quote von 0,36 Prozent. Wenn wir die anrechenbaren Asylkosten dazunehmen, kommen wir auf 0,41 Prozent. Das ist für unsere eigene Zielvorgabe eindeutig absolut unzureichend.

Angesichts der aktuellen globalen Herausforderungen und humanitären Notlagen ist eine wirksame und ausreichend finanzierte internationale Zusammenarbeit jedoch dringender denn je. Genau jetzt wollen wir unsere Entwicklungszusammenarbeit, die humanitäre Hilfe, die Friedensförderung sowie das Engagement für den Erhalt der Menschenrechte jedoch herunterfahren. Das hätte für Hunderttausende Menschen direkte Auswirkungen auf die Lebensqualität. Programme für sichere Trinkwasserversorgung, Gesundheitseinrichtungen, Bildung oder das Lancieren von Klimaschutzmassnahmen wären gefährdet. Jahrelange Aufbauarbeit würde stark zurückgeworfen.

Schon der erste Entwurf des Bundesrates für den Verpflichtungskredit enthielt Kürzungen zugunsten der Armee, was in der Vernehmlassung von vielen Mitwirkenden kritisiert wurde, auch von der Mitte-Fraktion. Im neuen Antrag des Bundesrates wurden nun nochmals 1,5 Milliarden Franken von der Entwicklungszusammenarbeit genommen und der Ukraine-Hilfe zugeteilt. Weder die Ukraine-Hilfe, die zweifellos notwendig ist, noch die Armeeausgaben dürfen auf Kosten der Entwicklungszusammenarbeit finanziert werden. Das wäre entwicklungspolitisch, migrationspolitisch, umweltpolitisch und sicherheitspolitisch Unsinn.

Ich vertrete noch einen vierten Minderheitsantrag zu Bundesbeschluss 2 Artikel 1 Absatz 10, bei dem es darum geht, die Zweckbindung des Verpflichtungskredits für die Ukraine zu definieren. 5 Prozent der Mittel, die für den Wiederaufbau der Ukraine vorgesehen sind, sollen für Programme eingesetzt werden, die sich an Menschen richten, die im Krieg unter psychischer und sexueller Gewalt gelitten haben. Gerade die sexuelle Gewalt ist ein oft eingesetztes, brutales Kriegsmittel mit gravierenden Folgen für die betroffenen Personen, meist Frauen, und für die ganze Gesellschaft. Der Wiederaufbau der Ukraine darf deshalb nicht nur als Investition in die Infrastruktur und in die Entminung, sondern soll auch als Hilfe für die psychische Gesundheit verstanden werden. Ich bitte Sie, diesen Anteil zu fixieren, damit diese wichtige Arbeit geleistet werden kann.