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Amherd Viola · Bundesrat · 2024-12-09

Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2024-12-09

Wortprotokoll

Zur Studie "Diskriminierung und sexualisierte Gewalt in der Schweizer Armee" sind acht Fragen eingereicht worden; die Präsidentin hat sie alle aufgezählt. Ich versuche, alle in einem Votum zu beantworten. [PAGE 2173]

Am 31.[NB]Oktober 2024 hat die Armee im Rahmen einer Medienkonferenz die Studie "Diskriminierung und sexualisierte Gewalt in der Schweizer Armee" veröffentlicht. Die Armee hat die Probleme wissenschaftlich erheben lassen und einer schonungslosen Analyse unterzogen. Die Ergebnisse dieser Studie sind schwer verdaubar, sind aber nicht ganz überraschend.

Die am 3.[NB]Dezember veröffentlichte Studie des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann und des SECO zeigt denn auch, dass sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz in der Schweiz trotz Präventionsmassnahmen ein weit verbreitetes Problem ist. Auch in anderen Organisationen - Hochschulen, Verbänden, Medienhäusern oder Kirchen - sind Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Orientierung oder der sexuellen Identität eine Realität und ein grosses Problem. Überall dort, wo Abhängigkeitsverhältnisse und starke Hierarchien vorhanden sind, erhöht sich das Risiko, von Diskriminierung und sexualisierter Gewalt sowie Machtmissbrauch betroffen zu sein. Das zeigt uns, dass wir überall hinschauen und gegen Diskriminierung vorgehen müssen.

Die Armee hat mit der Veröffentlichung der Studie einen wichtigen Meilenstein erreicht. Was während Jahrzehnten als alltäglich angesehen wurde und sozusagen als normal galt, wurde nun sichtbar gemacht und als inakzeptabel deklariert. Die Armee hat einen 16-Punkte-Massnahmenplan erarbeitet, um dezidiert gegen sexualisierte Gewalt vorzugehen. Dieser Massnahmenplan wird nun umgesetzt. Ich versichere Ihnen, dass ich diese Umsetzung eng begleiten werde.

Die Armeeführung bekennt sich seit 2023 ausdrücklich zu einer Nulltoleranzstrategie und legt einen starken Fokus auf Prävention und Sensibilisierung. Der auf der Studie basierende Massnahmenplan enthält das Handlungsfeld "Vorbeugen und Verhindern" mit drei Massnahmen. Alle Stufen der Armee sollen informiert und sensibilisiert werden. Auf Stufe Zug oder Kompanie soll eine Selbstverpflichtung erarbeitet werden. Für Kader gibt es eine Plattform zum Austausch von Erfahrungen und Wissen.

Nun zum Schutz der Opfer: Betroffene wie auch Vorgesetzte können verschiedene Dienste hinsichtlich Beratung und Begleitung in Anspruch nehmen. Darunter fällt auch die unabhängige Vertrauensstelle für Angehörige der Armee, die ich bereits 2021 eingerichtet habe. Der Zugang zur Opferhilfe ist stets gewährleistet. Bei Bedarf werden Armeeangehörige seelsorgerisch, medizinisch, psychologisch und sozial beraten und betreut. Im Rahmen eines Verfahrens kann auch eine Genugtuung beantragt und geprüft werden. Vorgesehen ist zudem ein Merkblatt, damit Opfer und Betroffene ihre Rechte kennen. Armeeangehörige sollen zudem lernen und trainieren, in einer schwierigen Situation zu intervenieren und Solidarität zu zeigen.

Zu den Tätern und zur Sorgfaltspflicht der Armee: Täter müssen mit disziplinarischen und gegebenenfalls strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Möglich ist die vorsorgliche Enthebung eines mutmasslichen Täters aus seiner Funktion. Bereits heute werden Personen aus der Armee ausgeschlossen oder gar nicht rekrutiert, wenn sie aufgrund eines Verbrechens oder Vergehens rechtskräftig verurteilt wurden oder wenn ihnen keine persönliche Waffe überlassen werden darf. Zudem kann die persönliche Waffe vorsorglich abgenommen werden, wenn Anzeichen oder Hinweise für eine Gefährdung bestehen.

Die Disziplinarstrafordnung des Militärstrafgesetzes enthält zudem Verweise, Ausgangssperren, Disziplinarbussen und Arrest. Wird ein konkreter Fall beispielsweise der vorgesetzten Stelle gemeldet, werden die notwendigen Sofortmassnahmen ausgelöst. Dazu stehen Melde- und Beratungsstellen für Betroffene und Vorgesetzte zur Verfügung, die auch im Rahmen des formellen Vorgehens beraten und intervenieren können. Ergänzende Massnahmen sind unter anderem ein anonymes Meldetool und[NB]die[NB]aktive[NB]Information[NB]von[NB]Armeeangehörigen über ihre Vorgehensmöglichkeiten im Falle von Diskriminierung oder sexualisierter Gewalt. Im Rahmen eines ordentlichen Verfahrens kann auch eine Genugtuung beantragt und geprüft werden.

Nun noch zur Frage der möglichen Aufarbeitung: Die anonyme Befragung im Rahmen der Studie liefert ein Gesamtbild. Es ist folglich nicht möglich, konkrete Delikte zu rekonstruieren oder Täterinnen und Täter zu identifizieren. Im Rahmen des Berichtes zur Umsetzung des Postulates Seiler Graf 21.4220 wird das Unrecht, das Homosexuellen in der Armee zugefügt wurde, aufgearbeitet, dies in Form eines vierjährigen Forschungsprojekts des Interdisziplinären Zentrums für Geschlechterforschung der Universität Bern. Eine weitere Aufarbeitung historischer Fälle von Diskriminierung und sexualisierter Gewalt in der Armee ist nicht vorgesehen. Für die Zukunft ist es zentral, die definierten Massnahmen konsequent umzusetzen. Mit der Vision 2030 und der Diversity-Dachstrategie 2023 sind die Grundlagen gelegt worden, um den notwendigen Kulturwandel zu erreichen.

Zusammenfassend: Der Bundesrat ist sich bewusst, dass überall, wo Abhängigkeitsverhältnisse und starke Hierarchien vorhanden sind, ein erhöhtes Risiko für Diskriminierung, sexualisierte Gewalt und Machtmissbrauch besteht. Er hat deshalb 2021 die Gleichstellungsstrategie 2030 verabschiedet. Es ist die erste nationale Strategie des Bundes mit dem Ziel, die Gleichstellung der Geschlechter gezielt zu fördern. Diese gilt es konsequent und in allen Gesellschaftsbereichen umzusetzen. Das heisst, da sind wir alle gefordert, auch Sie als Vertreterinnen und Vertreter von Parteien und als Legislative - wir alle.