Stark Jakob · Ständerat · 2024-12-09
Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-12-09
Wortprotokoll
Der Voranschlag der Schweizerischen Eidgenossenschaft für das Jahr 2025 sieht gemäss Botschaft des Bundesrates vom August 2024 in der Erfolgsrechnung Einnahmen von 84,7 Milliarden Franken und Ausgaben von 80,5 Milliarden Franken vor, sodass eine stattliche Selbstfinanzierung von 4,2 Milliarden Franken und ein Jahresergebnis von 1,022 Milliarden Franken resultieren. In der Investitionsrechnung sind Ausgaben von 5,9 Milliarden Franken und Einnahmen von 0,985 Milliarden Franken vorgesehen, was eine Nettoinvestition von 4,95 Milliarden Franken ergibt. Nach Bereinigung ergibt sich ein struktureller Finanzierungssaldo von 115 Millionen Franken. Das heisst nichts anderes, als dass der Voranschlag des Bundesrates die Schuldenbremse einhält, ja sogar um 115 Millionen Franken übertrifft, womit der Spielraum für allfällige Mehrausgaben definiert ist.
Um dieses ausgeglichene Ergebnis zu erreichen, musste der Bundesrat den ordentlichen Haushalt gegenüber dem Finanzplan mit folgenden Massnahmen um 2,1 Milliarden Franken entlasten: Senkung des Beitrages an die Arbeitslosenversicherung, 589 Millionen Franken; Reduktion der Einlage in den Bahninfrastrukturfonds, 300 Millionen Franken; Reserveabbau im ETH-Bereich, 100 Millionen Franken; Kürzung der Einlage in den Fonds für Regionalentwicklung, 25 Millionen Franken; generelle Kürzung schwach gebundener Ausgaben um 1,4 Prozent, weitere 347 Millionen Franken. Hinzu kommt die teilweise ausserordentliche Verbuchung der Ausgaben für Ukraine-Flüchtlinge mit Schutzstatus S von 700 Millionen Franken. Um die letztgenannten[NB]700[NB]Millionen[NB]Franken,[NB]die[NB]eben[NB]als ausserordentliche Ausgaben verbucht werden, erhöhen sich folglich die Nettoschulden der Eidgenossenschaft auf neu 145,061 Milliarden Franken.
In den Finanzplanjahren 2026 bis 2028 rechnet der Bundesrat mit negativen strukturellen Finanzierungssaldi von minus 488 Millionen Franken, minus 2,465 Milliarden Franken und minus 2,566 Milliarden Franken. Noch nicht eingerechnet sind die Mehrkosten durch die 13.[NB]AHV-Rente, die beim heutigen Bundesanteil 840 Millionen Franken betragen würden; beim vom Bundesrat neu beantragten tieferen Bundesanteil von 19,5 Prozent würden die Mehrkosten noch rund 500 Millionen Franken betragen. Hier sind die AHV-Schätzkorrekturen noch nicht berücksichtigt, die diese Beträge noch etwas reduzieren werden. Die Schuldenbremse, das sehen Sie aus diesen Finanzplanzahlen, kann also in Zukunft bei Weitem nicht eingehalten werden. Die finanziellen Herausforderungen in den Finanzplanjahren 2026 bis 2028 und darüber hinaus sind folglich sehr gross. Bekanntlich erarbeitet der Bundesrat deshalb per 2027 ein grosses Entlastungspaket, das auch gebundene Ausgaben umfassen wird. Das Paket geht im Januar in die Vernehmlassung und soll bereits in einem Jahr im Erstrat behandelt werden.
Die Finanzkommission begrüsst dieses Vorgehen des Bundesrates und verzichtet angesichts dieser Ausgangslage darauf, singuläre Kürzungen im Finanzplan vorzunehmen. Der Lead und die Verantwortung liegen bei dieser Ausgangslage ganz klar beim Bundesrat. Die Anpassungsanträge Ihrer Finanzkommission konzentrieren sich im Wesentlichen darauf, Spielraum für die rasche Aufstockung des Armeebudgets zu schaffen. Dabei geht es der Kommission auch darum, langfristige Planungssicherheit für die Armeefinanzen zu schaffen. Breit abgestützte Entscheide sind für die Gewährleistung der Sicherheit unseres Landes und die Kriegstauglichkeit der Schweizer Armee essenziell.
Auf Antrag der Subkommission 4 hat die Finanzkommission ein Konzept beschlossen, das ein Wachstum der Mittel für die militärische Landesverteidigung auf 1 Prozent des BIP bis 2032 vorsieht, also drei Jahre früher als in der bundesrätlichen Planung. Die Finanzierung dieses Mehrbedarfs soll über Sparmassnahmen ab sofort erfolgen, ab 2027 auch über Mehreinnahmen. Für den Voranschlag 2025 bedeutet dies, dass Rüstungsaufwand und Rüstungsinvestitionen um 530 Millionen auf 2,71 Milliarden Franken erhöht werden, im gleichen Umfang, wie dies auch der Nationalrat schon beschlossen hat. Zur Kompensation schlägt die Finanzkommission einen Mix von Massnahmen vor, die alle Departemente betreffen und rund 344 Millionen Franken betragen. Die einzelnen Positionen im Überblick: Der Funktionsaufwand im VBS soll um 20 Millionen Franken gekürzt werden. Im Asylwesen sollen 185 Millionen Franken eingespart werden. In diesem Zusammenhang hat die Finanzkommission auch die Kommissionsmotion 24.4271, "Beschleunigungspaket für Asylwesen", eingereicht. Insbesondere soll auch die [PAGE 1097] Erwerbsquote der Flüchtlinge mit Status S schneller erhöht werden.
Bei der internationalen Zusammenarbeit sollen 30 Millionen Franken an zwei verschiedenen Positionen gekürzt werden. Wichtig ist der Finanzkommission, dass nicht bei der humanitären Hilfe gekürzt wird. Hier liegt auch noch ein Minderheitsantrag vor, der die Kürzung von 30 Millionen auf 100 Millionen Franken ausweiten will. Bei den Investitionen in Bundesbauten sollen 31 Millionen Franken eingespart werden und beim EDI - im Bundesamt für Kultur, im Bundesamt für Gesundheit und im Bundesamt für Sozialversicherungen - 28 Millionen Franken. Und dann schlagen wir bei den Eigenausgaben Querschnittkürzungen um 10 Millionen Franken vor und bei der Ressortforschung Bund eine Kürzung um 40 Millionen Franken.
Für die Konzeptumsetzung bis 2032 wurde eine Kommissionsmotion verabschiedet, die dem Ständerat aber erst in der Frühjahrssession unterbreitet werden kann. Voraussichtlich wird dann insbesondere auch der Vorschlag der Kommission zu reden geben, bei der gesetzlichen Umsetzung der OECD-Steuerreform den Verteilschlüssel Kantone-Bund neu auf je 50 Prozent anzupassen. Für den Voranschlag ist diese Frage hingegen noch nicht relevant.
Die Finanzkommission hat als alternative Zusatzeinnahme auch die Budgetierung allfälliger ausserordentlicher Gewinnausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank in[NB]der[NB]Höhe[NB]von 333 Millionen Franken diskutiert. Das wurde aber aus grundsätzlichen Überlegungen verworfen.
Schliesslich noch der Hinweis, dass die Finanzkommission die Behandlung der Motion Würth 24.3587, die unter anderem für die Armeefinanzierung eine befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte vorschlägt, im Zusammenhang mit der Kommissionsmotion vorläufig sistiert hat.
Die Finanzkommission hat dieses Konzept bzw. die Kommissionsmotion mit 10 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen klar angenommen. Zudem hat sie beschlossen, die FinDel zu einer verstärkten Oberaufsicht in Sachen Verteidigung aufzufordern, damit die zweckmässige Verwendung der aufgestockten Mittel durch die Armee nachvollzogen und kontrolliert werden kann.
Die Finanzkommission hat den Voranschlag 2025 und den Finanzplan 2026-2028 in zahlreichen Subkommissionssitzungen sowie in mehreren Ganztagessitzungen der Gesamtkommission beraten. Letzten Donnerstagnachmittag behandelte sie zusätzlich noch die Beschlüsse des Nationalrates. Insgesamt resultierte beim Voranschlag 2025 nach den Beratungen der Finanzkommission ein struktureller Finanzierungssaldo von plus 12,5 Millionen Franken. Die Schuldenbremse wird also knapp eingehalten, der Handlungsspielraum ist gering.