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Wirz-von Planta Christine · Nationalrat · 2003-06-12

Wirz-von Planta Christine · Nationalrat · Basel-Stadt · Liberale Fraktion · 2003-06-12

Wortprotokoll

Natürlich haben wir immer die Vorteile für unseren Kanton - bei mir handelt es sich um Basel-Stadt - im Hinterkopf, wenn wir eine Vorlage behandeln. Aber im Falle des NFA sind die Regelungen für die Verbundaufgaben von Bund und Kantonen und der Lastenausgleich zwischen den Kantonen wohl für jeden Kanton von grösster Bedeutung: sowohl für die finanzstarken und die finanzschwachen Kantone als auch für diejenigen Kantone, die Zentrumsfunktionen für ganze Regionen übernehmen. Wir dürfen nicht die Vorteile und Nachteile für den einzelnen Kanton gegeneinander abwägen, sondern wir sollten solidarisch das Gesamtkonzept beurteilen und auch ein wenig Vertrauen in die Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene beweisen.

In der Bundesverfassung ist bereits heute - allerdings sehr generell - festgeschrieben, dass der Bund nur Aufgaben übernimmt, die einer einheitlichen Regelung bedürfen. Der NFA beinhaltet, dass der Bund nur Aufgaben übernehmen soll, die die Kraft der Kantone übersteigen. Nach dem Grundsatz der Subsidiarität - wir werden noch darauf zurückkommen -, der neu in der Bundesverfassung verankert werden soll, soll der Staat nur Aufgaben übernehmen, welche von der Gesellschaft nicht erfüllt und von den Kantonen nicht wahrgenommen werden können. Die Kompetenzen und Aufgaben müssen entflochten werden, denn heute ist das Beziehungsnetz zwischen Bund und Kantonen unübersichtlich gestaltet. Die Lösung liegt uns vor. Sieben Aufgabenbereiche sollen integral in die Verantwortung des Bundes fallen, dreizehn Aufgabenbereiche in die Verantwortung der Kantone. Es wird jedoch immer Aufgaben geben, welche nicht klar einer Ebene zugeordnet werden können, d. h. Aufgaben, die von beiden Staatsebenen gemeinsam zu erfüllen sind. Dies sind die Verbundaufgaben, bei denen die Kantone und der Bund untereinander Leistungsvereinbarungen abschliessen und Globalbudgets aushandeln können - ein Trend, der schon seit längerem zwischen Gemeinde- und Kantonsebene angestrebt wird und der sich bewährt.

Der NFA ist somit ein äusserst modernes Instrument von grösster staatspolitischer Bedeutung. Neu sollen die Kantone zur interkantonalen Zusammenarbeit verpflichtet werden können, indem für kantonsübergreifende Leistungen finanzielle Ausgleiche vorgesehen werden. Natürlich liegen einem solchen Vorhaben unzählige Voraussetzungen und Einverständnisse zugrunde, und es ist klar, dass der Bund einen entsprechenden interkantonalen Vertrag nicht einfach von sich aus verbindlich erklären darf. Das würde einer ausgeglichenen Kompetenzverteilung wirklich widersprechen.

In einem detaillierten Verfahren werden die Kantone in ressourcenstarke und -schwache Kantone eingeteilt. Beim finanziellen Lastenausgleich werden die ressourcenschwachen Kantone zum Handkuss kommen. Leistungserbringer sind der Bund und die ressourcenstarken Kantone. Die Befürchtungen, dass dabei Kantone wie Zug und Zürich tief in den eigenen Staatssäckel greifen müssen, sind verständlich, und das Argument, dass wichtige Wirtschaftsstandorte nicht übermässig zur Kasse gebeten werden sollen, weil eine Schwächung eines Wirtschaftsraumes negative Auswirkungen auf die ganze Schweiz haben könnte, ist auch sehr ernst zu nehmen. In diesem Zusammenhang wird die Ausrichtung von Beiträgen an Projekte des Agglomerationsverkehrs für grenznah gelegene Kantone wirklich von Bedeutung sein.

Gegensteuer zu den berechtigten Befürchtungen wird mit der Begrenzung der zu leistenden Beiträge nach unten und nach oben vorgegeben. Die Leistungen sollen nie mehr als drei Viertel der Leistungen des Bundes überschreiten. Doch der tragende Gedanke beim NFA ist sicher der Wunsch, dass eine gute Partnerschaft zwischen Bund und Kantonen und zwischen den Kantonen erreicht wird, dass die Kompetenzzuweisungen geregelt werden und dass den Gegebenheiten, sei es aufgrund der soziodemographischen oder eben der topographischen Gegebenheiten, wirklich auch Rechnung getragen wird. Ferner begrüssen wir es natürlich, dass der NFA den föderalistischen Vorstellungen auch der Liberalen entgegenkommt, denn eine Steuerharmonisierung streben wir in keinem Falle an. Einem verantwortbaren Ausgleich der Steuerbelastungsunterschiede hingegen können wir zustimmen.

Die Liberalen sind für Eintreten.

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