Bührer Gerold · Nationalrat · 2003-06-13
Bührer Gerold · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-13
Wortprotokoll
Gestatten Sie mir, zu einzelnen Punkten noch ganz kurz Stellung zu nehmen.
1. Zu den Einwänden, die vor allem von links gegen das Splitting vorgebracht worden sind: Lassen Sie mich hier nochmals unterstreichen, dass es ja darum ging, die Benachteiligung der Ehepaare zu beseitigen. Selbstverständlich haben wir auch die Individualbesteuerung eingehend geprüft. Die Individualbesteuerung bleibt selbstverständlich langfristig auf dem Tisch; nur mussten wir feststellen, dass sich erstens die Kantone allesamt dagegen ausgesprochen haben und dass zweitens bis zur Implementierung der Individualbesteuerung viel zu viel Zeit notwendig gewesen wäre. Wir wollten diese Ungerechtigkeit, diesen Missstand, dass nämlich jemand, der in freier Form mit jemandem zusammenlebt, halb so viel Steuern zahlt wie jemand, der verheiratet ist, nun rasch beseitigen. Das zu diesem Punkt.
2. Zur Entlastung der Steuerzahler: Frau Fässler hat diesen Punkt vorgebracht. Ich möchte nochmals daran erinnern, dass die unteren und mittleren Einkommen prozentual natürlich am stärksten entlastet werden. Neu wird über ein Drittel der Steuersubjekte keine Bundessteuer mehr zahlen. Selbstverständlich sind die Entlastungen in Frankenbeträgen unten geringer - das ist natürlich auf den Umstand der steilen Progression bei der Bundessteuer zurückzuführen. Es ist vorher von den Reichen gesprochen worden, und hier möchte ich erwähnen, dass die ganz Reichen in Bezug auf die Einkommen ja nicht entlastet werden, weil wir bei der Bundessteuer eine "flat tax" haben. Dieser Vorwurf trifft also ins Leere. Wir entlasten vor allem die mittelständischen und die etwas höheren Einkommen.
3. Zu den Steuerausfällen: Wir anerkennen die Berechnungen, wie sie die Steuerverwaltung gemacht hat. Nur möchten wir dabei zu bedenken geben, dass wir natürlich in allen drei Bereichen - bei der Familienbesteuerung, beim Wohneigentum und selbstverständlich auch beim Börsenstempel - letztlich positive, längerfristige Wachstumseffekte erzeugen werden. Von daher gesehen müsste man in eine solche Berechnung, vor allem bei einem mittelfristigen Betrachtungshorizont, diese positiven Wachstumseffekte, die natürlich auch zusätzliche Steuererträge ergeben werden, mit einbeziehen. Wir haben diesbezüglich ja Beispiele von Kantonen, die eine attraktive Steuerpolitik gemacht haben. Von daher möchte ich Frau Genner widersprechen, wenn sie sagt, dass das in einem Widerspruch zum Ziel der Sanierung des Haushaltes stehen muss. Schauen Sie sich die Beispiele von steuerpolitisch attraktiven Kantonen oder Ländern an.
4. Zum Wohneigentumspaket: Selbstverständlich kann man über den Umfang der Abfederung zweierlei Meinung sein; das ist sicher anzuerkennen. Ich möchte einfach nochmals darlegen, dass die Kommission und die Einigungskonferenz natürlich auch sehr daran interessiert waren, dass wir vor allem in Bezug auf die Neuerwerber, die jungen Ehepaare, letztlich keine Schlechterstellung gegenüber dem bisherigen System haben. Das war der Hauptgrund, weshalb wir diese Abfederung mit den Zinsabzügen gemacht haben, um vor allem jungen, mittelständischen Ehepaaren keinen Nachteil aufzuerlegen. Das Beispiel von Baselland mit dem Bausparen zeigt ja, dass wir diese mittelständischen Einkommensgruppierungen auch erreichen. Ich erinnere Sie daran, dass 90 Prozent der Steuerzahler im Kanton Baselland, die Bausparen machen, ein steuerbares Einkommen von unter 100 000 Franken haben. 90 Prozent sind also nicht Reiche, sondern normal verdienende Leute.
Ein letzter Punkt zu den Ausfällen: Vor allem von Kollege Donzé ist die Frage der Verantwortung erwähnt worden. Diese Frage haben wir uns natürlich auch gestellt. Ich möchte Sie erinnern: Wenn Sie das Familienpaket und das Wohneigentumspaket rechnen - auf der Ebene des Bundes, ohne die Kantonsanteile, gemäss Tabelle der Steuerverwaltung -, dann kriegen Sie einen Ausfall von 1,19 Milliarden Franken; der Bundesrat hatte Ausfälle von 1,045 Milliarden vorgesehen. Die Differenz beträgt also bei diesen beiden Paketen 145 Millionen Franken auf der Ebene des Bundes, ohne Kantonsanteile. Man kann also nicht so tun, als seien das riesige Differenzen im Vergleich zu dem, was wir ursprünglich auf dem Tische hatten.
Zum Schluss: Die Kommission bzw. die Einigungskonferenz ist eigentlich der Überzeugung, dass wir mit diesem Paket die Steuergerechtigkeit in vielen Belangen verbessern, dass wir das Wachstum langfristig unterstützen helfen und dass wir vor allem auch die sozialpolitisch wichtige breite Eigentumsbildung fördern helfen.
Von daher ersuche ich Sie, dem Ergebnis der Einigungskonferenz zuzustimmen.