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Bührer Gerold · Nationalrat · 2003-06-13

Bührer Gerold · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-13

Wortprotokoll

Die Einigungskonferenz hatte im Familiensteuerpaket noch zwei Differenzen zu bereinigen. Die erste: das Splitting bei unverheirateten Paaren mit minderjährigen Kindern. Hier - ich möchte Sie noch einmal daran erinnern - hat unser Rat der Möglichkeit zugestimmt, diesen Paaren die Option für das Splitting einzuräumen. Der Ständerat hat jedes Mal mit klarem Mehr diese Option verworfen, nicht zuletzt auch mit der Begründung der mangelnden Umsetzbarkeit. Es betrifft dies Artikel 9a. Die Einigungskonferenz hat hier einhellig beschlossen, sich dem Ständerat anzuschliessen.

Die zweite Differenz betrifft Artikel 11 des Steuerharmonisierungsgesetzes. Hier geht es um die Frage, ob das Splitting bei Ehepaaren auch ins Steuerharmonisierungsgesetz einbezogen werden soll - mit anderen Worten: ob die Kantone das Splittingverfahren für Ehepaare nach fünf Jahren zu übernehmen haben oder nicht. Die Einigungskonferenz hat hier beschlossen, unserem Rat zu folgen. Ich möchte Sie noch einmal daran erinnern: Der Nationalrat hat dieser Variante immer mit deutlichem Mehr zugestimmt, nämlich dass die Kantone dieses Verfahren zu übernehmen hätten.

Die Hauptüberlegungen dahinter waren die folgenden: Erstens verfassungsrechtlich: Artikel 129 der Bundesverfassung stipuliert bekanntlich keine materielle Steuerharmonisierung, aber eine formelle. Mit anderen Worten: Die Grundsätze, Gegenstand und Bemessung der Besteuerung sollten formell harmonisiert werden. Das war ein entscheidender Grund, um eben das Splitting ins [PAGE 983] Steuerharmonisierungsgesetz zu übernehmen. Ein zweiter Grund ist die Mobilität, wenn die Leute von Kanton zu Kanton ziehen. Eine dritte Überlegung war selbstverständlich die berechtigte Frage der Individualbesteuerung. Wird damit die Individualbesteuerung als Option quasi ausgeschlossen? Hier kann man sagen, dass sie langfristig sicher nicht ausgeschlossen wird. Ein letzter Punkt noch zu den Ausfällen: Was das Familiensteuerpaket anbelangt, belaufen sich gemäss Berechnungen der Steuerverwaltung die Ausfälle für den Bund exklusive Kantonsanteile auf 855 Millionen Franken; das heisst, die Ausfälle haben sich etwas reduziert, weil wir ja vor allem im Bereich der Kinderabzüge dem Ständerat teilweise nachgegeben haben.