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Rechsteiner Thomas · Nationalrat · 2024-12-09

Rechsteiner Thomas · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-12-09

Wortprotokoll

Beim Antrag der Minderheit II (Sauter), den ich übernahm, weil Frau Sauter Kommissionssprecherin ist, geht es um Artikel 43 Absatz 7 und Artikel 56 Absatz 5. Es geht um Effizienzgewinne. Ich werde zuerst kurz einführen, weshalb es am richtigen Ort geregelt werden muss, und gebe Ihnen zwei Gründe, weshalb die Annahme des Minderheitsantrages II, übernommen von mir, die richtige Lösung ist.

Der Ständerat nahm eine Ergänzung von Artikel 56 Absatz 5 vor, mit der Absicht, der Qualität und deren Auswirkungen auf die Tarife im Gesetz einen Anker zu geben. Mit dieser Ergänzung wird verlangt, dass die Tarifpartner sicherstellen, dass die Tarife den Effizienzgewinnen aufgrund des medizinisch-technischen Fortschritts Rechnung tragen. Die Kostentransparenz und die Effizienzgewinne sollen vereint und neu im Gesetz aufgenommen werden, notabene: In der Verordnung sind sie bereits stipuliert.

Bei Artikel 56 geht es aber um die Kontrolle der Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung durch die Versicherer, das heisst um das korrekte Verhalten der Leistungserbringer in ihrer täglichen Tätigkeit. Die Möglichkeit, Effizienzgewinne in Tarife einfliessen zu lassen, müsste in Artikel 43 Absatz 7 geregelt werden; dort geht es um die Ausgestaltung der Tarife, also um die Grundlage der Vergütung. Damit bin ich bei meinen Argumenten, weshalb die starke Minderheit II bei Artikel 43 Absatz 7 unterstützt werden soll:

1.[NB]Die Forderungen der Mehrheit und der Minderheit I (Silberschmidt) sind bereits erfüllt. Bereits heute werden nur Leistungen vergütet, die in der geforderten Qualität und Effizienz erbracht werden. Dieses Parlament hat im Sommer 2019 den sogenannten Qualitätsartikel, Artikel 58[NB]ff. KVG, eingefügt. Dieses Parlament entschied, dass die Akteure im Gesundheitswesen selber besorgt sein müssen, dass die Qualität der Leistungen für alle stimmt. Dieses Parlament soll auch dafür sorgen, dass die Gesetzgebung einfach, nachvollziehbar und ohne grossen administrativen Aufwand für die Umsetzung auskommt.

Konkret zum Qualitätsartikel bzw. zum Minderheitsantrag II: Im Qualitätsartikel, Artikel 58 KVG, wurde geregelt, dass nebst Tarifstrukturverträgen zwischen den Verbänden der Leistungserbringer und der Versicherer neu gesamtschweizerisch geltende, also nationale Qualitätsverträge abzuschliessen sind. Das besagt Absatz 1. Darin sind unter[NB]anderem[NB]Qualitätsmessungen, Massnahmen zur Qualitätsentwicklung, die Überprüfung der Einhaltung von Verbesserungsmassnahmen, die Veröffentlichung der Qualitätsmessungen - also das, was mein Vorredner verlangte - und Verbesserungsmassnahmen sowie Sanktionen bei Vertragsverletzungen zu regeln.

Das Parlament - also wir - hielt schon damals fest, dass in der Vermeidung von unnötigen oder fehlindizierten Therapien und Behandlungen sowie in der Verbesserung des Outcome für Patienten ein erhebliches Kosteneinsparpotenzial liegt. Das ist im Qualitätsartikel drin, und ja, es geht dabei auch um Kostendämpfung. Das ist ein wesentlicher Teil von dem, was mit den Ergänzungen der Kommissionsmehrheit oder der Minderheit I gefordert wird. Wir müssen das nicht nochmals ins Gesetz schreiben, sondern können beim geltenden Recht bleiben, also die Minderheit II unterstützen.

2.[NB]Es gibt eine aktuelle Überarbeitung der ambulanten Tarifstruktur. Die Tarifpartner sind bekannterweise daran, die ambulante Tarifstruktur zu überarbeiten. Es ist geplant, sie per[NB]1.[NB]Januar 2026 in Kraft zu setzen. Weiter sind die Tarifpartner auch angehalten, die Tarife laufend zu überprüfen und anzupassen. Bei einer solchen periodischen Anpassung können Effizienzgewinne durchaus abgebildet und eingerechnet werden. Es ist deshalb nicht notwendig, die Anträge der Kommissionsmehrheit oder der Minderheit I anzunehmen, sondern wir können beim geltenden Recht bleiben.

Aus diesen beiden Gründen, weil die entsprechenden Regelungen im Qualitätsartikel schon vorhanden sind und weil die Möglichkeit zur Einarbeitung der Effizienzgewinne bei der periodischen Überprüfung der Tarife gegeben ist, bitte ich Sie, die Minderheit II (Sauter) zu unterstützen.