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Hess Lorenz · Nationalrat · 2024-12-09

Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-12-09

Wortprotokoll

Nachdem das Kostendämpfungspaket den Ruf ja nicht ganz losgeworden ist, zum [PAGE 2227] Papiertiger verkommen zu sein, ist die Mitte-Fraktion der Meinung, dass wir mit diesem Kostendämpfungspaket jetzt doch die Möglichkeit haben, auch substanziell[NB]etwas[NB]zur[NB]Kostendämpfung[NB]beizutragen.[NB]Ich werde Ihnen erklären, bei welchen Minderheits- und Mehrheitsanträgen wir der Ansicht sind, das am besten und am zielführendsten zu tun.

Was Artikel 29 anbelangt, in dem die Mutterschaft geregelt ist, lehnen wir den Antrag der Minderheit de Courten ab und bitten Sie, der Mehrheit zu folgen. Wir sind nicht der Meinung, dass hier ein Mengenausweitungsproblem besteht. Die Regelung der Anordnungen durch Hebammen muss klaren Richtlinien folgen, die der Bundesrat festlegt. Folglich muss man dann nicht damit rechnen, dass es anders gehandhabt wird oder mehr verrechnet wird, als wenn Ärztinnen oder Ärzte dies selbst anordnen würden.

Bezüglich der Netzwerke zur koordinierten Versorgung scheint ein bisschen das Sprichwort zu gelten: "Gut gemeint ist nicht immer auch gut gemacht." Die Grundsatzüberlegung, wonach die koordinierte Versorgung wichtig ist und gut funktioniert, ist richtig. Das Problem ist aber, dass wir mit der Vorlage einen neuen Leistungserbringer erschaffen, bei dem nicht auf den ersten Blick ersichtlich ist, wo die Kostensenkung tatsächlich erfolgen sollte. Nur weil sich hier mehrere Leistungserbringer zusammenschliessen und gemeinsam abrechnen, ist noch keine Kostenersparnis gewährleistet. Die Idee entstand ursprünglich und nicht zuletzt aus dem Gedanken heraus, die Versorgung in ländlichen Regionen aufrechtzuerhalten. Aber auch in urbanen Gebieten mit Kliniken und anderen Leistungserbringern rechnet ein grosser Leistungserbringer, der sich sicher auch koordiniert, einfach nur gemeinsam ab, wobei nicht unbedingt mit einer Kostenersparnis zu rechnen ist.

Warum ist die Idee der koordinierten Versorgung trotzdem gut? Es bestehen im Moment in der Schweiz zwei integrierte Versorgungsregionen, eine ist im Berner Jura, die zweite seit Kurzem in Tessin, weitere werden folgen. Diese kamen durch privatwirtschaftliche Organisationen zustande. Das funktioniert nicht nur, weil es privatwirtschaftlich organisiert ist, sondern weil die Organisation alles daransetzt, dass die Leistungen gut, zweckmässig und effizient sind, dass nicht unnötig behandelt wird und so weiter. Ansonsten hat eine Organisation, die eine integrierte Versorgung anbietet, keine Chance. Die Möglichkeit ist da, aber mit den Vorgaben der Vorlage ist die Erarbeitung einer solchen koordinierten Versorgung viel zu kompliziert. Das, was alles geliefert werden muss, und die Tatsache, dass das, was man in der Versorgung nicht mehr will, an den Kantonsgrenzen haltmacht, sowie noch weitere Gründe führen dazu, dass wir die Netzwerke zur koordinierten Versorgung trotz des guten Grundgedankens klar ablehnen.

Wir lehnen ebenfalls den Antrag der Minderheit Crottaz zu Artikel 42, den Anforderungen an die Inhalte der Rechnungen der Leistungserbringer, ab. Wir finden, dass der Einschub eher die Administration betrifft, als er der Zielerreichung dient.

Bei Artikel 43 Absatz 7 unterstützen wir die Minderheit II (Sauter). Es ist absolut richtig, was Kollege Silberschmidt gesagt hat; wir sind auch dieser Meinung und werden mithelfen, dass wir bezüglich der Kostentransparenz in der Öffentlichkeit auch über das Benchmarking sprechen. Wir sind aber der Meinung, dass das hier nicht am richtigen Ort ist. Es wird ein Thema sein. Wenn wir gemäss Antrag der Minderheit[NB]II beim geltenden Recht bleiben, haben wir die Lösung, die es im Moment braucht. Was der Bundesrat nach geltendem Recht machen muss oder machen kann, genügt hier. Wir haben vor allem noch einen Punkt: Es gibt jetzt das erste Mal seit Langem Bewegung in den Tarifverhandlungen, in den Tariforganisationen. Das muss Teil der Tarifverhandlungen, der Tarifverträge sein, die ja gemäss Gesetz regelmässig überprüft werden müssen.

Einen letzten Punkt möchte ich noch erwähnen, nämlich Artikel 56a zu den gezielten Informationen. Wir möchten Sie hier bitten, die Minderheit Crottaz zu berücksichtigen, weil es zwar Sinn macht, dass die Versicherer auf die Patienten zugehen und diese informieren, aber dies gilt nicht bezüglich der Leistungserbringer und besserer und günstigerer Leistungen.