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Wyssmann Rémy · Nationalrat · 2024-12-09

Wyssmann Rémy · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-12-09

Wortprotokoll

Ich spreche zum Antrag meiner Minderheit bei Artikel 13a Absatz 3 IVG, bei dem es sich um eine Delegationsnorm handelt. Ich verzichte hier auf eine Wiederholung aller sechs Delegationsparameter, das würde zu lange dauern. Ich kann Ihnen aber sagen, dass diese Delegationsnorm bestimmt und wirkungsvoll genug formuliert ist. Sie ist gut.

Die Kommissionsmehrheit will eine vorgängige Konsultation von Fachexpertinnen und Fachexperten verankern. Offenbar besteht die Befürchtung, dass die Versicherten nicht gleich behandelt würden, wenn man diese Voraussetzungen und Bedingungen so stehenliesse. Ich kann Ihnen sagen, dass diese Befürchtung unbegründet ist. Die bundesrätliche Vorlage ist bereits bestimmt genug. Es braucht keine zusätzliche Delegation an unbekannte externe Experten, deren Identität wir nicht kennen und die auch über keine politisch-demokratische Legitimation verfügen. Warum?

1.[NB]Es handelt sich hier um eine Delegationsnorm an den Bundesrat. Nach dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des Legalitätsprinzips müssen solche Delegationsnormen klar und bestimmt sein. Wenn Sie den Entscheid aussenstehenden Experten überlassen, verwässern Sie die Delegationsnorm. Wenn Sie der Kompetenzdelegation an den Bundesrat nicht mehr vertrauen, lade ich Sie gerne dazu ein, mich bei der Einführung eines konstruktiven Verordnungsvetos zu unterstützen.

2.[NB]Dieser Zusatz führt zu weiteren unnötigen zeitlichen Verzögerungen.

3.[NB]Wir wollen den Verwaltungsapparat und die Bürokratie nicht zusätzlich aufblähen. Es ist besser, wir investieren das medizinische Know-how konkret in den individuellen Anwendungsfall und nicht generell-abstrakt. Immerhin gibt[NB]es[NB]ja[NB]die[NB]Abklärungspflicht nach Artikel 43 Absatz 1 ATSG, eine Pflicht übrigens, die leider nicht genügend eingehalten wird.

4.[NB]Entsprechende medizinische Richtlinien gibt es auch in diesem Bereich bereits zur Genüge.

5.[NB]Solche zusätzlichen Expertisen kosten sehr viel Geld.

6.[NB]Das BSV sagt selbst, dass es zu wenig Fachexperten gibt. Der Markt für Gutachten ist ausgetrocknet.

7. Kommt hinzu, dass es ohnehin problematisch ist, wenn der Bund hier zusätzlich in ein kantonales Betätigungsfeld eingreift, das bis jetzt gut funktioniert hat. Sie wissen ja, dass sich die Eidgenössische Invalidenversicherung maximal nur mit einem Anteil von 30 Prozent beteiligt; die restlichen 70 Prozent der Kosten würden die Wohnsitzkantone übernehmen. Übernehmen die Kantone aber den Hauptanteil der Kosten, soll auch nicht unnötigerweise in ihre bisherige bewährte Praxis eingegriffen werden.

Zusammengefasst erweist sich dieser Zusatz somit als unnötig, teuer und vor allem auch als kontraproduktiv. Ich bitte Sie deshalb, meiner Minderheit zuzustimmen. Halten wir auch dieses Gesetz so bestimmt und klar wie möglich. Das liegt sowohl im Interesse der Versicherten selbst wie auch der Kantone.