Pult Jon · Nationalrat · 2024-12-10
Pult Jon · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-12-10
Wortprotokoll
Mein Minderheitsantrag ist ein Konzeptantrag. Er betrifft verschiedene Artikel und Absätze zur Nutzung der bestehenden Notstromaggregate im Rahmen der [PAGE 2265] thermischen Stromreserve. Ich werde nicht die Details erläutern, sondern stelle das Konzept vor.
Die vorhandene Nennleistung von Notstromaggregaten in der Schweiz wird auf rund 6000 Megawatt elektrische Energie geschätzt. Davon dürften rund 1200 Megawatt auf Standorte mit einer Leistung von über 750 Kilowatt entfallen, die von dieser Regelung betroffen wären. Diese Notstromgruppen werden von den Unternehmen und Institutionen nicht in erster Linie installiert, damit sie aktiviert werden können, wenn der Markt eine Lücke nicht schliesst. Die Unternehmen und Institutionen denken vielmehr an Fälle wie eine durchtrennte Leitung oder ein Problem des lokalen Elektrizitätswerks. In solchen Situationen wollen sie selber Strom erzeugen können, um den Betrieb aufrechtzuerhalten. Mit diesen Notstromaggregaten mit einer Nennleistung von 1200 Megawatt könnte man bis zu 200 Gigawattstunden Strom pro Woche produzieren. Das wäre in neun Tagen eine so grosse Stromproduktion wie die gesamte Wasserreserve des Winters 2024/25.
Der Vorteil dieser Notstromaggregate besteht also darin, dass sie schon existieren. Man muss keine neuen Standorte suchen, es braucht keine Baubewilligungen, es gibt keine Einsprachen, und man muss nicht neu Hunderte Millionen Franken für irgendwelche Reservekraftwerke ausgeben. Nach Meinung der Kommissionsmehrheit soll die Teilnahme der Notstromaggregate an der Stromreserve grundsätzlich freiwillig bleiben. Damit schöpfen wir aber nicht das gesamte Potenzial für die Stromreserve aus. Zudem erhöht diese Freiwilligkeit die Pooling-Kosten erheblich, und auch die Planbarkeit für Elcom, Swissgrid und UVEK entfällt.
Meine Minderheit beantragt hingegen eine schlanke Regulierung, welche den Betreibern von Notstromgruppen, im Unterschied zur Lösung der Mehrheit, das Recht zur Eigennutzung weiterhin explizit einräumt und für das gesamte System und somit für alle Stromkonsumentinnen und Stromkonsumenten viel, viel günstiger ist. Die Voraussetzung dafür wäre, dass die Teilnahme der Notstromaggregate einer bestimmten Grösse obligatorisch wäre. Alle Teilnehmenden würden dafür entschädigt, denn sie müssten ja die Anlage unterhalten und sicherstellen, dass sie jederzeit in Betrieb genommen werden könnte. Diese obligatorische Teilnahme würde es ermöglichen, dass man sich unter der Stromreserve zusätzliche Reservekapazität zu äusserst tiefen Kosten anrechnen lassen könnte. Die bereits heute gepoolten Notstromaggregate mit einer Leistung von 280 Megawatt werden mit etwa 10 Millionen Franken pro Jahr fürs Vorhalten entschädigt. Das ist die mit Abstand günstigste Stromreserve, die uns zur Verfügung steht. Man kann also davon ausgehen, dass weitere rund 600 Megawatt etwa 20 oder 25 Millionen Franken kosten würden. Im Vergleich dazu müsste man für ein Gaskraftwerk mit Investitionskosten von 700 Millionen Franken und jährlichen Vorhaltekosten von 50 bis 60 Millionen Franken rechnen, also mit einem Mehrfachen dessen, was die Nutzung der bestehenden Notstromaggregate kosten würde.
Ich weiss und ich verstehe, dass dieses Obligatorium auf den ersten Blick für viele von Ihnen unsympathisch tönt und ordnungspolitische Abwehrreflexe auslöst. Ich habe Verständnis dafür. Aber der Gewinn für das Gesamtsystem wäre riesig. Ich kann mir keine Unternehmung vorstellen, die diesen Deal nicht gerne eingehen würde. Denn wenn sie schon eine Notstromgruppe hat, ist sie so oder so bereit, sie in einer Notlage auch einzusetzen, und nun würde sie auch noch jährlich dafür entschädigt. Mit diesem Vorgehen sind die Kosten für alle tiefer, auch für die Besitzerinnen von Notstromgruppen, denn die Entschädigung der Vorhaltung für bestehende Kapazitäten ist für das Gesamtsystem viel günstiger, als wenn man neu zubauen muss. Von den tiefen Kosten würden sowohl die Wirtschaft als auch die privaten Strombezüger profitieren.
Springen Sie also über Ihren ordnungspolitischen Schatten, stimmen Sie für diesen Konzeptantrag, dann können wir massiv Kosten einsparen. Ich denke auch an die Worte von Kollege Egger, der gesagt hat, wie wichtig es ist, dass die KMU und die Bevölkerung für diese Versicherungslösung nicht zu viel zahlen müssen. Hier haben Sie eine Lösung, bei der Sie mit Sicherheit sehr viel günstiger wegkommen, als wenn wir für Hunderte Millionen Franken neue, zusätzliche Gaskraftwerke bauen müssen, die wir dann wahrscheinlich gar nie oder nur sehr selten brauchen.
Stimmen Sie für diesen Konzeptantrag, dann kommt es günstiger, dann wird es besser für alle in diesem Land.