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Rösti Albert · Bundesrat · 2024-12-10

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-12-10

Wortprotokoll

Die KVF-N hat am 31.[NB]August 2024 die Motion 24.3823, "Revision der Risikohaftung der Eigentümer von Güterwaggons", eingereicht. Die Motion enthält drei Forderungen: Erstens soll auch für Halter von Güterwagen eine Gefährdungshaftung eingeführt werden, wie sie bereits für Eisenbahnunternehmen gilt. Zweitens soll für Wagenhalter eine Versicherungspflicht eingeführt und die Höhe der [PAGE 2290] Deckungssumme festgelegt werden. Und drittens soll sich der Bund in den internationalen Gremien, insbesondere in der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (Otif), für die Umsetzung einer gerechten Risikoverteilung zwischen Wagenhaltern und Eisenbahnunternehmen einsetzen.

Wie kam es zu dieser Motion? Im Auftrag der KVF-S hat der Bundesrat im Juni 2023 den Postulatsbericht mit dem Titel "Gesamtschau zur Haftpflicht im Gütertransport auf der Schiene" veröffentlicht. Er hat damals aber keinen konkreten Antrag formuliert. Am 10.[NB]August 2023 ist im Gotthard-Basistunnel ein Güterzug aufgrund eines Radbruchs entgleist. Dieser Unfall mit weitreichenden Folgen hat die Bedeutung der Risikohaftung von Eigentümern von Güterwaggons erneut aufgezeigt. Entsprechend hat die KVF-N im Oktober einen ergänzenden Prüfauftrag zuhanden des Bundesamtes für Verkehr formuliert. In diesem Rahmen sollte überprüft werden, was für Konsequenzen eine Ausdehnung der Gefährdungshaftung, flankiert von einer Versicherungspflicht des Halters, auf internationaler Ebene hat. Zudem sollte aufgezeigt werden, wie diese Problematik in anderen Ländern gelöst wird.

Das BAV hat diesen Auftrag erfüllt und kommt zu folgenden Schlüssen: Die heutige Gefährdungshaftung der Eisenbahnunternehmen stammt noch aus der Zeit, als die Eisenbahnunternehmen auch die Verantwortung für die Instandhaltung der Güterwagen trugen. Heute sind die Verantwortlichkeiten hingegen aufgeteilt zwischen Infrastrukturunternehmen, EVU, Güterwagenhaltern und den für die Instandhaltung verantwortlichen Stellen. Im Rahmen der Gesamtschau wurde deshalb auch die Möglichkeit aufgezeigt, eine Gefährdungshaftung und eine ausreichende Versicherungspflicht der Wagenhalter einzuführen. Das Haftungsrisiko würde entsprechend den Verantwortlichkeiten verteilt. Für die Wagenhalter würde der Anreiz verstärkt, die Wagen in einem möglichst sicheren Zustand zu halten, d.[NB]h., den nötigen Unterhalt nicht zu vernachlässigen. Die Einführung einer Versicherungspflicht der Halter für Wagen, die in der Schweiz eingesetzt werden, würde der Situation in Deutschland entsprechen. Hierfür wäre allerdings eine Gesetzesänderung erforderlich.

Eine internationale Lösung ist natürlich erstrebenswert, aber nicht einfach zu erreichen. Im Bereich der ausservertraglichen Haftung und der Versicherungspflicht dürfte dies kaum möglich sein. Es ist sinnvoll, dass der Schweizer Gesetzgeber eine verschuldensunabhängige Haftung der Halter überprüft. Eine solche würde sowohl für den nationalen wie für den internationalen Verkehr gelten.

Aus diesen Gründen hat der Bundesrat - auch nach dem Ereignis im Gotthardtunnel - die Annahme dieser Motion empfohlen, dies auch im Sinne des Kommissionssprechers, Nationalrat Jauslin, der dafür plädiert, die ganze Haftungsfrage zum gegebenen Zeitpunkt näher zu überprüfen. Auch für mich ist klar: Wir wollen keine unbedachte Massnahme, die zu einer Rückverlagerung auf die Strasse führt. Die Annahme der Motion würde es dem Bundesrat ermöglichen, die notwendigen Analysen durchzuführen. Uns ist klar, dass es am Schluss nicht mehr kosten darf. Die Versicherungssumme bei den Bahnunternehmen müsste ja gleichermassen sinken, wie sie andernorts stiege, sodass das Ganze kostenneutral wäre. Das sind zweifelsohne Fragen, die im Zweitrat beantwortet werden müssten. Falls Sie die Motion annehmen, werden wir die vom Minderheitssprecher aufgeworfenen Fragen im Zweitrat noch genauer prüfen.