Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2024-12-10
Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-12-10
Wortprotokoll
Die SGK-S hat an der Sitzung vom 7.[NB]Oktober 2024 die von Nationalrat Marcel Dobler am 18.[NB]März 2022 eingereichte parlamentarische Initiative erneut vorgeprüft. Die SGK-N hatte der Initiative am 28.[NB]April 2023 Folge gegeben, unsere SGK stimmte ihrem Beschluss am 12.[NB]Oktober 2023 nicht zu. Der Nationalrat hat sich dann am 27.[NB]Mai 2024 für den Antrag seiner Kommission ausgesprochen und der Initiative Folge gegeben.
Die parlamentarische Initiative verlangt, dass der 2.[NB]Abschnitt des 3.[NB]Kapitels, "Leistungen", des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung mit einem zusätzlichen Artikel dahin gehend ergänzt wird, dass die ärztliche Beratung im Zusammenhang mit Patientenverfügungen zu denjenigen Leistungen gehört, die durch die Krankenversicherung vergütet werden. Unsere Kommission hat mit 10 zu 2 Stimmen[NB]beschlossen,[NB]der[NB]parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Die Kommission bittet Sie, ihrem Antrag zu folgen.
Die Kommission ist sich der Bedeutung der Patientenverfügungen bei der gesundheitlichen Planung bewusst. Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Übernahme der Kosten für die ärztliche Beratung im Zusammenhang mit der Patientenverfügung bereits heute möglich ist, wenn diese im Rahmen der Behandlung einer konkreten Krankheit erfolgt. Ausserhalb dieser Situation, so die Meinung der Kommission, ist jede Person selbst für das Erstellen einer Patientenverfügung verantwortlich.
Die mit der parlamentarischen Initiative geforderte Erweiterung des Leistungskatalogs der Krankenversicherung würde die Gesundheitskosten und folglich auch die Prämien weiter in die Höhe treiben und ist weder notwendig noch sinnvoll. Es ist darauf hinzuweisen, dass auch andere Akteure, also nicht nur Ärztinnen und Ärzte, Beratungen zur Erstellung einer Patientenverfügung anbieten. Mit dieser Initiative[NB]würde[NB]eine[NB]Vergütung jedoch nur für ärztliche Beratungsleistungen eingeführt, was die Kommission für unangemessen hält.
Unsere Kommission ist sich der Bedeutung der Patientenverfügung bewusst. Die Anerkennung der ärztlichen Beratung bei der Erstellung einer Patientenverfügung als Leistung der OKP ist aber nicht der richtige Weg. Die Attraktivität der gesundheitlichen Planung kann auch durch Sensibilisierung und eine bessere Nutzung des elektronischen Patientendossiers gesteigert werden. [PAGE 1173]
Wie bereits ausgeführt, beantragt Ihnen die SGK-S, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Der Entscheid fiel mit 10 zu 2 Stimmen.