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Weichelt Manuela · Nationalrat · 2024-12-10

Weichelt Manuela · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2024-12-10

Wortprotokoll

Die Versorgung der Bevölkerung mit angemessenem Wohnraum ist eine Aufgabe, welche die öffentliche Hand stark fordert, insbesondere in Zeiten von hohen Mietpreisen und Wohnungsknappheit. Wählen Sie auf homegate.ch meinen Kanton, den Kanton Zug, so sehen Sie, dass eine 7-Zimmer-Wohnung für 25[NB]000 Franken pro Monat oder eine 3,5-Zimmer-Wohnung für 5935 Franken und ein Studio für 5301 Franken angeboten werden.

In Artikel 41 der Bundesverfassung steht: "Bund und Kantone setzen sich in Ergänzung zu persönlicher Verantwortung und privater Initiative dafür ein, dass Wohnungssuchende für sich und ihre Familie eine angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen finden können." Artikel 108 der Bundesverfassung beauftragt den Bund, die Tätigkeit von Trägern und Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus zu fördern.

Es liegt also im öffentlichen Interesse und ist ein Verfassungsauftrag, dass nicht gewinnorientierte Bauträgerinnen wie zum Beispiel Wohnbaugenossenschaften vermehrt preisgünstigen Wohnraum anbieten können. Dazu brauchen sie aber Bauland. Viele Gemeinden möchten stärker mit gemeinnützigen Bauträgerinnen zusammenarbeiten und ihnen Land im Baurecht abgeben. Doch ihnen fehlen die Grundstücke. Damit sich das ändert, brauchen die Gemeinden ein Vorkaufsrecht für Grundstücke und Immobilien, die sich für den Bau von altersgerechten Kleinwohnungen, preisgünstigen Familienwohnungen oder generationenverbindenden Wohnprojekten eignen.

Der Bundesrat hat im Januar 2014 das WBF beauftragt, zusammen mit dem EJPD zu prüfen, unter welchen Bedingungen den Gemeinden ein preislich unlimitiertes Vorkaufsrecht zugunsten des gemeinnützigen oder preisgünstigen Wohnungsbaus eingeräumt werden könne. Der Bericht kommt zu spannenden Schlüssen:

1.[NB]Ein fakultatives, preislich unlimitiertes Vorkaufsrecht der Gemeinde würde nur einen leichten Eingriff in die Eigentumsgarantie und in die Wirtschaftsfreiheit darstellen. Der Markteingriff wäre verhältnismässig und durch ein öffentliches Interesse legitimiert.

2.[NB]Ein Vorkaufsrecht der Gemeinde würde der Umsetzung des in Artikel 108 der Bundesverfassung formulierten Auftrags zur Wohnbauförderung dienen.

Trotzdem entschied der Bundesrat, das Vorkaufsrecht für Gemeinden vorderhand nicht weiterzuverfolgen.

Jetzt, zehn Jahre später, ist die Situation auf dem Wohnungsmarkt jedoch eine grundlegend andere: Die Leerwohnungsziffer ist dramatisch gesunken, die Mietpreise sind massiv gestiegen, und wir erleben eine sich zuspitzende Wohnungsnot. Es ist unverständlich, dass der Bundesrat nicht schon lange auf seinen Entscheid zurückgekommen ist. In seiner Stellungnahme weist er auf den Mehraufwand hin, der durch das Vorkaufsrecht entstehen würde. Das Vorkaufsrecht kann aber sehr zielgerichtet ausgestaltet werden: beschränkt auf Regionen mit stark angespanntem Markt, nur für Grundstücke ab einer gewissen Grösse, beschränkt auf zentrumsnahe Lagen usw. Klar ist, dass dies ein Angebot für Gemeinden ist, die eine aktivere Boden- und Wohnungspolitik betreiben möchten. Gemeinden, die dieses Angebot nicht nutzen möchten, müssten verzichten können.

Der Bundesrat begründet seine ablehnende Haltung zudem damit, dass die Kantone bereits heute die Kompetenz haben, selbstständig ein Vorkaufsrecht einzuführen. Das trifft zu, Herr Bundesrat. Die Kantone Genf und Waadt verfügen über ein solches Vorkaufsrecht, im Kanton Zürich wird das Volk darüber noch abstimmen können. Fakt ist aber auch, dass sich über 80 Prozent der Städte und städtischen Gemeinden ein Vorkaufsrecht für Gemeinden wünschen. Das ergab eine Umfrage des Städteverbands und des Bundesamtes für Wohnungswesen. Die Einführung[NB]eines[NB]Vorkaufsrechts[NB]für[NB]Gemeinden ist eine zentrale Forderung an die Bundespolitik. Es ist stossend, dass die Stimme der urbanen Schweiz im Bundesrat so schlecht gehört wird.

Die Gemeinden wissen am besten, welche Lücken im Wohnungsmarkt bestehen und wo man sie schliessen könnte. Das Instrument des Vorkaufsrechts würde es den Gemeinden ermöglichen, ihren boden- und wohnungspolitischen Spielraum stark zu erweitern.

Ich bitte Sie, diese Motion anzunehmen.