Rossi Viktor · 2024-12-11
Rossi Viktor · Bern · 2024-12-11
Wortprotokoll
Über die Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die Anzahl der ausserparlamentarischen Verwaltungskommissionen deutlich oder "radicale", wie wir in der französischen Version gehört haben, zu reduzieren.
Ausserparlamentarische Kommissionen können bekanntlich eingesetzt werden, wenn die Aufgabenerfüllung besonderes Fachwissen erfordert, das in der Bundesverwaltung in dieser Form nicht vorhanden ist; wenn die Aufgabenerfüllung den frühzeitigen Einbezug der Kantone oder weiterer interessierter Kreise verlangt; oder wenn die Aufgabenerfüllung durch eine nicht weisungsgebundene Einheit der dezentralen Bundesverwaltung erbracht werden soll. Die Bundesverwaltung kann dadurch auf Fachwissen zurückgreifen, das sie sich sonst durch eine Vergrösserung der Verwaltung oder durch die Vergabe von Mandaten an Expertinnen und Experten aneignen müsste. Als Instrument der Milizverwaltung sind ausserparlamentarische Kommissionen dabei kostengünstig und ressourcenschonend, was auch im Bericht der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) vom Juni 2022 bestätigt wurde.
Die GPK-S, wir haben es gehört, und die PVK sind bei ihrer Untersuchung der ausserparlamentarischen Verwaltungskommissionen im Jahr 2022 - das ist also noch nicht so lange her, und ich möchte auch diesen Aspekt hier erwähnen - zum Schluss gekommen, dass die Kommissionen in der Regel recht- und zweckmässig eingesetzt werden und ihre Leistungen fachlich fundiert, breit abgestützt, adressatengerecht aufgearbeitet und auch zeitgerecht erbringen. Wie bereits die PVK und die GPK-S in ihren Berichten festhalten, könnten nur wenige Aufgaben der ausserparlamentarischen Kommissionen von Dritten zweckmässiger oder effizienter erledigt werden - so viel zum ganz grundsätzlichen Finding der PVK und der GPK-S.
Dem Bundesrat ist es selbstverständlich ein Anliegen, dass Kommissionen aufgehoben werden, welche die gesetzlichen Vorgaben nicht oder nicht mehr erfüllen. Alle vier Jahre werden die ausserparlamentarischen Kommissionen im Rahmen des gesetzlichen Auftrags anlässlich der Gesamterneuerungswahlen auf ihre Notwendigkeit, ihre Aufgaben und ihre Zusammensetzung hin überprüft. Das ist also etwas, was alle vier Jahre und nicht erst seit Erscheinen des GPK-Berichtes stattfindet.
Im Rahmen der letzten Überprüfung 2022 wurden drei Kommissionen aufgehoben, und für zwei Kommissionen wurde dem Parlament die Aufhebung beantragt. Eine der aufgehobenen Kommissionen wurde vorhin auch von Ständerat Salzmann erwähnt: die Kommission für die Harmonisierung der direkten Steuern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden.
Die Zahl der ausserparlamentarischen Kommissionen ist in den letzten Jahren denn auch nicht gestiegen, sondern gesunken. Sie hat sich in den letzten acht Jahren von 119 auf 107 Kommissionen reduziert. Der Bundesrat wird im Hinblick auf die Gesamterneuerungswahl 2027 erneut untersuchen, ob weitere Kommissionen aufgehoben werden können. Gerade auch gestützt auf die Empfehlung der GPK-S beschloss er bereits, dass im Rahmen dieser nächsten Überprüfung auf die Notwendigkeit von Verwaltungskommissionen, die eben nie oder nur selten tagen, ein besonderes Augenmerk gelegt werden soll.
Die Bundeskanzlei ist für diesen Überprüfungsprozess zuständig. Ich habe veranlasst, dass gemeinsam mit den Departementen geprüft wird, ob wir diesen Prozess der Überprüfung zeitlich vorziehen können, sodass genügend Zeit ist, um eine vertiefte Prüfung all dieser Aspekte vorzunehmen, damit die Ergebnisse dem Bundesrat auch rechtzeitig unterbreitet werden können.
Deshalb, Herr Ständerat Schwander, als Antwort auf Ihre Frage: Das ist eine Aufgabe, die ständig anfällt, und ich kann Ihnen versichern, dass wir jetzt in diesem Zyklus wirklich ein besonderes Augenmerk darauf richten und auch den Prozess darauf ausrichten.
In dem Sinne beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion.