Villiger Kaspar · Bundesrat · 2003-06-13
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-06-13
Wortprotokoll
Nach den Voten der Kommissionssprecher kann ich es kurz machen. Diese Bundeskompetenz im Bereich der amtlichen Vermessung ist etwas dürftig. Sie ist nämlich nur im ZGB verankert, und sie bezieht sich ausschliesslich auf das Grundbuch, denn das war damals eigentlich das zentrale Element, als das eingeführt wurde. In der Zwischenzeit sind diese Daten für die Raumplanung usw. sehr viel wichtiger geworden, und ich glaube, es ist an der Zeit, dass wir hier eine saubere Grundlage schaffen. Gerade in der Planung geht es zum Teil auch über Grenzen hinweg.
Wir haben in der Botschaft ein wenig zu skizzieren versucht, wie wir uns diese Zusammenarbeit mit den Kantonen vorstellen. Es ist also keineswegs die Rede davon, irgendwelche Geometer nicht mehr zuzulassen und einen Berufsstand zu verstaatlichen und solche Dinge, aber - es wurde kurz erwähnt - Sie wissen, es ist ein Beispiel dafür, wie der Bund in Zukunft in anderen Verbundteilen die Zusammenarbeit mit den Kantonen führen will. Ich glaube, es ist ein sehr gutes Beispiel für das Führen mit Leistungsauftrag, mit einer Leistungsvereinbarung und nachher auch mit einem Controlling.
Sie haben gesehen, dass die Vermessungsdirektion einige Veränderungen erfahren hat. Zuerst war die erste Reorganisation, die dazu geführt hat, dass man mit Leistungsaufträgen geführt hat. Nachher wurde sie in das Bundesamt für Landestopographie integriert, wo man gewisse Synergien erschliessen konnte, vor allem mit dem gemeinsamen Flugdienst.
Wir sind der Meinung, dass man die verschieden verteilten Rechtserlasse zusammenfassen kann, wenn Sie dieser Verfassungsgrundlage zustimmen. Das gibt die Möglichkeit, noch weitere Synergien aus der Kombination von Landeskarte und amtlicher Vermessung zu erschliessen. Aber irgendwelche revolutionären Veränderungen sind damit nicht beabsichtigt, sondern es geht um eine Weiterentwicklung dessen, was man heute schon recht erfolgreich tut.
In diesem Sinne bitte ich Sie, die beiden Minderheiten abzulehnen. Im Übrigen war das etwas, was im Ständerat, der vor allem auch die kantonalen Hoheiten hochhält, in keiner Weise bestritten war.