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Rossi Viktor · 2024-12-11

Rossi Viktor · Bern · 2024-12-11

Wortprotokoll

Herr Ständerat Mühlemann, Sie möchten mit Ihrer Motion die digitale Unterschriftensammlung vorwärtsbringen. Ich kann Ihnen noch einmal bestätigen, dass das auch der Bundesrat möchte, aber auch wenn der Bundesrat die Vorteile und Chancen von E-Collecting sieht und gewillt ist, die politischen Rechte - ich wollte jetzt gerade "endlich" sagen, aber ich habe es nicht gesagt - auf das digitale Zeitalter auszurichten, so ist es, Stand heute, noch nicht der richtige Zeitpunkt, voll und ausschliesslich auf E-Collecting zu setzen. Je nach Ausgestaltung hat E-Collecting das Potenzial, die Ausübung der Volksrechte grundlegend zu verändern. Das ist eben auch ein Aspekt, es ist nicht nur eine technische Frage. Die neuen Risiken müssen antizipiert werden, und der Sicherheit muss bei E-Collecting, wie dies auch beim E-Voting der Fall ist, höchste Priorität zukommen. Deshalb will der Bundesrat in einem nächsten Schritt auf einen Versuchsbetrieb setzen; wir werden anschliessend noch auf die Motion Michel Matthias zu sprechen kommen.

In einem wichtigen Zwischenschritt gilt es daher aus Sicht des Bundesrates, mehr Klarheit über die möglichen Auswirkungen von E-Collecting zu schaffen, dies nebst der Erarbeitung der technischen Grundlagen. Es wird zu klären sein, ob durch E-Collecting die Anzahl Volksinitiativen und Referenden, die zustande kommen, steigen wird und was dies für unser direkt-demokratisches System bedeutet, und es wird weitere Fragen geben. Die Klärung dieser Fragen möchte der Bundesrat, wie gesagt, im Rahmen von beschränkten Versuchen angehen, dies mit dem Ziel, dass die Räte in Kenntnis der Ergebnisse über das weitere Vorgehen in Sachen E-Collecting entscheiden können. [PAGE 1184]

Damit solche Versuche so rasch wie möglich beginnen können, hat der Bundesrat die Bundeskanzlei vor wenigen Wochen mit einem Vorprojekt beauftragt. Dieser Entscheid stützt sich auf einen Bericht über das E-Collecting in Erfüllung des Postulates 21.3607 der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates. Dieser wurde am 20.[NB]November 2024 verabschiedet. In diesem Bericht legt der Bundesrat dar, dass praktische Erfahrungen nötig sind, um allfällige Auswirkungen von E-Collecting auf die Nutzung der Volksrechte besser zu verstehen. Er geht aber noch weiter und zeigt auch auf, welche Fragen sich bereits im Vorfeld stellen und welche Fragen angegangen werden müssen.

Sie haben vorhin den Kanton St.[NB]Gallen erwähnt. Ich denke auch, dass der Kanton St.[NB]Gallen beim Thema E-Collecting ein Vorreiter ist. Der Kanton St.[NB]Gallen hat das aber auch nicht von heute auf morgen gemacht, sondern er hat grosse Vorarbeiten geleistet: So werden beispielsweise die Stimmrechtsregister, die praktisch in der ganzen Schweiz bei den Gemeinden hinterlegt sind, jetzt auf kantonaler Ebene geführt. Das ist für die Einführung von E-Collecting ein extrem wertvoller Schritt. Sie müssen dann im Kanton nur noch eine einzige Verbindung zu einem Register herstellen. Die allermeisten Kantone müssten heute bei der Einführung von E-Collecting eine Schnittstelle zu jeder einzelnen Gemeinde bauen. Also da gilt es, entsprechende Vorarbeiten zu leisten, damit das dann auch technisch funktioniert. Dazu braucht es keinen Rolls-Royce, sondern es geht einfach um die Schaffung einer soliden technischen Grundlage.

Mir und auch dem Bundesrat ist folgender Aspekt noch wichtig: Die Sicherheit und das Vertrauen der stillen Bevölkerung können auch massgeblich von der organisatorischen und technischen Ausgestaltung des E-Collectings abhängen. Hier ist es wichtig, dass wir Lösungen finden, die wirksam sind, die glaubwürdig sind, die umsetzbar sind und die auch politisch nachhaltig sind. Aufgrund der staatspolitischen Dimension der offenen Fragen sieht die Bundeskanzlei für dieses Vorprojekt einen partizipativen Prozess vor. Auch bei der E-ID wurde auf Partizipation gesetzt, und das, denken wir, erfolgreich. An diese Erfahrungen möchten wir anknüpfen.

Konkret geht es darum, dass die Bundeskanzlei die Kantone und die Gemeinden - das ist selbstverständlich -, aber eben auch interessierte Akteure aus der Politik und der Zivilgesellschaft sowie aus der Wissenschaft zur Mitwirkung einladen wird. Am Ende des Vorprojekts soll ein Umsetzungskonzept samt Rechtsgrundlagen für praktische Versuche stehen. Der Bundesrat ist bei aller Entschlossenheit, die er mit dem Motionär teilt, gleichwohl überzeugt, dass es sich lohnt, Schritt für Schritt vorzugehen: zuerst das Vorprojekt zu machen und dann die Versuche in der Praxis durchzuführen.

Ständerat Mühlemann hat geschildert, wie der Prozess, auf Papier zu unterschreiben, heute funktioniert. Man kann diesen Prozess, der heute noch stattfindet, auch positiv sehen. Der Bundesrat ist der festen Ansicht, dass dieser Kanal für die Unterschriftensammlung während der Versuche mit E-Collecting weiterhin bestehen bleiben muss. Ich erinnere Sie daran: Die briefliche Stimmabgabe wurde während zwanzig Jahren im Versuchsbetrieb geführt, bis man sie dann tatsächlich auch schweizweit eingeführt hat, und auch heute haben wir zwei parallel laufende Kanäle.

Der Bundesrat empfiehlt Ihnen aus den genannten Gründen, die Motion abzulehnen. Wir werden jetzt im Nachgang auf die Motion Michel Matthias 24.3905, "Pilotbetrieb für E-Collecting mit der E-ID-Vertrauensinfrastruktur", zu sprechen kommen, bei der der Bundesrat, wie Sie wissen, die Annahme beantragt.