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Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · 2003-06-13

Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-06-13

Wortprotokoll

Der Unterschied zwischen der Fassung der Mehrheit und jener der Minderheit I besteht bei Artikel 86 Absatz 3 in den letzten fünf Worten von Buchstabe b: ".... sowie zur Trennung des Verkehrs." Das Weglassen dieser fünf Worte bedeutet, dass sich der Bund aus der Finanzierung von Verkehrstrennungsmassnahmen verabschieden will. Das Weglassen bedeutet die vollständige Kantonalisierung der Verkehrstrennungsmassnahmen. Das halten wir aus vier Gründen für falsch:

1. An Niveauübergängen sind immer die Strasse und die Bahn beteiligt, in der Regel also der Bund als Schienenbesitzer und der Kanton als Strassenbesitzer. Allein daraus lässt sich eigentlich nur eine logische Konsequenz ziehen: Wenn schon beide Anlagenbesitzer aus einer Massnahme Vorteile ziehen - und hier ist offensichtlich, dass der Vorteil bei beiden liegt -, dann sollten sich auch beide an den Kosten beteiligen. Nach unserer Auffassung ist Verkehrssicherheit - und darum geht es hier in erster Linie - eine Verbundaufgabe. Überlässt man die Kosten nur einem der beiden Nutzniesser, ist die Gefahr gross, dass er Verkehrstrennungsmassnahmen bleiben lässt. Auf der Strecke bleibt dann die Verkehrssicherheit, und das kann nicht in unserem Interesse liegen.

2. Es gibt einen Zusammenhang zwischen Verkehrsmengen und Verkehrstrennungsmassnahmen. Wir hören vor allem aus den Randregionen, dass Verkehrstrennung nun allmählich auch bei ihnen fällig wird. Früher war das nicht so dringlich, weil die Verkehrsmengen auf Strasse und Schiene zu gering waren. Das hat sich geändert oder wird sich bald ändern, als Folge der stetig steigenden Verkehrsvolumina. Diese Randgebiete reklamieren nun mit einem gewissen Recht Gleichbehandlung. Sie möchten nicht einer Bundeshilfe verlustig gehen, von der andere Kantone noch profitieren können, nur weil sie früher viel Verkehr hatten.

3. Herr Bundesrat Villiger weist in diesem Zusammenhang immer darauf hin, dass ja die Kantone selbst im Rahmen des Stabilisierungsprogrammes von 1998 vorgeschlagen hätten, die Bundessubvention für Verkehrstrennungsmassnahmen zu streichen. Das ist zwar richtig so, aber es darf unseres Erachtens nicht als Auftrag missverstanden werden, das für immer und ewig so zu handhaben. Es war damals ein Opfer der Kantone im Rahmen des Stabilisierungsprogrammes. Inzwischen haben sie aber mehrfach und deutlich zu verstehen gegeben, dass sie das nicht zu einem Dauerzustand werden lassen möchten. Man kann und darf also nicht mehr sagen, die Kantone wollten das ja selber so geregelt haben.

4. Ein letzter Grund, der uns dazu gebracht hat, diese Minderheitsposition zu formulieren: Wir sind der Meinung, dass der Nationalrat auch einigermassen kohärent politisieren, d. h. sich nicht in Widerspruch zu eigenen früheren Entscheiden begeben sollte. Ich erinnere Sie in diesem Zusammenhang daran, dass wir in den letzten ein oder zwei Jahren fünf parlamentarische Vorstösse - u. a. eine Motion Spuhler - überwiesen haben, die verlangten, der Bund müsse seine finanzielle Beteiligung an den Verkehrstrennungsmassnahmen wieder aufnehmen. Wir sollten uns an diesen klaren Willensäusserungen unseres eigenen Rates orientieren und auf dieser Spur bleiben. Das heisst, wir sollten uns selber treu bleiben.

Das würde bedeuten, dass Sie dem Antrag der Minderheit zustimmen.