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Scherer Marcel · Nationalrat · 2003-06-13

Scherer Marcel · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-06-13

Wortprotokoll

Auch die SVP-Fraktion unterstützt die Mehrheit. Die Minderheit I (Fehr Hans-Jürg) beantragt, das geltende Recht beizubehalten. Der Unterschied zur Formulierung des Bundesrates und somit der Mehrheit besteht einzig in der Ergänzung "sowie zur Trennung des Verkehrs". Die Minderheit Fehr bewirkt zusätzliche Einschränkungen und gehört somit nicht mehr in die Verfassung.

Zu Artikel 86 Absatz 3 Buchstabe bbis: Die SVP-Fraktion unterstützt die Kommissionsmehrheit und lehnt die Minderheitsanträge II und III der Ratslinken entschieden ab. Die Ausführung der Mehrheit der Kommission ist wesentlich präziser und klarer, im eigentlichen Sinn. Auch der Bundesrat ist mit der Beschränkung, wie sie nun bei der Mehrheit vorliegt, einverstanden. Ja, ich zitiere Bundesrat Villiger, der in der Kommission sagte: Die Beschränkung auf den Ausdruck Verkehrsinfrastruktur entspricht eigentlich dem Willen des Bundesrates. Die einseitige Bevorzugung des öffentlichen Agglomerationsverkehrs und des Langsamverkehrs, wie sie die Minderheit II (Bühlmann) fordert, ist unter dem Aspekt der Gleichbehandlung und im Interesse der lösungsorientierten Verkehrsbewältigung entschieden abzulehnen; ebenfalls der Antrag der Minderheit III als Eventualantrag, der bei Ablehnung des Antrages der Minderheit II zur Erwägung kommt. Mit diesen Formulierungen wollen Sie noch eine zusätzliche Bevorzugung des Verkehrs nach Rangierungskriterien der Umweltverträglichkeit der einzelnen Verkehrsträgerarten in der Verfassung verankern. Aber Frau Bühlmann hat ja selbst gesagt, dass ihre Minderheitsanträge radikal sind.

Die SVP-Fraktion bittet Sie, die Mehrheit zu unterstützen und die Anträge der Minderheiten II und III abzulehnen.

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