Wasserfallen Christian · Nationalrat · 2024-12-12
Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2024-12-12
Wortprotokoll
Die Beratung des UNO-Migrationspaktes im Parlament hat ja schon vor einigen Jahren für sehr viele Schlagzeilen gesorgt. Sie sehen das auch an der Geschäftsnummer 21.018. Seit dieses Geschäft eingereicht wurde, sind schon einige Jahre verstrichen. Es ist ein Migrationspakt, der keinen völkerrechtlichen Vertrag darstellt und rechtlich nicht verbindlich ist. In diesem Sinne würde er eigentlich auch nicht der Genehmigung des Parlamentes unterliegen. Aber in den Staatspolitischen Kommissionen des Ständerates und des Nationalrates und in der APK-S wurden verschiedene Motionen eingereicht, die forderten, dass sich das Parlament zum UNO-Migrationspakt äussern soll. Genau an dieser Stelle sind wir jetzt, wir äussern uns dazu, wie wir mit dem UNO-Migrationspakt umgehen wollen.
Nach der Verabschiedung der Botschaft am 3.[NB]Februar 2021 wurde das Geschäft der APK des Ständerates und der SPK des Nationalrates zugeteilt. Es sind also zwei verschiedene Sachbereichskommissionen für die Beratung dieses Geschäftes zuständig. Der Ständerat beriet die Vorlage in der Herbstsession 2024 und beschloss in zwei Artikeln, Artikel 1 und Artikel 2, andere Formulierungen und andere Positionierungen als der Bundesrat. Der Ständerat beschloss, Artikel 1 so zu modifizieren, dass von den Leitprinzipien des Paktes lediglich Kenntnis genommen und die internationale Migrationsarbeit, namentlich auch im Rahmen der Internationalen Organisation für Migration, unterstützt werden soll. In Artikel 2 änderte er den Text so, dass die Schweiz, entgegen dem Antrag des Bundesrates, dem Pakt nicht zustimmen und sich in den Gremien weiterhin der Stimme enthalten soll.
Der Ständerat beschloss am 17.[NB]September 2024 in der Gesamtabstimmung mit 26 zu 7 Stimmen bei 11 Enthaltungen, dem Entwurf des Bundesbeschlusses mit diesen Änderungen zuzustimmen. Das bedeutet also, dass Artikel 1 und Artikel 2 andere Positionierungen enthalten, vor allem Artikel 2: dass wir dem Pakt eben nicht zustimmen und uns weiterhin der Stimme enthalten sollen. Das ist auch die Mehrheitsposition, wie Sie das auf der Fahne sehen.
Wie kommen wir zu diesen Haltungen? Das Grundproblem des Migrationspaktes besteht darin, dass er eigentlich alle Migrationsströme in einen Topf wirft, wenn man das so sagen darf. Wir kennen in unserem Recht keine sogenannte irreguläre oder reguläre Migration, sondern wir kennen nur legale und illegale Migration in unserem Recht. In der Schweiz gibt es im Prinzip drei grundlegende Migrationsströme. Der[NB]grösste ist die Personenfreizügigkeit, der zweitgrösste ist wahrscheinlich je nach Jahr die Asylmigration und der drittgrösste die sogenannte Drittstaatenmigration aus Ländern ausserhalb der EU, aus denen Menschen arbeitsmarktorientiertzu uns kommen. Das ist zum Beispiel eine Person, die als Spezialistin oder Spezialist aus den USA mit der klaren Absicht in die Schweiz kommt, hier tätig zu sein.
Die Problematik des Paktes besteht darin, dass beim Ziel "Integriertes, sicheres und koordiniertes Grenzmanagement" quasi stipuliert wird, dass alle Migrantinnen und Migranten, die an die Grenze kommen, im Prinzip die gleichen Rechte haben. Faktisch ist das einfach nicht so. Ein Asylmigrant, der zum Beispiel gemäss Dublin-Verfahren über die Grenze kommen will, hat nicht dieselben Rechte wie ein entsandter Handwerker, der aus dem grenznahen Ausland in die Schweiz kommt. Das sind einfach fundamental andere Aufenthaltsstatus. Hier nimmt der Migrationspakt viel zu wenig Rücksicht auf die verschiedenen Migrationsthemen und wirft sie, wie gesagt, alle in einen Topf.
Die grundlegende Schwäche und die Vermischung dieser verschiedenen Arten von Migration macht diesen Migrationspakt eben auch so undurchsichtig und vor allem politisch - politisch! - etwas gefährlich. Die rechtliche Bindung fehlt im Pakt, das ist richtig. Im Gegensatz dazu gibt es politische Verpflichtungen. Die Zielsetzungen, die in diesem Migrationspakt auf 32 Seiten ausgebreitet werden, beginnen immer mit den Worten "Wir verpflichten uns ...". Mit den Verpflichtungen gehen die entsprechenden konkreten Massnahmen einher. Es ist klar: Wenn man sich politisch verpflichtet, müssen dann aufgrund dieser Verpflichtungen in innerstaatlichen Rechten - sei es im Entsendegesetz, im Arbeitsgesetz, im Asylgesetz oder im Ausländergesetz usw. - diese Verpflichtungen auch entsprechend umgesetzt werden, sonst macht man ja keinen solchen Pakt. Die Mehrheit der Kommission hat sich daran gestört, dass man eine politische Verpflichtung hat, dort in verschiedenen Bereichen tätig werden und innenpolitisch diese Rechte entsprechend umsetzen muss.
Ein kleiner Fokus auf die Rückführungsthematik: Es wurde oft gesagt, der Migrationspakt helfe der Schweiz, die Rückführungen besser zu machen. Ein Grund ist sicher, dass die Schweiz eines jener Länder ist, die eine sehr grosse Anzahl Migrations- und Rückführungsabkommen aufweisen. Wir haben, global gesehen, im Gegensatz zu anderen Staaten weniger Handlungsbedarf, neue Abkommen abzuschliessen. Wir sind aber ein Fokusland bei der Asylmigration, was auch dazu führt, dass wir diese Rückführungsabkommen immer wieder verbessern, verschärfen und auch neu verhandeln müssen.
Viele afrikanische Länder unterstützen diesen Migrationspakt. Da sollte man aber nicht naiv sein. Es gibt sehr viele Länder, welche die Migration effektiv als Geschäftsmodell betreiben. Je mehr reguläre Migration nach der Tonalität und dem Wording dieses Paktes entstehen kann, desto mehr Einnahmequellen haben diese Länder. Ich nenne als Beispiel die an die Reueerklärung geknüpfte Steuer des eritreischen Staates, durch die 2 Prozent der Einkünfte, die eine Person in der Schweiz erwirtschaftet, an den eritreischen Staat gehen. Es gibt zum Teil also auch finanzielle und fundamentale Interessen solcher Staaten, sogenannt reguläre Migrationsströme aus dem Land auszusenden, damit die Leute in den anderen Ländern Einkünfte haben, aus denen sie dann wiederum Steuererträge einnehmen. Hier darf man nicht naiv sein: Es gibt verschiedene Motive, diesem Pakt aus verschiedenen Positionen zuzustimmen.
Man muss es einfach schon sagen: Bei den Verpflichtungen und den verschiedenen Zielen, die der Migrationspakt vorsieht, wird für die Schweiz das Korsett der Handlungsfähigkeit in Bezug auf Migrationsfragen, namentlich bei der Asylmigration, sehr viel enger, wenn wir diesen Pakt unterstützen. [PAGE 2335] Aus diesen Gründen ist die Kommission zur Auffassung gekommen, hier in der Mehrheit dem Ständerat zu folgen, also bei Artikel 2, das ist ja der wichtige, dem Pakt nicht zuzustimmen und sich weiterhin der Stimme zu enthalten. Es gibt aber zu den Artikeln 1 und 2 auch Minderheitsanträge, die das Gegenteil wollen. Eine Minderheit II (Glättli) will, dass man alles befürwortet und entsprechend diesen Pakt annimmt, und eine Minderheit I (Glarner) will, dass man alles ablehnt und in den internationalen Organisationen sogar gegen den Pakt stimmt.
Das ist eine kurze Zusammenfassung dieses Geschäftes zum UNO-Migrationspakt. Ich bitte Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen.