Amherd Viola · Bundesrat · 2024-12-12
Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2024-12-12
Wortprotokoll
Der Krieg in der Ukraine hat zu einer intensiveren sicherheitspolitischen Zusammenarbeit in Europa geführt, um die nationalen militärischen Fähigkeiten zu stärken. Diese Zusammenarbeit ist auch für die Schweiz und unsere eigene Sicherheit wichtiger denn[NB]je,[NB]brauchen wir doch leistungsfähige Systeme und verlässliche Partner. Durch möglichst geschickt genutzte internationale Kooperationen schaffen wir uns sicherheitspolitischen Handlungsspielraum und stärken unsere Verteidigungsfähigkeit, indem wir Zugang zu Systemen, Kompetenzen und Fähigkeiten erlangen.
Eine von vielen Kooperationsmöglichkeiten ist die Teilnahme an der European Sky Shield Initiative (Essi), die der Bundesrat am 10.[NB]April 2024 beschlossen hat. Anschliessend hiessen im Sommer die Mitgliedstaaten der Essi das Aufnahmegesuch der Schweiz gut. Am 17.[NB]Oktober 2024 unterzeichnete der Rüstungschef folglich das Memorandum of[NB]Understanding[NB](MoU) sowie die zusätzliche unilaterale Beitrittserklärung, die die neutralitätsrechtlichen Vorbehalte festhält.
Bei der Essi geht es insbesondere um eine bessere Koordination der Beschaffungsvorhaben, der Ausbildung sowie logistischer Aspekte im Bereich der bodengestützten Luftverteidigung. Durch die Teilnahme an der Initiative können Kosten in der Beschaffung und auf dem weiteren Lebensweg gespart werden. Des Weiteren kann die Lieferzeit der Systeme verkürzt werden.
Die Wichtigkeit, die Schweiz besser vor Bedrohungen aus der Luft zu schützen, ist nicht neu aufgekommen; sie wurde unter anderem schon im Zusatzbericht zum Sicherheitspolitischen Bericht 2021 hervorgehoben. Vor diesem Hintergrund stellt die Teilnahme an der Essi eine Chance für die Schweiz dar. Die Schweiz entscheidet aber weiterhin jederzeit frei und unabhängig, wo und in welchem Ausmass sie sich an der Essi beteiligt.
Mit der vorliegenden Motion verlangt die Sicherheitspolitische Kommission, dass dem Parlament der Beitritt zur Essi zur Genehmigung unterbreitet wird. Ich halte fest, dass das Essi-MoU aufgrund seines rechtlich nicht verbindlichen Charakters keinen völkerrechtlichen Vertrag darstellt. Gestützt auf Artikel 184 Absatz 1 der Bundesverfassung liegt der Abschluss von völkerrechtlich unverbindlichen Instrumenten, wie eben das Essi-MoU eines ist, in der alleinigen [PAGE 2345] Zuständigkeit des Bundesrates. Anders als für völkerrechtlich verbindliche Verträge sieht die Bundesverfassung hier also kein Vetorecht des Parlamentes vor. Die Abschlusskompetenz liegt eindeutig beim Bundesrat.
Es ist mir ebenfalls wichtig, festzuhalten, dass die Aussen- und die Sicherheitspolitischen Kommissionen beider Räte zu diesem Geschäft konsultiert wurden und dass ihm beide zugestimmt haben.
Aus diesem Grund beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion.